Betreff
Haushalt 2025 – Fortschreibung Haushaltskonsolidierungskonzept und Budgetierungsregeln
Vorlage
II/044/2025
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

1.       Das Haushaltskonsolidierungskonzept 2025 in der vorliegenden Fassung (Erfüllungsstand 30.09.2025, Anlage 1) wird fortgeschrieben. Durch die Kürzung der Planansätze für sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen in den Jahren 2026 bis einschließlich 2028 wird das Einsparvolumen in einem ersten Schritt um insgesamt 7,2 Mio. € erhöht.

2.       Abweichend von Ziffer 1.2.7 der Budgetierungsregeln 2025 fließen nach Ermittlung der Ergebnisse der Sachmittelbudgets 100% der erwirtschafteten Gesamtverbesserung an den Haushalt zurück. Ein etwaiges negatives Gesamtbudgetergebnis wird zu 100 % als Verlust in das nächste Haushaltsjahr vorgetragen, sofern der Stadtrat im Einzelfall keine andere Entscheidung trifft.


1.   Ausgangslage

1.1 Fortschreibung Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK)

Im April 2025 wurde dem Stadtrat ein Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) vorgelegt, in dem Einsparungen des Ergebnishaushalts für die Jahre 2025 bis einschließlich 2028 im Volumen von insgesamt 64,3 Mio. € vorgeschlagen wurden (sog. Konsolidierungscheck). Beschlossen wurde vom Stadtrat die reduzierte Umsetzung von Maßnahmen im Volumen von 57,7 Mio. € (Vorlagennummer II/39/2025).

In der Genehmigung zur Erhöhung von Kreditaufnahmen für Investitionen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 vom 20.05.2025 hat die Regierung von Mittelfranken darauf hingewiesen, dass sie die Stadt Erlangen in der Verpflichtung sieht, im Zuge künftiger Fortschreibungen des HKK weitere Verbesserungen der finanziellen Rahmendaten (insbesondere hinsichtlich Liquidität, Schuldenstand, freiwillige Leistungen etc.) auf den Weg zu bringen. Dabei wäre es Aufgabe, in einem ersten Schritt das um 10,4 Prozent verringerte Einsparvolumen des beschlossenen HKK von 57,7 Mio. € durch anderweitige Einsparmaßnahmen so auszugleichen, dass das ursprünglich vorgesehene Volumen von 64,3 Mio. € wieder erreicht wird. Und bei den freiwilligen Leistungen aus laufender Verwaltungstätigkeit wäre deren Umfang zunächst mindestens auf das Niveau von 2024 zurückzuführen und in der Folge weiter deutlich zu vermindern.

Im Zuge der Beantragung der Erhöhung des Kassenkreditvolumens für November 2025 bis Februar 2026 hat die Regierung von Mittelfranken auf die Unabdingbarkeit hingewiesen, diese Aufgabe nun zu erfüllen und vom Stadtrat noch in diesem Jahr beschließen zu lassen. Andernfalls könnten weitere Genehmigungen nicht in Aussicht gestellt werden können.

Außerdem wurde auf die generelle Bedeutung der Reduzierung der freiwilligen Leistungen für die Antragstellung auf Bedarfszuweisungen nach Art. 15 BayFAG hingewiesen. Die Auszahlung eines Teilbetrages von 15,0 Mio. € der im Volumen von 35,0 Mio. € der Stadt Erlangen in Aussicht gestellten Bedarfszuweisung wird voraussichtlich nur mit einer entsprechenden Auflage im Jahr 2026 zur Auszahlung kommen.

Bei einer Analyse der Plan-Ist-Abweichungen der Ergebnisrechnung 2025 zur Identifizierung von weiteren signifikanten Einsparpotentialen fallen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und hier insbesondere die sonstigen Aufwendungen für Dienstleistungen wie zum Beispiel Honorare, Sicherheitsdienstleistungen, Catering etc. (Sachkonto 529101) auf. Dem Planansatz 2025 von 17,9 Mio. € stehen insbesondere in Folge der vorläufigen Haushaltsführung im Ist Aufwendungen von 9,6 Mio. € (Stand 31.10.2025) gegenüber. Die Stadtkämmerei hält es für vertretbar, die Planansätze 2026 bis einschließlich 2028 um jährlich 2,4 Mio. €, insgesamt also 7,2 Mio. € zu kürzen. Die Forderung, in einem ersten Schritt mindestens das durch den Stadtratsbeschluss am 30.04.2025 um 6,6 Mio. € verringerte Einsparvolumen des HKK wiederherzustellen, wäre damit erfüllt.

Die Kürzung der Ansätze soll wie folgt vorgenommen werden: Gekürzt werden grundsätzlich nur Planansätze über 20.000 €. Die Planansätze 2026 werden auf das für 2025 prognostizierte Ist gekürzt, jedoch um max. 20 % (s. Anlage).

1.2. Freiwillige Leistungen

Sowohl im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zur Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit als auch im Antragsverfahren auf Bedarfszuweisung wird das Niveau der freiwilligen Leistungen der Stadt Erlangen immer wieder thematisiert.

Wie im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind auch bei den freiwilligen Leistungen, die mit einer Vorabdotierung versehen sind, im laufenden Haushaltsjahr in Folge der vorläufigen Haushaltsführung deutliche Plan-Ist-Abweichungen zu verzeichnen.

Über das Kürzungspotential der Jahre 2026 ff. finden derzeit verwaltungsintern Abstimmungsgespräche statt, über deren Ergebnis im Stadtrat im Dezember nach Maßgabe der Regierung ein Stadtratsbeschluss zu fassen ist.

1.3 Budgetierungsregeln

Im Interesse der Haushaltskonsolidierung sollen -wie bereits im Zuge der Budgetabrechnung 2024 praktiziert- erwirtschaftete Verbesserungen der Sachmittelbudgets nicht zu 70 %, sondern zu 100 % an den Haushalt zurückfließen. Der nach Ziffer 1.2.7 der Budgetierungsregeln 2025 dem Fachamt verbleibende 30 %-Anteil würde damit entfallen, ebenso etwaige Zuführungen an die Budgetrücklage. Dies entlastet zum einen die für Entnahmen aus der Budgetrücklage bereitzustellende Liquidität. Zum anderen kommen die im Zug der vorläufigen Haushaltsführung erzielten Verbesserungen der Sachmittelbudgets dem allgemeinen Haushalt zugute.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Vorlage des fortgeschriebenen HKK bei der Regierung von Mittelfranken und Berücksichtigung der beschlossenen Kürzungen im Haushalt 2026 und in der mittelfristigen Finanzplanung

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Umsetzung des HKK durch die Referate und Fachämter in eigener Zuständigkeit, Herbeiführung erforderlicher Stadtratsbeschlüsse, weitere Fortschreibung des HKK


Anlage:          Auswertung Sachkonto 529101