Der Kommunale Wärmeplan (KWP) mit Bestandteilen
Energienutzungsplan (ENP) ist fertiggestellt.
Der KWP Erlangen wird beschlossen. Die Pflicht zur Erstellung eines Wärmeplans (§4 (2) Wärmeplanungsgesetz) ist damit erfüllt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Seit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 sind Gemeinden zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Nach den bayerischen Ausführungsvorschriften gibt es keinen automatischen Bestandsschutz für Energienutzungspläne (ENP). Somit bestand für die Stadt Erlangen auch nach Fertigstellung des ENPs weiterhin die Pflicht zur Erstellung eines Wärmeplans.
Der Kommunale Wärmeplan liegt nun vor. Die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes werden damit eingehalten. Dieser ist zu beschließen und zu veröffentlichen sowie gegenüber der zuständigen Landesbehörde anzuzeigen.
Die Pflicht als Kommune mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einen Wärmeplan zu erstellen, ist damit erfüllt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Erweiterungen zum kommunalen Wärmeplan werden nachfolgend dargestellt und im Vortrag die zentralen Ergebnisse präsentiert.
Es wurden realistische und wirtschaftliche Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung entwickelt.
Die Wärmeversorgungsgebiete werden eingeteilt in drei Wärmeversorgungsarten (Wärmenetze, dezentrale Wärmeversorgung und H2-Netze). In den nächsten Arbeitsschritten der Wärmeplanung erfolgen weitere Analysen der Wärmenetzeignung, wie z.B. technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit (Machbarkeitsstudien). Ein weiterer wesentlicher Faktor für die Wirtschaftlichkeit ist die Anschlussdichte.
Es wurden die Stützjahre 2030, 2035 zum Zielszenario 2040 abgeleitet:
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Entwicklung
des Energiebedarfs für Wärme unter Berücksichtigung von Effizienz- und
Sanierungsmaßnahmen
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Darlegung
der Wärmeversorgung nach Energieträgern und systematische Zuordnung nach
Sektoren
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Nah-
und Fernwärmeerzeugung in Abhängigkeit vom verwendeten Energieträger
Es erfolgte die Einteilung in „Gebiete für dezentrale Wärmeversorgung“ und „voraussichtliche Versorgungsgebiete für neue Wärmenetze“ – auch Eignungsgebiete genannt. Die Wärmeversorgungsgebiete wurden nach Eignungsstufen weiter differenziert und für Bürger*innen transparent dargestellt. Aus der Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet entsteht keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bereitzustellen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der KWP stellt die strategische Planungsgrundlage für die Dekarbonisierung des Wärmesektors dar. Im Rahmen eines Online-Bürger*innen-Dialogs wird der KWP am 2. Februar 2026 um 18:00 Uhr der Bürgerschaft vorgestellt. Die Anmeldung wird über einen Anmelde-Link erfolgen, der vorher über https://www.klima-aufbruch.de und https://erlangen.de/aktuelles/waermeplanung veröffentlicht wird.
Im weiteren Verlauf wird die kommunale Wärmeplanung als ein dynamisches Planungsinstrument fortgesetzt. Die Veränderungen und Anpassungen werden entsprechend den entwickelten Stützjahren 2030 und 2035 überprüft und/oder den verändernden Gegebenheiten angepasst.
Die Maßnahmenvorschläge werden konkretisiert:
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Prüfung
der Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit für eine effiziente Nutzung
von Ressourcen und die Sicherstellung der künftigen treibhausgasneutralen
Wärmeversorgung.
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Koordination
der weiteren Planungsschritte (Infrastrukturentwicklung einschließl.
Flächensicherung) und Erwirken von Planungssicherheit für kommunale und private
Investitionen
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Gemeinsames
Gestalten der Wärmewende durch eine enge Zusammenarbeit Stadt Erlangen,
Energieversorger, Akteure und Bürger*innen, um die Maßnahmen miteinander
erfolgreich umzusetzen
Bereits begonnene Maßnahmen werden weitergeführt. Z.B. wird Maßnahme 10 „Intensivierung der Bewerbung Energieberatung“ mit dem Einsatz des Klimamobils, Organisation von Stadtteilaktionen, Vorstellung in Orts- und Stadtteilbeiratssitzungen, etc. weitergeführt.
Ziel ist die treibhausgasneutrale Wärmebereitstellung bis 2040. Jedoch wird in Erlangen der Fokus auf die schnelle Umsetzung von kommunalen Klimaschutzmaßnahmen mit einer erheblichen Treibhausgas (THG)-Minderung mit dem Ziel THG-Neutralität 2030 weiterverfolgt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: - Kommunaler Wärmeplan
- Vortrag
