1. Die
Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Kindertagesbetreuung in Erlangen wird
wie in der
Anlage 1 dargestellt rückwirkend zum 01.01.2026 geändert.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die seit 2022 bestehende Arbeitsgemeinschaft
Kindertagesbetreuung in Erlangen hat sich als Rahmen für
Vernetzung und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Freien Trägern und dem
Stadtjugendamt bewährt. Durch den Zusammenschluss der vielfältigen Erlanger
Trägerlandschaft sollte ein Forum für die Beratung anstehender Fragen der
Planung, der fachlichen Weiterentwicklung und der Evaluation ihrer
gemeinsamen Ziele im Rahmen des § 78 SGB VIII geschaffen werden.
Auf
Grund interner Umstrukturierungen und geänderter Rahmenbedingungen ist die
Geschäftsordnung anzupassen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Folgende
Änderungen sollen vorgenommen werden:
·
3.2 Die Geschäftsführung der AG 78 Kita wird
keinem speziellen Sachgebiet, sondern allgemein dem Stadtjugendamt zugeordnet.
Dadurch kann flexibler auf personelle Veränderungen reagiert werden.
· 5.1 Die Sitzungstermine werden von zwei auf vier pro Jahr angehoben, um die Zusammenarbeit zu intensivieren.
Die Änderungen wurden in die AG 78 Kita am 02.02.2026 eingebracht und einstimmig beschlossen. Nach Nr. 6.2 der GeschO bedarf die Änderung der GeschO der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die
Geschäftsordnung für die AG 78 Kita wird wie in der Anlage 1 dargestellt
geändert. In Anlage 2 sind in einer synoptischen Darstellung die bisherige und
die neue Fassung der GeschO gegenübergestellt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft
Kindertagesbetreuung in
Erlangen (Stand: 15.01.2026)
2. Synoptische Darstellung der Änderung der Geschäftsordnung (Stand:
15.01.2026).
