1. Der Bericht der Stadtverwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Antrag Nr. 086/2025 der
CSU-Stadtratsfraktion ist abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
In der Sitzung des Ortsbeirats Eltersdorf 29.07.2025 wurden seitens eines Vertreters des Staatlichen Bauamtes Nürnberg (StBAN) erste Planungsskizzen zum Abriss der Zubringerbrücke zur Autobahn A73 südlich von Eltersdorf sowie der Neubau der Zufahrt von der Eltersdorfer Straße zur Autobahn in Form eines möglichen Kreisverkehrs vorgestellt. Die Zufahrten zur bestehenden Brücke sollen ersten Überlegungen des StBAN zufolge in Teilen erhalten bleiben und als Zwischenlager für Aushub, auch von anderen Baustellen, dienen.
Die im CSU-Stadtratsfraktionsantrag gestellten Fragen sind im Folgenden in Abstimmung mit dem StBAN beantwortet:
a) Wie beteiligt sich die Stadt Erlangen an der
vorgeschlagenen Kostenverteilung?
Die Kostenteilung ergibt sich aus den einschlägigen
Vorschriften (BayStrWG, StraKR). Nachdem noch keine konkrete Planung existiert,
wurde vereinfacht der Schlüssel 2/3 Land und 1/3 Stadt angenommen. Im Zuge der
weiteren Planung und der ebenfalls ausstehen Kreuzungsvereinbarung werden diese
ersten Annahmen weiter konkretisiert. Die weitere Planung und die zugehörige
Kreuzungsvereinbarung werden den zuständigen Ausschüssen im weiteren Verlauf
vorgelegt. Die notwendigen Investitionsmittel werden von der Verwaltung
entsprechend angemeldet.
b) Welche Umsetzung eines beabsichtigten Zwischenlagers auf
der Abbruchfläche ist realistisch?
Es ist vorgesehen, die freiwerdenden Flächen befestigt
zu lassen. Als mögliche Nutzung ergibt sich ein Zwischenlager für Aushub, der
an anderer Stelle wieder eingebaut werden soll. Damit soll den Forderungen der
Ersatzbaustoffverordnung Rechnung getragen werden. Auf diese Weise können
Baustoffe ressourcenschonend und umweltgerecht wiederverwendet werden.
c) Welche Maßnahmen zur Renaturierung der entstehenden Flächen
sind möglich?
Renaturierungen erfolgen im gesetzlich vorgeschriebenen
Rahmen. Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan wird erstellt werden und der
Ausgleich wird an Ort und Stelle erfolgen. Möglicherweise auch durch eine
Entsiegelung. Das ergibt sich aber erst, wenn die Planung vorliegt und der
genaue Ausgleichsbedarf bekannt ist.
Die
Überlegungen zur Planung des Kreuzungspunktes befinden sich aktuell noch in
einem sehr frühen Stadium. Ergebnisse der Leistungsphase 2 (Vorplanung) werden
seitens des StBAN mit der Stadtverwaltung voraussichtlich im zweiten Quartal
2026 abgestimmt.
2. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage - CSU Stadtratsfraktionsantrag
