Markierungen Fahrradstraßen
Die Ausführungen in der Begründung werden zur Kenntnis genommen und vorgeschlagene Vorgehens-
weise beschlossen.
Der Antrag der SPD Fraktion Nr. 106/2025 zum Haushalt 2026 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Fraktionsantrag
106/2025 der SPD Fraktion wird gewünscht, dass Amt 66 die bestehenden
Fahrradstraße mit den in den aktuellen Empfehlungen der AGFK vorgeschlagenen
beiderseitigen Längsmarkierungen ausstattet.
Bei den genannten
Markierungen handelt es sich zunächst um Vorschläge und Empfehlungen, deren
Aufnahme in die gültigen Regelwerke zwar angestrebt wird, aber noch nicht
erfolgt ist. Somit handelt es sich derzeit noch nicht um Markierungen, deren
Umsetzung für die Stadt Erlangen gesetzlich vorgeschrieben ist. Insbesondere in
der aktuellen Haushaltslage sind zusätzliche Maßnahmen im Sinne des Art. 69 GO
nicht vertretbar. Für die Fahrradstraße Universitätsstraße (Nur Abschnitt
Fahrradstraße Hugenottenplatz bis Fahrstraße) und Loewenichstraße würden nur
für die Ersterstellung zusätzliche Markierungskosten von rd. 23.000,- €
anfallen. Nicht berücksichtigt ist hierbei die notwendige Erneuerung in rd. 3-5
Jahren.
Eine
Nachrüstung ist derzeit aus den o.g. Gründen abzulehnen. Die Verwaltung wird
die Entwicklung, insbesondere im Zusammenhang mit der Überarbeitung der
Richtlinien und Vorschriften in Verbindung mit den städtischen Leitlinien zur
einheitlichen Gestaltung von Fahrradstraßen, weiter beobachten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
