hier: Bebauungsplanabweichender Beschluss nach § 125 Abs. 3 BauGB
Die Erschließungsanlagen an der Südseite der Henkestraße zwischen dem Langemarckplatz und der Einmündung in die Walter-Flex-Straße können auf der Grundlage des § 125 Abs. 3 Nr. 2 BauGB planabweichend hergestellt werden. Die Erschließungsanlagen sind damit rechtmäßig i. S. d. § 125 BauGB hergestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Anstelle der bisherigen Organischen Chemie an der Henkestr. 42 soll ein neues Hörsaalgebäude der FAU entstehen, welches als 1. Bauabschnitt aus dem Realisierungswettbewerb des Freistaates Bayern 2022 als Siegerentwurf hervorging. Das neue Hörsaalgebäude wird näher an die vorhandene nördliche Grundstücksgrenze heranrücken als die frühere Organische Chemie. Damit entsteht eine neue städtebauliche Situation mit einem städtischen Charakter ohne begrüntes Vorfeld, wie es bei der Organischen Chemie der Fall war.
Westlich des geplanten Neubaus befinden sich das Julius-Wrede-Wohnheim des Studierendenwerks (Henkestr. 38 – 40) sowie die Mensa (Langemarckplatz 4), mit den Flurstücks-Nrn. 1080, 1081 und 1081/3 (alles Gemarkung Erlangen), welche sich im Eigentum des Freistaates bzw. des Studierendenwerks Erlangen-Nürnberg befinden. Bislang ist in diesem Straßenabschnitt ein getrennter Geh- und Radweg mit einer Gesamtbreite von ca. 3,40 m vorhanden. [Anlage 1: Luftbild mit Bestandssituation und Grundstücksgrenzen]
Mit dem neuen Hörsaalgebäude der FAU Henkestr. 42 werden künftig an der Südseite der Henkestraße deutlich mehr zu Fußgehende und Radfahrende erwartet, insbesondere auf dem Straßenabschnitt zwischen dem Hörsaalgebäude und der Mensa am Langemarckplatz. Der bestehende Geh- und der bestehende Radweg ist für das künftige Rad- und Fußverkehrsaufkommen jedoch nicht ausreichend und auch nicht mehr richtlinienkonform.
Der Geh- sowie der Radweg sollen daher bis zur Fassade des neuen Hörsaalgebäudes der FAU Henkestr. 42 verbreitert werden. Diese Flächen sollen an die Stadt Erlangen übergehen und nach dem Ausbau öffentlich gewidmet werden. Der Gehweg sowie der Radweg werden nördlich des Neubaus jeweils 2,50 m breit und sind dann richtlinienkonform. Auch nach Westen soll eine Verbreiterung des Geh- und Radwegs bis zur Mensa fortgeführt werden: Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sind hier eine Breite von 3,00 m für den Radweg und 4,00 m für den Gehweg geplant. Vor dem künftigen Eingang zum Hörsaalgebäude an der Nordwestecke ist zusätzlich eine Aufweitung des Gehwegs auf 5,40 m vorgesehen.
Für diese Verbreiterungen muss in die o. g. Flurstücke des Freistaates bzw. des Studierendenwerks eingegriffen werden. Die Bestandsgebäude sind davon jedoch nicht betroffen. Lediglich an den Nebenanlagen (Stellplätze, Mülleinhausung) und an den Grünflächen sind Anpassungen erforderlich. Für die geplante Gehwegverbreiterung müssen voraussichtlich zwei Bäume gefällt werden, die aus Sicht der Abteilung Stadtgrün jedoch nicht vital sind. Drei weitere Bestandsbäume sollen möglichst erhalten bleiben und mit Baumscheiben geschützt werden.
Mit dem Freistaat Bayern ist die Grundstücksabtretung im Bereich der Henkestr. 42 bereits vereinbart, mit dem Studierendenwerk sind erste Abstimmungsgespräche erfolgt.
Die Flächen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 303 – Bereich zw. Südl. Stadtmauerstraße, am Bohlenplatz, Waldstraße, Henkestraße, Werner-von-Siemens-Straße, Hofmannstraße und Schuhstraße –. Der Bebauungsplan ist seit 1966 rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan setzt an der Südseite der Henkestraße eine Straßenbegrenzungslinie fest, die der bisherigen Grundstücksgrenze zwischen öffentlicher Erschließungsstraße und privaten Grundstücken entspricht.
Diese bislang privaten Flächen, die für den verbreiterten Geh- und Radweg benötigt werden, sind im Bebauungsplan derzeit nicht als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Betroffen sind vor dem Wredeheim ca. 268 m², vor dem neuen Hörsaalgebäude der FAU ca. 233 m². Um den ausgebauten Geh- und Radweg rechtskonform öffentlich widmen zu können, ist ein bebauungsplanabweichender Beschluss erforderlich. [Anlage 2: Ausschnitt aus Bebauungsplan Nr. 303 mit Darstellung der betroffenen Flächen]
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Gegenstand der vorliegenden Beschlussvorlage ist ein bebauungsplanabweichender Beschluss nach § 125 Abs. 3 BauGB über die Erschließungsanlage für den südlichen Bereich der Henkestraße zwischen dem Langemarckplatz und der Einmündung in die Walter-Flex-Straße.
§125 Abs. 3
Nr. 2 BauGB:
„Die
Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen wird durch Abweichungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht berührt, wenn die Abweichungen
mit den Grundzügen der Planung vereinbar [siehe A] sind und
1. die Erschließungsanlagen hinter den Festsetzungen zurückbleiben [siehe B] oder
2. die Erschließungsbeitragspflichtigen nicht mehr als bei einer
plangemäßen Herstellung belastet werden und die Abweichungen die Nutzung der
betroffenen Grundstücke nicht wesentlich beeinträchtigen.“ [siehe C]
[A] Grundzüge der Planung:
Die Abweichung ist mit den Grundzügen der Planung vereinbar, denn es erfolgt keine wesentliche Änderung des Bebauungsplans. Lediglich der Geh- und der Radweg werden geringfügig nach Süden verbreitert, so dass ausreichender Raum für die künftig größere Anzahl an Zufußgehenden und Radfahrenden zur Verfügung steht und verkehrssicher abgewickelt werden kann.
[B] Die Erschließungsanlagen bleiben hinter den
Festsetzungen zurück:
Hier nicht einschlägig.
[C] Keine Mehrbelastung der
Erschließungsbeitragspflichtigen / Beeinträchtigung der Grundstücke:
Es werden keine Erschließungsbeiträge
erhoben, da der auslösende Vorhabenträger für den östlichen Bereich (Freistaat
Bayern) der Grundstücksübertragung an die Stadt Erlangen zugestimmt hat und in
diesem Bereich (Henkestr. 42) den verbreiterten Geh- und Radweg selbst plant
und herstellt, da mit für die Umsetzung der Baumaßnahme sowieso in den
bestehenden Gehwegbereich eingegriffen werden muss. Im westlichen Bereich wird
die Stadt selbst den geplanten Ausbau vornehmen. Für den Ausbau im westlichen
Bereich (Julius-Wrede-Wohnheim und Mensa) wurden bereits Gespräche geführt. Die Flächenabtretung an die Stadt wurde vom
Studierendenwerk in Aussicht gestellt. Den Ausbau übernimmt anschließend die
Stadt selbst. Für die Vergrößerung der Straßenverkehrsfläche werden keine
Straßenverkehrsbeiträge von den Anrainern erhoben.
Die geplante Verbreiterung des Geh- sowie des Radwegs und der
dafür notwendige bebauungsplanabweichende Beschluss erfolgt in enger Abstimmung
zwischen der Stadt Erlangen und dem Staatlichen Bauamt Nürnberg / Freistaat
Bayern sowie dem Studierendenwerk. Die FAU wird ebenfalls eingebunden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der breitere Ausbau des Geh- sowie des Radwegs überplant die im Bebauungsplan festgesetzte Straßenbegrenzungslinie. Die künftig öffentliche Straßenverkehrsfläche dehnt sich um etwa 2,50 – 4,00 m weiter nach Süden aus (in der Aufweitung bis 5,40 m), in die nach Bebauungsplan bislang privaten Grundstücke des Freistaates bzw. des Studierendenwerks. Entsprechende Vorgespräche wurden bereits geführt.
Im Bereich des neuen Hörsaalgebäudes der FAU Henkestr. 42 übernimmt der Freistaat im Zuge der Bauarbeiten zum Neubau den veränderten Ausbau, so dass keine Erschließungsbeiträge anfallen. Die Verwaltung prüft, wo die wegfallenden Stellplätze beim Studierendenwohnheim untergebracht werden können. Über das Ergebnis wird die Verwaltung voraussichtlich im Juni 2026 informieren.
[Anlagen 3 und 4: Ausbauplanung des Geh- und Radwegs]
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Durch die geplante Verbreiterung
des Geh-und Radwegs muss auf einer Breite von ca. 2,50 m bzw. 3,00 m in die
südlich angrenzenden Grundstücke eingegriffen werden. Dazu müssen wenige
unversiegelte Flächen in Anspruch genommen und voraussichtlich zwei Bäume
gefällt werden. Dies stellt eine negative Wirkung für den Klimaschutz dar. Der
Eingriff in begrünte, derzeit unversiegelte Flächen ist minimal, denn die
Flächen sind bereits größtenteils durch bestehende Stellplätze versiegelt.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
Für den
Bebauungsplanabweichenden Beschluss werden keine Haushaltsmittel benötigt.
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Luftbild mit Bestandssituation und Grundstücksgrenzen
Anlage 2: Ausschnitt aus Bebauungsplan Nr. 303 mit Darstellung der betroffenen
Flächen
Anlage 3: Ausbauplanung des Geh- und Radwegs
Anlage 4: Ausbau des Geh- und Radwegs im Bereich des Julius-Wrede-Heims
