hier: Beschluss der Entwurfsplanung gemäß 5.5.3. DA Bau
Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt die Neuordnung der Straßenentwässerung Fahrbahn West der W.-v.-Siemens-Straße auf Höhe des Himbeerpalastes gemäß DA Bau.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2026 durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Zuge der Umnutzung des Himbeerpalastes zum neuen FAU-Standort wurde vom Staatlichen Bauamt Erlangen, verantwortlich für Planung und (Um-)Bau des Gebäudes sowie der Außenanlagen, mitgeteilt, dass ein Teil der öffentlichen Entwässerung an der Grundstücksentwässerung des Himbeerpalastes angeschlossen ist. Eine Überprüfung vor Ort bestätigte dies.
Gemäß §8 (7) der Entwässerungsatzung der Stadt Erlangen ist dies unzulässig. Die Entwässerung muss je mit gesonderten Leitungen ausschließlich auf dem eigenen Grundstück erfolgen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Im benannten Bereich wird ein Straßenentwässerungskanal bis zum öffentlichen Mischwasser-Kanal errichtet. Die Straßenabläufe werden erneuert und mit neuen Leitungen auf die Schächte des Straßenentwässerungskanal angeschlossen. Die vorhandenen, auf Privatgrund liegenden, Leitungen werden zurückgebaut.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Bauleistung wird nach weiterer inhaltlicher Abstimmung mit den Fachdienststellen im Rahmen einer Ausschreibung nach VOB/A ausgeschrieben und baldmöglichst, je nach Witterungsverhältnissen und Dauer der Frostperiode, umgesetzt.
Die Maßnahme ist auf Grund der unzulässigen Nutzung von Entwässerungseinrichtungen privater Dritter notwendig und auch unaufschiebbar und somit gem. Art 69 GO umzusetzen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
In der Regel haben Baustellen immer eine negative Auswirkung auf das
Klima.
Mit dieser Maßnahme wird jedoch, alternativlos, eine nicht der
Entwässerungssatzung entsprechenden Situation dauerhaft bereinigt und in
unzulässiger Weise Anlagen Dritter nutzt.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
100.000 € |
bei Sachkonto: 522.102 |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522 102
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Regelquerschnitt
