Antrag der CSU-Stadtratsfraktion Nr. 088/2025 vom 19.09.2025
Dem Sachbericht in der Begründung wird zugestimmt. Ein Moratorium ist nicht zu erwirken.
Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion Nr. 088/2025 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit Beschluss vom 14.12.2023
(66/198/2023) hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, die Umstufung der
Bundesstraße B4 zwischen BAB A73 und BAB A3 beim Freistaat Bayern zu
beantragen. Die Verwaltung wurde weiterhin beauftragt, gegenüber dem Freistaat
Bayern die Übernahme der sich aus der Umstufung ergebenden Baulast der Stadt
Erlangen für diesen Streckenabschnitt ab dem Zeitpunkt der Umstufung zu
bestätigen.
Der
Beschluss des Stadtrates wurde mit Schreiben der Stadt Erlangen vom 18.01.2024
an das Staatliche Bauamt Nürnberg umgesetzt.
In
diesem Schreiben wurde auf der Grundlage des vorher durchgeführten
Verkehrsgutachtens dargelegt, dass
die Bundesstraße B4 zwischen BAB A3 AS Tennenlohe und BAB A73 AS Bruck einen
das Bundesfernstraßennetz prägenden weiträumigen Verkehrsanteil nicht mehr
aufweist und somit die Funktion einer Bundesfernstraße nicht mehr gegeben ist.
Auf Grund der Verkehrsbedeutung wird im Sinne des Bayerischen Straßen und
Weggesetzes (BayStrWG) die Funktionalität einer Kreisstraße gesehen.
Gemäß
§ 2 Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetz (FStrG) ist eine Bundesstraße, bei der
sich die Verkehrsbedeutung geändert hat, unverzüglich dem Träger der
Straßenbaulast zu überlassen, der sich nach Landesrecht bestimmt (Abstufung).
Die Auswirkungen der Abstufung, insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit
des neuen Straßenbaulastträgers oder auch allgemeine finanzpolitische
Auswirkungen, sind dabei nicht zu berücksichtigen.
Über die Abstufung entscheidet
das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) im Benehmen
mit dem Fernstraßenbundesamt. Die Grundsatzentscheidung der
Landesstraßenbauverwaltung und das Benehmen mit dem Fernstraßenbundesamt wurden
bereits erwirkt.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
In Abstimmung mit dem
Staatlichen Bauamt Nürnberg erarbeitet die Verwaltung derzeit eine
Umstufungsvereinbarung und eine Schlussinstandsetzungsvereinbarung.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Mit der Umstufungsvereinbarung
und der Schlussinstandsetzungsvereinbarung wird das Staatliche Bauamt Nürnberg
die Umstufung bei der verzeichnisführenden Behörde beantragen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn
ja, negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf
den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden
ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist
eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
0 € |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
Siehe 66/198/2023 |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag CSU-Stadtratsfraktion Nr. 088/2025 vom 19.09.2025
