Betreff
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen – Ausbaustufe 6,
Haltestellen „Wehneltstraße Nord + Süd“ und „Schuckertstraße Nord + Süd
Vorlage
66/296/2025
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zum barrierefreien Ausbau von 4 Bushaltestellen

2 Lagepläne

M 1: 100

Plan-Nr.:

2-2501.01.01 – 01.02 E

4 Regelquerschnittspläne

M 1:   50

Plan-Nr.:

2-2401.04.01 – 04.04 E

wird zugestimmt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

  Seit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) besteht die bundesweite Pflicht für Kommunen im ÖPNV die vollständige Barrierefreiheit herzustellen. Um den barrierefreien Haltestellen-Ausbau möglichst effektiv voranzutreiben, wurde im Rahmen des Nahverkehrsplans 2016- 2021 der Stadt Erlangen eine Prioritätenliste für einen schrittweisen Ausbau von Haltestellen erarbeitet (s. UVPA-Beschluss 613/247/2019/1 „Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ vom 15.10.2019).

Im Rahmen des kontinuierlichen Ausbaus von mehreren Bussteigen pro Jahr sind die Halte-stellen „Wehneltstraße Nord + Süd“ und „Schuckertstraße Nord + Süd“ für das Jahr 2026 vorgesehen, entsprechend der o. g. Prioritätenliste.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Basis der „Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ wurden die Entwurfsplanungen für die Bushaltestellen „Wehneltstraße Nord + Süd“ und „Schuckertstraße Nord + Süd“ von der Verwaltung erstellt.

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Alle Haltestellen entwässern über die Querneigung im Haltestellen- bzw. Gehwegbereich auf die Fahrbahn, von welcher das Oberflächenwasser über Straßeneinläufe in die Kanalisation abgeleitet wird.

Im Zuge der Maßnahme werden die Straßenentwässerungseinrichtungen im Abschnitt Wehneltstraße vollständig erneuert.

Im Rahmen des barrierefreien Umbaus der genannten Bushaltestellen werden die Beleuchtungseinrichtungen im Bereich folgender Haltestellen erneuert:

-      Wehneltstraße Nord und Süd

-      Schuckertstraße Nord und Süd

Grundsätzlich ist der Einsatz moderner, hocheffizienter LED-Leuchten mit warmweißem Licht vorgesehen. Das Dimmkonzept der Stadt Erlangen wird dabei umgesetzt.

Aufgrund veränderter Breiten von Fahrbahn und Gehweg ist eine Anpassung der Standorte der Lichtsignalanlagen-Masten im Bereich der Wehneltstraße erforderlich.

Im Zuge der Neuplanung der LSA-Standorte im Bereich der Einfahrt zu „Framatome“ ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Umverlegung bestehender Versorgungsleitungen im Abschnitt Wehneltstraße.

Die Übergabe der betreffenden Grundstücksflächen in der Schuckertstraße erfolgt auf Grundlage des bestehenden städtebaulichen Vertrags (BP436, §2 Nr. 2.3) und wird im weiteren Verfahren zwischen Siemens und der Stadt Erlangen abgestimmt und vollzogen.

Die Möglichkeit einer Neupflanzung von Bäumen an der Wehneltstraße wird derzeit geprüft. Eine Abstimmung hierzu erfolgt im weiteren Planungsverlauf zwischen dem EB77 und den ESTW, da sich in unmittelbarer Nähe eine Wasserleitung befindet.

Die vorliegende Planung erfordert keine Baumfällungen oder Rodungsmaßnahmen. Es werden lediglich geringfügige Anpassungsarbeiten an angrenzenden, privaten und öffentlichen Grünflächen notwendig, die rechtzeitig vor Baubeginn mit den jeweiligen Eigentümer:innen abgestimmt werden.

Angrenzende Bäume werden während der Baumaßnahme entsprechend geschützt.
In Bereichen von angrenzender Bestandsbepflanzung wird der Gehwegbereich mittels Wurzelschutzmembran vor Durchwurzelung geschützt.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Anschluss an die Beschlussfassung der vorliegenden Entwurfsplanung durch den BWA werden die Unterlagen zum erforderlichen Antrag auf Fördermittel durch die Verwaltung erstellt und zeitnah bis spätestens Ende 2025 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Da gemäß dem Schreiben des StMB vom 15.05.2023 die Fördersätze für die Infrastrukturförderung im ÖPNV angehoben wurden, ist mit einer Förderung nach Art.2 Nr.3 BayGVFG in Höhe von 75% und einer Komplementärförderung nach Art. 21 BayÖPNVG in Höhe von 5% (in Summe 80%) der zuwendungsfähigen Kosten zu rechnen.

Der barrierefreie Ausbau der vier genannten Haltestellen ist derzeit für das Jahr 2026 vorgesehen und wird aufgrund der starken Synergien insbesondere im Bereich Wehneltstraße/Paul-Gossen-Straße präzise auf den Ablauf der Fahrbahndeckenerneuerung 2026 abgestimmt.

Die Kriterien des Art. 69 GO wurden geprüft und stehen einer Umsetzung der Maßnahme nicht entgegen.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

(Maßnahme zur Förderung des ÖPNV + ggf. mehrere Baumneupflanzungen)

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

850.000 €

bei IPNr.: 541.6101

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Jährliche Unterhaltskosten

bei Sachkonto:

-       Die Größe der Verkehrsflächen ändert sich nur geringfügig, daher bleiben die Unterhaltskosten im Straßenbau konstant.

-       Die Größe der öffentlichen Grünflächen vom barrierefreien Umbau der Bushaltestellen ändert sich nur geringfügig, daher bleiben die Unterhaltskosten im Straßenbau konstant.

Korrespondierende Einnahmen

Zuwendungen nach Art. 2 BayGVFG + Art. 21 BayÖPVN in noch zu beziffernder Höhe (rd. 80% der förderfähigen Kosten)

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind im Investitionsprogramm zum HH 2026 bei IvP-Nr. 541.6101 vorgesehen

                 sind nicht vorhanden

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.


Anlagen:             Anlage 1 – Übersichtsplan

                               Anlage 2.1 – Lageplan Wehneltstraße Nord + Süd

                               Anlage 2.2 – Lageplan Schuckertstraße Nord + Süd