Betreff
Neuordnung Straßenentwässerung W.-v.-Siemens-Straße Fahrbahn West – Höhe Himbeerpalast
hier: Beschluss der Entwurfsplanung gemäß 5.5.3. DA Bau
Vorlage
66/294/2025
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt die Neuordnung der Straßenentwässerung Fahrbahn West der W.-v.-Siemens-Straße auf Höhe des Himbeerpalastes gemäß DA Bau.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2026 durchzuführen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Zuge der Umnutzung des Himbeerpalastes zum neuen FAU-Standort wurde vom Staatlichen Bauamt Erlangen, verantwortlich für Planung und (Um-)Bau des Gebäudes sowie der Außenanlagen, mitgeteilt, dass ein Teil der öffentlichen Entwässerung an der Grundstücksentwässerung des Himbeerpalastes angeschlossen ist. Eine Überprüfung vor Ort bestätigte dies.

Gemäß §8 (7) der Entwässerungsatzung der Stadt Erlangen ist dies unzulässig. Die Entwässerung muss je mit gesonderten Leitungen ausschließlich auf dem eigenen Grundstück erfolgen.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im benannten Bereich wird ein Straßenentwässerungskanal bis zum öffentlichen Mischwasser-Kanal errichtet. Die Straßenabläufe werden erneuert und mit neuen Leitungen auf die Schächte des Straßenentwässerungskanal angeschlossen. Die vorhandenen, auf Privatgrund liegenden, Leitungen werden zurückgebaut.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Bauleistung wird nach weiterer inhaltlicher Abstimmung mit den Fachdienststellen im Rahmen einer Ausschreibung nach VOB/A ausgeschrieben und baldmöglichst, je nach Witterungsverhältnissen und Dauer der Frostperiode, umgesetzt.

Die Maßnahme ist auf Grund der unzulässigen Nutzung von Entwässerungseinrichtungen privater Dritter notwendig und auch unaufschiebbar und somit gem. Art 69 GO umzusetzen.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

In der Regel haben Baustellen immer eine negative Auswirkung auf das Klima.

Mit dieser Maßnahme wird jedoch, alternativlos, eine nicht der Entwässerungssatzung entsprechenden Situation dauerhaft bereinigt und in unzulässiger Weise Anlagen Dritter nutzt.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

100.000

bei Sachkonto: 522.102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522 102

                 sind nicht vorhanden

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.


Anlagen:             Anlage 1 Lageplan

                               Anlage 2 Regelquerschnitt