Betreff
Haushaltskonsolidierungskonzept, Fortschreibung des Beschlusses der Reduzierung der Außendienstmitarbeiter der Kommunalen Verkehrsüberwachung
Vorlage
614/102/2025
Aktenzeichen
VI/61/614
Art
Beschlussvorlage

1.            Die Maßnahme I/KVÜ/36 aus dem vom 30.04.2025 beschlossenen HKK wird an Ref. VI übertragen.

2.            Die Kürzung im Stellenplan bei ZV KVÜ um 2 Außendienststellen für den ruhenden Verkehr wird modifiziert. Die Stellen sollen erst Ende 2027 besetzt werden.

3.            Die Verwaltung wird beauftragt die Ausweitung der Kontrollen im fließenden Verkehr zu prüfen. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit dem Beschluss Nr. II/39/2025 wurde am 30.04.2025 verfügt, dass eine Optimierung der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet stattfinden soll (Anlage 2, I/KVÜ/ Lfd.Nr. 36). Die Kosten für die Überwachung des ruhenden Verkehrs werden durch Bußgelder im ruhenden Verkehr nicht ausgeglichen. Deshalb sollen 2 Planstellen bei gleichzeitiger Reduzierung der Überwachung in Gebieten mit wenig Parkverstößen reduziert werden.

Dieser Beschluss muss sowohl aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs als auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit umgewandelt werden.

Zunächst hat die Überwachung des ruhenden Verkehrs eine ordnende Aufgabe. So müssen auch in den Gebieten, in denen der Parkraum nicht bewirtschaftet wird, die Durchfahrtsbreiten für die Rettungsdienste sichergestellt und die Feuerwehranfahrtszonen freigehalten werden. Hierzu bedarf es zwingend der Überwachung.
Mit dem oben genannten Beschluss (Anlage 2, Ref. VI/Amt 66/ Lfd.Nr. 48, 54 und 55) wurde zudem die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung beschlossen. Um einen gleichbleibenden Überwachungsdruck zu gewährleisten, werden hierzu zusätzliche Außendienstkräfte beim Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung benötigt. Eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf weitere Gebiete ist ohne eine ausreichende Überwachung nicht sinnvoll Aus der Bürgerschaft werden auch jetzt bereits immer wieder Beschwerden über falsch parkende Fahrzeuge an die Verwaltung herangetragen.

Tatsächlich waren die wirtschaftlichen Ergebnisse der Überwachung des ruhenden Verkehrs in den beiden letzten beiden Jahren nicht negativ (2024 +31.398€, 2023 +144.112 €).
Die im HKK stehende Erläuterung zu der Idee I/KVÜ/36 mit dem Abbau von 2 Planstellen im ruhenden Verkehr kommt derzeit finanziell nicht zum Tragen, da es sich um zwei Stellen handelt, die bisher nicht besetzt wurden und sich damit bisher auf das Haushaltsergebnis des Zweckverbandes nicht ausgewirkt haben. Eine Erhöhung der Ausschüttung des Zweckverbandes wird aufgrund dessen nicht erfolgen.


Um die Wirtschaftlichkeit des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung zu optimieren, ist aus Sicht des Fachamts die Überwachung des fließenden Verkehrs deutlich besser geeignet. Es wird deshalb seitens der Verwaltung geprüft, ob eine Kompensierung der beiden Stellen durch eine Erhöhung der Überwachungsstunden im fließenden Verkehr möglich ist. Die Überwachung des fließenden Verkehrs ist deutlich gewinnträchtiger (2024 +532.363 €).
Vor allem aber liefert die Überwachung des fließenden Verkehrs einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit des Straßenverkehrs. Aus fachlicher Sicht ist eine verstärkte Überwachung notwendig, da es Örtlichkeiten gibt, an denen bis zu beinahe 20% Übertretungen festzustellen sind. Auch im Hinblick auf die Ausweitung von Tempo 30 im Stadtgebiet ist eine Erhöhung der Überwachungsstunden angezeigt.
Geplant ist deshalb, die Überwachungsstunden im fließenden Verkehr um 35 Stunden zu erhöhen.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Haushaltskonsolidierungskonzept, welches vom Stadtrat am 30.04.2025 beschlossen wurde, existiert die Idee I/KVÜ/36 mit dem Titel: „Optimierung der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet“. 
Dies soll dadurch erreicht werden, indem, vor allem Sinne der Sicherheit, die Kontrollen im fließenden Verkehr auf 85h pro Woche erhöht werden. Aktuell sind der Stadt Erlangen 50h pro Woche zugeteilt. Es wird erwartet, dass die Erhöhung der Überwachungsstunden frühestens Mitte/ Ende 2027 durch den Zweckverband umgesetzt werden könnte.
Gleichzeitig sollen die beiden Außendienststellen für den ruhenden Verkehr im Stellenplan des Zweckverbandes nicht gestrichen werden. Die Besetzung der Stellen soll Ende 2027 erfolgen.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Um die Ausweitung der Überwachung des fließenden Verkehrs umzusetzen, muss der ZV KVÜ ein neues Fahrzeug mit Ausstattung und Personal anschaffen. Die Stadt Erlangen würde das neue Fahrzeug mit 35h belegen und andere Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands könnten den übrigen Anteil übernehmen.
Der Fachbeirat ZV KVÜ berät am 04.12.2025 über die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges und die Ausweitung der Überwachungsstunden.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Auszug aus Anlage 2 zu Beschluss Nr. II/39/2025