Haltestellen „Wehneltstraße Nord + Süd“ und „Schuckertstraße Nord + Süd
Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zum barrierefreien Ausbau von 4 Bushaltestellen
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2 Lagepläne |
M 1: 100 |
Plan-Nr.: |
2-2501.01.01 – 01.02 E |
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4 Regelquerschnittspläne |
M 1: 50 |
Plan-Nr.: |
2-2401.04.01 – 04.04 E |
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Seit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) besteht die bundesweite Pflicht für Kommunen im ÖPNV die vollständige Barrierefreiheit herzustellen. Um den barrierefreien Haltestellen-Ausbau möglichst effektiv voranzutreiben, wurde im Rahmen des Nahverkehrsplans 2016- 2021 der Stadt Erlangen eine Prioritätenliste für einen schrittweisen Ausbau von Haltestellen erarbeitet (s. UVPA-Beschluss 613/247/2019/1 „Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ vom 15.10.2019).
Im Rahmen des kontinuierlichen Ausbaus von mehreren Bussteigen pro Jahr sind die Halte-stellen „Wehneltstraße Nord + Süd“ und „Schuckertstraße Nord + Süd“ für das Jahr 2026 vorgesehen, entsprechend der o. g. Prioritätenliste.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf Basis der „Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ wurden die Entwurfsplanungen für die Bushaltestellen „Wehneltstraße Nord + Süd“ und „Schuckertstraße Nord + Süd“ von der Verwaltung erstellt.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Alle Haltestellen entwässern über die Querneigung im Haltestellen- bzw. Gehwegbereich auf die Fahrbahn, von welcher das Oberflächenwasser über Straßeneinläufe in die Kanalisation abgeleitet wird.
Im Zuge der Maßnahme werden
die Straßenentwässerungseinrichtungen im Abschnitt Wehneltstraße vollständig
erneuert.
Im Rahmen des barrierefreien Umbaus der
genannten Bushaltestellen werden die Beleuchtungseinrichtungen im Bereich
folgender Haltestellen erneuert:
-
Wehneltstraße
Nord und Süd
-
Schuckertstraße
Nord und Süd
Grundsätzlich ist der Einsatz
moderner, hocheffizienter LED-Leuchten mit warmweißem Licht vorgesehen. Das
Dimmkonzept der Stadt Erlangen wird dabei umgesetzt.
Aufgrund veränderter Breiten
von Fahrbahn und Gehweg ist eine Anpassung der Standorte der
Lichtsignalanlagen-Masten im Bereich der Wehneltstraße erforderlich.
Im Zuge der Neuplanung der
LSA-Standorte im Bereich der Einfahrt zu „Framatome“ ergeben sich erhöhte
Anforderungen an die Umverlegung bestehender Versorgungsleitungen im Abschnitt
Wehneltstraße.
Die Übergabe der betreffenden
Grundstücksflächen in der Schuckertstraße erfolgt auf Grundlage des bestehenden
städtebaulichen Vertrags (BP436, §2 Nr. 2.3) und wird im weiteren Verfahren
zwischen Siemens und der Stadt Erlangen abgestimmt und vollzogen.
Die Möglichkeit einer
Neupflanzung von Bäumen an der Wehneltstraße wird derzeit geprüft. Eine
Abstimmung hierzu erfolgt im weiteren Planungsverlauf zwischen dem EB77 und den
ESTW, da sich in unmittelbarer Nähe eine Wasserleitung befindet.
Die vorliegende Planung
erfordert keine Baumfällungen oder Rodungsmaßnahmen. Es werden lediglich
geringfügige Anpassungsarbeiten an angrenzenden, privaten und öffentlichen
Grünflächen notwendig, die rechtzeitig vor Baubeginn mit den jeweiligen
Eigentümer:innen abgestimmt werden.
Angrenzende Bäume werden während
der Baumaßnahme entsprechend geschützt.
In Bereichen von angrenzender Bestandsbepflanzung wird der Gehwegbereich
mittels Wurzelschutzmembran vor Durchwurzelung geschützt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Im Anschluss an die Beschlussfassung der vorliegenden Entwurfsplanung durch den BWA werden die Unterlagen zum erforderlichen Antrag auf Fördermittel durch die Verwaltung erstellt und zeitnah bis spätestens Ende 2025 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Da gemäß dem Schreiben des StMB vom 15.05.2023 die Fördersätze für die Infrastrukturförderung im ÖPNV angehoben wurden, ist mit einer Förderung nach Art.2 Nr.3 BayGVFG in Höhe von 75% und einer Komplementärförderung nach Art. 21 BayÖPNVG in Höhe von 5% (in Summe 80%) der zuwendungsfähigen Kosten zu rechnen.
Der barrierefreie Ausbau der vier genannten Haltestellen ist derzeit für das Jahr 2026 vorgesehen und wird aufgrund der starken Synergien insbesondere im Bereich Wehneltstraße/Paul-Gossen-Straße präzise auf den Ablauf der Fahrbahndeckenerneuerung 2026 abgestimmt.
Die Kriterien des Art. 69 GO wurden geprüft und stehen einer Umsetzung der Maßnahme nicht entgegen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
(Maßnahme zur Förderung des ÖPNV + ggf.
mehrere Baumneupflanzungen)
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
850.000 € |
bei IPNr.: 541.6101 |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten Jährliche Unterhaltskosten
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€ |
bei Sachkonto: |
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Die Größe der
Verkehrsflächen ändert sich nur geringfügig, daher bleiben die Unterhaltskosten
im Straßenbau konstant.
-
Die Größe der
öffentlichen Grünflächen vom barrierefreien Umbau der Bushaltestellen ändert
sich nur geringfügig, daher bleiben die Unterhaltskosten im Straßenbau
konstant.
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Korrespondierende Einnahmen |
Zuwendungen nach Art. 2 BayGVFG
+ Art. 21 BayÖPVN in noch zu beziffernder Höhe (rd. 80% der förderfähigen
Kosten) |
bei Sachkonto: |
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Weitere Ressourcen |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind im Investitionsprogramm zum HH 2026 bei IvP-Nr. 541.6101 vorgesehen
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1 – Übersichtsplan
Anlage 2.1 – Lageplan Wehneltstraße Nord + Süd
Anlage 2.2 – Lageplan Schuckertstraße Nord + Süd
