1. Die Maßnahme I/KVÜ/36 aus dem vom 30.04.2025 beschlossenen HKK wird an Ref. VI übertragen.
2. Die Kürzung im Stellenplan bei ZV KVÜ um 2 Außendienststellen für den ruhenden Verkehr wird modifiziert. Die Stellen sollen erst Ende 2027 besetzt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Ausweitung der Kontrollen im fließenden Verkehr zu prüfen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit dem Beschluss Nr. II/39/2025 wurde am 30.04.2025 verfügt, dass eine Optimierung der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet stattfinden soll (Anlage 2, I/KVÜ/ Lfd.Nr. 36). Die Kosten für die Überwachung des ruhenden Verkehrs werden durch Bußgelder im ruhenden Verkehr nicht ausgeglichen. Deshalb sollen 2 Planstellen bei gleichzeitiger Reduzierung der Überwachung in Gebieten mit wenig Parkverstößen reduziert werden.
Dieser Beschluss muss sowohl aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs als auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit umgewandelt werden.
Zunächst hat die Überwachung des
ruhenden Verkehrs eine ordnende Aufgabe. So müssen auch in den Gebieten, in
denen der Parkraum nicht bewirtschaftet wird, die Durchfahrtsbreiten für die
Rettungsdienste sichergestellt und die Feuerwehranfahrtszonen freigehalten
werden. Hierzu bedarf es zwingend der Überwachung.
Mit dem oben genannten Beschluss (Anlage 2, Ref. VI/Amt 66/ Lfd.Nr. 48, 54 und
55) wurde zudem die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung beschlossen. Um
einen gleichbleibenden Überwachungsdruck zu gewährleisten, werden hierzu
zusätzliche Außendienstkräfte beim Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung
benötigt. Eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf weitere Gebiete ist
ohne eine ausreichende Überwachung nicht sinnvoll Aus der Bürgerschaft werden
auch jetzt bereits immer wieder Beschwerden über falsch parkende Fahrzeuge an
die Verwaltung herangetragen.
Tatsächlich waren die wirtschaftlichen
Ergebnisse der Überwachung des ruhenden Verkehrs in den beiden letzten beiden
Jahren nicht negativ (2024 +31.398€, 2023 +144.112 €).
Die im HKK stehende Erläuterung zu der Idee I/KVÜ/36 mit dem Abbau von 2
Planstellen im ruhenden Verkehr kommt derzeit finanziell nicht zum Tragen, da
es sich um zwei Stellen handelt, die bisher nicht besetzt wurden und sich damit
bisher auf das Haushaltsergebnis des Zweckverbandes nicht ausgewirkt haben.
Eine Erhöhung der Ausschüttung des Zweckverbandes wird aufgrund dessen nicht
erfolgen.
Um die Wirtschaftlichkeit des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung zu
optimieren, ist aus Sicht des Fachamts die Überwachung des fließenden Verkehrs
deutlich besser geeignet. Es wird deshalb seitens der Verwaltung geprüft, ob
eine Kompensierung der beiden Stellen durch eine Erhöhung der
Überwachungsstunden im fließenden Verkehr möglich ist. Die Überwachung des
fließenden Verkehrs ist deutlich gewinnträchtiger (2024 +532.363 €).
Vor allem aber liefert die Überwachung des fließenden Verkehrs einen wichtigen
Beitrag zur Sicherheit des Straßenverkehrs. Aus fachlicher Sicht ist eine
verstärkte Überwachung notwendig, da es Örtlichkeiten gibt, an denen bis zu
beinahe 20% Übertretungen festzustellen sind. Auch im Hinblick auf die
Ausweitung von Tempo 30 im Stadtgebiet ist eine Erhöhung der
Überwachungsstunden angezeigt.
Geplant ist deshalb, die Überwachungsstunden im fließenden Verkehr um 35
Stunden zu erhöhen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Im Haushaltskonsolidierungskonzept, welches vom Stadtrat am
30.04.2025 beschlossen wurde, existiert die Idee I/KVÜ/36 mit dem Titel:
„Optimierung der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsüberwachung im
Stadtgebiet“.
Dies soll dadurch erreicht werden, indem, vor allem Sinne der Sicherheit, die
Kontrollen im fließenden Verkehr auf 85h pro Woche erhöht werden. Aktuell sind
der Stadt Erlangen 50h pro Woche zugeteilt. Es wird erwartet, dass die Erhöhung
der Überwachungsstunden frühestens Mitte/ Ende 2027 durch den Zweckverband
umgesetzt werden könnte.
Gleichzeitig sollen die beiden Außendienststellen für den ruhenden Verkehr im
Stellenplan des Zweckverbandes nicht gestrichen werden. Die Besetzung der
Stellen soll Ende 2027 erfolgen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Um die Ausweitung der Überwachung des fließenden Verkehrs
umzusetzen, muss der ZV KVÜ ein neues Fahrzeug mit Ausstattung und Personal
anschaffen. Die Stadt Erlangen würde das neue Fahrzeug mit 35h belegen und
andere Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands könnten den übrigen Anteil
übernehmen.
Der Fachbeirat ZV KVÜ berät am 04.12.2025 über die Anschaffung eines neuen
Fahrzeuges und die Ausweitung der Überwachungsstunden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Auszug aus Anlage 2 zu Beschluss Nr. II/39/2025
