Betreff
Finanzielle Beteiligung der Ortsteile Hüttendorf und Kriegenbrunn an den Erträgen des Windparks Römerreuth; Anträge Nr. 082/2025, 083/2025 und 210/2025
Vorlage
13/264/2025
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

1.      Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2.      Der Stadtrat empfiehlt die durch eine Vereinbarung nach § 6 EEG mit dem Betreiber des Windparks Römerreuth voraussichtlich ab 2028 eingenommenen Gelder für Projekte in Kriegenbrunn und Hüttendorf zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung unter Einbeziehung der zuständigen Ortsbeiräte, wie unter II.2 und II.3 beschrieben, beauftragt. Die Entscheidung trifft der Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen.

3.      Die Anträge Nr. 082/2025 und 083/2025 der Ortsbeiräte Kriegenbrunn und Hüttendorf sowie der Interfraktionelle Antrag 210/2025 sind damit abschließend erledigt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Gesetz über die erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023 ) sieht nach § 6 eine finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Windenergieanlagen vor. Betreiber von Windenergieanlagen dürfen den von der Errichtung der Anlage betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge durch einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung anbieten.

Eine aktuelle Nachfrage bei dem Projektpartner Erlanger Stadtwerke AG (ESTW) des geplanten Windparks Römerreuth hat ergeben, dass die Absicht besteht, mit den von diesem Projekt betroffenen Gemeinden eine entsprechende Vereinbarung nach § 6 EEG abzuschließen. Derzeit laufen Berechnungen, wie sich die finanzielle Beteiligung voraussichtlich auf die betroffenen Städte und Gemeinden verteilt.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit einer vertraglichen Vereinbarung ist nicht im Jahr 2025 zu rechnen; diese soll erst zeitnah zur geplanten Inbetriebnahme des Windparks im Jahr 2028 erfolgen. Mit einer Zahlung der Zuwendung wird erstmals 2028 zu rechnen sein. Dies unter der Voraussetzung, dass das EEG 2023 keine Änderung erfährt.

Es wird daher vorgeschlagen, dass im Jahr 2027 geprüft wird, welche geeigneten Projekte oder Maßnahmen in den Stadtteilen Hüttendorf und Kriegenbrunn vorliegen, die durch die Zuwendung nach § 6 EEG gefördert werden könnten.

Der amtierende Stadtrat empfiehlt dem in Zukunft zuständigen Stadtrat wie folgt vorzugehen

Der Stadtrat kann unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben in Abstimmung mit den Ortsbeiräten entscheiden, dass die Zuwendung für die Projekte in den Stadtteilen Hüttendorf und Kriegenbrunn verwendet wird. Durch diese Mittel kann die Situation in den Stadtteilen verbessert werden. Eine gesetzliche Zweckbindung liegt nicht vor, der Stadtrat kann jedoch im Zuge der Haushaltsaufstellung 2028 oder auch immer wieder in späteren Jahren die Verwendung der Zuwendung für Maßnahmen in den genannten Stadtteilen beschließen.

Mit der Beschlussfassung über diese Vorlage gibt der Stadtrat eine Absichtserklärung über die Verwendung der Zuwendung nach § 6 EEG in den Stadtteilen Hüttendorf und Kriegenbrunn ab. Die endgültige Entscheidung über die Verwendung der Zuwendung trifft jedoch der Stadtrat frühestens im Jahr 2027.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zu gegebener Zeit Abschluss einer Vereinbarung mit dem Betreiber des Windparks.

Im Jahr 2027 prüft die Stadtverwaltung in Abstimmung mit den jeweiligen Ortsbeiräten, welche geeigneten Projekte oder Maßnahmen in Hüttendorf und Kriegenbrunn vorliegen. Eine Entscheidung unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben erfolgt im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2028.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            1. Antrag Nr. 082/2025 des Ortsbeirats Kriegenbrunn

                               2. Antrag Nr. 083/2025 des Ortsbeirats Hüttendorf

                               3. Interfraktioneller Antrag Nr. 210/2025