Betreff
Moratorium zur Herabstufung der Bundesstraße B4 ;
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion Nr. 088/2025 vom 19.09.2025
Vorlage
66/292/2025
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Dem Sachbericht in der Begründung wird zugestimmt. Ein Moratorium ist nicht zu erwirken.

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion Nr. 088/2025 ist hiermit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Beschluss vom 14.12.2023 (66/198/2023) hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, die Umstufung der Bundesstraße B4 zwischen BAB A73 und BAB A3 beim Freistaat Bayern zu beantragen. Die Verwaltung wurde weiterhin beauftragt, gegenüber dem Freistaat Bayern die Übernahme der sich aus der Umstufung ergebenden Baulast der Stadt Erlangen für diesen Streckenabschnitt ab dem Zeitpunkt der Umstufung zu bestätigen.

Der Beschluss des Stadtrates wurde mit Schreiben der Stadt Erlangen vom 18.01.2024 an das Staatliche Bauamt Nürnberg umgesetzt.

In diesem Schreiben wurde auf der Grundlage des vorher durchgeführten Verkehrsgutachtens dargelegt, dass die Bundesstraße B4 zwischen BAB A3 AS Tennenlohe und BAB A73 AS Bruck einen das Bundesfernstraßennetz prägenden weiträumigen Verkehrsanteil nicht mehr aufweist und somit die Funktion einer Bundesfernstraße nicht mehr gegeben ist. Auf Grund der Verkehrsbedeutung wird im Sinne des Bayerischen Straßen und Weggesetzes (BayStrWG) die Funktionalität einer Kreisstraße gesehen.

Gemäß § 2 Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetz (FStrG) ist eine Bundesstraße, bei der sich die Verkehrsbedeutung geändert hat, unverzüglich dem Träger der Straßenbaulast zu überlassen, der sich nach Landesrecht bestimmt (Abstufung). Die Auswirkungen der Abstufung, insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit des neuen Straßenbaulastträgers oder auch allgemeine finanzpolitische Auswirkungen, sind dabei nicht zu berücksichtigen.

Über die Abstufung entscheidet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) im Benehmen mit dem Fernstraßenbundesamt. Die Grundsatzentscheidung der Landesstraßenbauverwaltung und das Benehmen mit dem Fernstraßenbundesamt wurden bereits erwirkt.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg erarbeitet die Verwaltung derzeit eine Umstufungsvereinbarung und eine Schlussinstandsetzungsvereinbarung.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit der Umstufungsvereinbarung und der Schlussinstandsetzungsvereinbarung wird das Staatliche Bauamt Nürnberg die Umstufung bei der verzeichnisführenden Behörde beantragen.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

0 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Siehe 66/198/2023

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag CSU-Stadtratsfraktion Nr. 088/2025 vom 19.09.2025