Betreff
Bedarfsbeschluss gemäß DA Bau 5.3
Sanierung Böttigersteig
Vorlage
66/295/2025
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung des Böttigersteigs mit hoher Dringlichkeit vorzubereiten und die erforderlichen Investitionsmittel im Investitionsprogramm des Amtes 66 für die Jahre 2026 und 2027 anzumelden.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Böttigersteig befindet sich zwischen der Kreuzung An den Kellern /Bergstraße und Haus Nr. 10 in einem baulich sehr schlechten Zustand. In dem genannten Bereich sind tiefe Risse im Straßenkörper sichtbar. Die Randeinfassungen am westlichen Straßenrand, im Dammbereich, sind teilweise eingebrochen. Wegen der steilen Geländeverhältnisse besteht die Gefahr, dass die Standsicherheit der Anliegerstraße Böttigersteig nicht mehr gewährleistet werden kann und die Straße, und somit die einzige Zufahrt der anliegenden Häuser, gesperrt werden muss. Die Bereiche mit den größten Hangbewegungen wurden bereits aus Sicherheitsgründen für den Verkehrs gesperrt. Die betroffenen Bewohner*innen wurde über diese Maßnahme informiert. Zur Überwachung der Schadensentwicklung wurde im Sommer 2025 darüber hinaus ein vermessungstechnisches Monitoring aufgesetzt.

Aufgrund der vorhandenen Schädigungen ist eine Sanierung der Straße und eine konstruktive Sicherung des talseitigen Hanges zur Aufrechterhaltung der grundlegenden Erschließung der anliegenden Wohnhäusern dringend erforderlich. Der Böttigersteig ist die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu der anliegenden Wohnbebauung. Mit der Maßnahme soll die Straße Böttigersteig so hergestellt werden, dass die Erschließung dauerhaft gesichert werden kann.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Anliegerstraße muss dauerhaft gegen Abrutschen gesichert werden. Hierfür ist es notwendig eine konstruktive Hangsicherung (Stützwand, o.ä.) einzubauen. Im Zuge der Sanierung ist eine Erneuerung des Straßenkörpers unabdingbar. Verwaltungsintern wurde bereits die notwendige Breite des befestigten Verkehrsraums abgestimmt, wobei hier insbesondere die von der Feuerwehr vorgegebenen Zufahrtsbreiten maßgebend sind.

Auf der Bestandsstraße Böttigersteig bestehen teilweise ungeordnete Eigentumsverhältnisse. Kleinere Teile von Privatgrundstücken sind mit der Straßenverkehrsfläche überbaut. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dass im Zuge der Baumaßnahme die Verwaltung die Eigentumsverhältnisse am Böttigersteig ordnet und die Stadt Erlangen ca. 4,0 m² Fläche erwirbt.

Im Ausbaubereich der Hangsicherung stehen einige Bäume, die unter Umständen zur Realisierung des Projektes entfernt werden müssen. Dies wird aktuell noch geprüft. Es wird versucht, den Baumbestand so gut wie möglich zu erhalten. Auf Grund der besonderen Hanglage sind jedoch Eingriffe in den Bewuchs nicht auszuschließen.

Zudem soll im Zusammenhang der Baumaßnahme die Beleuchtung entsprechend den aktuellen Richtlinien und Vorschriften für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung, sowie unter der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit erneuert werden.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In einem ersten Schritt soll ein geeignetes Ingenieurbüro beauftragt werden, welches auf Basis der vorhandenen Rahmenbedingungen verschiedene Varianten für die Hangsicherung im Bereich des Böttigersteigs untersucht und ausarbeitet, sowie die Straßenplanung ausführt. Auf dieser Basis wird die Verwaltung verschiedene Varianten vorschlagen und die Umsetzung vorbereiten.

Im Zuge der Sanierung des Böttigersteigs werden von den ESTW die Synergieeffekte der Baumaßnahme genutzt, um die veraltete Wasserleitung im Ausbaubereich zu erneuern. Ob weitere Ver- oder Entsorgungsleitungen mit bearbeitet werden, ist Bestandteil der jetzt vorgesehenen Planungsleistungen.

Die Baumaßnahme soll nach derzeitigem Projektplan im Jahr 2026 geplant und in 2027 baulich umgesetzt werden.

Da die Stand- und Verkehrssicherheit öffentlicher Straße und im Allgemeinen die Sicherstellung der Erschließung bebauter Grundstücke ein Pflichtaufgabe der Stadt Erlangen ist und die Schadensentwicklung bereits zu Teilsperrungen geführt haben, sind die Kriterien des Art. 69 GO als erfüllt anzusehen.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

Begründungen:

In der Regel haben Baustellen immer negative Auswirkungen auf das Klima.

Alternative Handlungsoption:
Keine.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

1.000.000,00 €

bei IPNr.: 541.434

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

- jährliche Unterhaltskosten

  Straße:

  Beleuchtung:

ca. 600 €

ca. 500 €

Korrespondierende Einnahmen

0 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind im Investitionsprogramms zum HH 2026 bei IVP Nr. 541.434 „wie folgt vorgesehen:         100.000 €

Für das Investitionsprogramm zum HH 2027 soll der Finanzmittelbedarf wie folgt angemeldet werden:

-       2027                900.000 €

                 sind nicht vorhanden

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.


Anlagen:             Übersichtslageplan (Anlage 1)

                               Bestandslageplan (Anlage 2)

                               Schadensdokumentation (Anlage 3)