Betreff
Antrag Nr. 086/2025 der CSU-Stadtratsfraktion - Antrag Vorstellung Abriss der Zubringerbrücke A73 in Eltersdorf im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA)
Vorlage
613/355/2025
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Bericht der Stadtverwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.       Der Antrag Nr. 086/2025 der CSU-Stadtratsfraktion ist abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        In der Sitzung des Ortsbeirats Eltersdorf 29.07.2025 wurden seitens eines Vertreters des Staatlichen Bauamtes Nürnberg (StBAN) erste Planungsskizzen zum Abriss der Zubringerbrücke zur Autobahn A73 südlich von Eltersdorf sowie der Neubau der Zufahrt von der Eltersdorfer Straße zur Autobahn in Form eines möglichen Kreisverkehrs vorgestellt. Die Zufahrten zur bestehenden Brücke sollen ersten Überlegungen des StBAN zufolge in Teilen erhalten bleiben und als Zwischenlager für Aushub, auch von anderen Baustellen, dienen.

        Die im CSU-Stadtratsfraktionsantrag gestellten Fragen sind im Folgenden in Abstimmung mit dem StBAN beantwortet:

a)      Wie beteiligt sich die Stadt Erlangen an der vorgeschlagenen Kostenverteilung?

Die Kostenteilung ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften (BayStrWG, StraKR). Nachdem noch keine konkrete Planung existiert, wurde vereinfacht der Schlüssel 2/3 Land und 1/3 Stadt angenommen. Im Zuge der weiteren Planung und der ebenfalls ausstehen Kreuzungsvereinbarung werden diese ersten Annahmen weiter konkretisiert. Die weitere Planung und die zugehörige Kreuzungsvereinbarung werden den zuständigen Ausschüssen im weiteren Verlauf vorgelegt. Die notwendigen Investitionsmittel werden von der Verwaltung entsprechend angemeldet.


b)      Welche Umsetzung eines beabsichtigten Zwischenlagers auf der Abbruchfläche ist realistisch?

Es ist vorgesehen, die freiwerdenden Flächen befestigt zu lassen. Als mögliche Nutzung ergibt sich ein Zwischenlager für Aushub, der an anderer Stelle wieder eingebaut werden soll. Damit soll den Forderungen der Ersatzbaustoffverordnung Rechnung getragen werden. Auf diese Weise können Baustoffe ressourcenschonend und umweltgerecht wiederverwendet werden.

c)       Welche Maßnahmen zur Renaturierung der entstehenden Flächen sind möglich?

Renaturierungen erfolgen im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen. Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan wird erstellt werden und der Ausgleich wird an Ort und Stelle erfolgen. Möglicherweise auch durch eine Entsiegelung. Das ergibt sich aber erst, wenn die Planung vorliegt und der genaue Ausgleichsbedarf bekannt ist.

Die Überlegungen zur Planung des Kreuzungspunktes befinden sich aktuell noch in einem sehr frühen Stadium. Ergebnisse der Leistungsphase 2 (Vorplanung) werden seitens des StBAN mit der Stadtverwaltung voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 abgestimmt.

2.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

3.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen


Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:  Anlage - CSU Stadtratsfraktionsantrag