Betreff
Haushaltssatzung der rechtlich selbständigen Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung für das Haushaltsjahr 2026
Vorlage
20/081/2025
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt die

Haushaltssatzung der rechtlich selbständigen Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung
der Stadt Erlangen

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des Art. 20 Abs. 1 des Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008 (GVBl. S. 834, BayRS 282-1-1-WK), das zuletzt durch Gesetz vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 449) geändert worden ist, i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt. Er schließt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge von

90.300,-- €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

63.300,-- €

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

27.000,-- €

2.

im Finanzhaushalt

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

90.300,-- €

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

63.300,-- €

und dem Saldo von

27.000,-- €

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Erlangen, den

STADT ERLANGEN

Dr. Janik

Oberbürgermeister


Anlage:          1 Haushaltsplan 2026 WFH Stiftung