Die Regeln für die
Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2026 in der vorgelegten
Fassung.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aktualisierung der
Budgetierungsregeln.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Folgende Änderungen / Anpassungen werden vorgeschlagen:
1.2.3 Haushaltslose Zeit
Hinweis: Während einer haushaltslosen Zeit richtet
sich die Budgetbewirtschaftung nach Art. 69 GO.
1.2.7 Controlling-Bericht
Eine Vorlage des Fachamtes (Gutachten für den
Fachausschuss bzw. Beschlussvorlage für den HFPA) ist künftig grundsätzlich nur
noch bei Nichteinhaltung des Budgets erforderlich.
Bei Nichterfüllung des Arbeitsprogramms genügen in der Regel die Darstellungen
im Rahmen der sog. „Ampel-Systematik“. Eine gesonderte Beschlussvorlage ist nur
bei besonderem Bedarf
erforderlich.
1.2.8 Verwendung des Budgetergebnisses
100 % (bisher 70 %) des positiven Budgetergebnisses
des Jahres 2026 fließen dem Haushalt
wieder zu.
Eine Budgetrücklage wird im Haushaltsjahr 2026 nicht geführt. Verluste werden –
wie bisher – zu 100 % vorgetragen.
1.2.9 Verwendungsbeschluss / Mitteilung zur Kenntnis
Da im Jahr 2026 keine Budgetrücklage gebildet wird,
entfällt der bisherige Verwendungsbeschluss.
An dessen Stelle tritt eine Mitteilung zur Kenntnis (MzK), mit
der die Fachämter ihre jeweiligen Fachausschüsse über die Budgetentwicklung und
den Stand der Umsetzung des Arbeitsprogramms des abgelaufenen Jahres
informieren.
Ein Muster für die MzK wird durch die Kämmerei bereitgestellt.
1.2.12 Budget der Volkshochschule (vhs)
Die bisherige Sonderregelung für das Budget der vhs
entfällt.
Ein 100 %iger Vortrag eines positiven Ergebnisses erfolgt nicht mehr.
2.2.1 Produktbereich „Hausdruckerei“
Anpassungen in Bezug auf Papier: redaktionelle
Änderungen zur Klarstellung des leicht veränderten Produktportfolios der
Hausdruckerei. Inhaltlich keine Änderungen.
3.1.1 Allgemeine Überarbeitung
Redaktionelle Straffung und Vereinheitlichung der
Formulierungen ohne inhaltliche Änderungen.
Neu ist eine klarere Aufzählungsstruktur. Der Begriff „Härtefallfonds“ ersetzt
den bisherigen Begriff „Topf“.
3.1.2 Redaktionelle Anpassungen
Im Wesentlichen unverändert; redaktionelle
Klarstellungen ohne neue Regelungsinhalte.
Sprachliche Vereinfachung und Formatangleichung.
3.1.3 Abrechnungsmodalitäten
Inhaltliche Präzisierung: Die Abrechnung erfolgt
künftig halbjährlich.
Der bisherige Bezug auf das „System der Sachkosten“ wurde gestrichen, ohne dass
sich eine sachliche Änderung ergibt.
3.1.4 Werkstudentinnen und Werkstudenten / Sperrregelungen
Inhaltliche Erweiterung:
·
Einführung eines neuen Vorgangs zur differenzierten
Behandlung von Werkstudentinnen und Werkstudenten,
·
Ergänzung und Präzisierung der Bedingungen für
Sperren,
·
Klärung widersprüchlicher Angaben zur Langzeiterkrankung
(„länger als sechs Monate“),
·
neue Differenzierung zwischen Pflichtstunden und
sonstigen Einsätzen bei Werkstudentinnen und Werkstudenten.
3.1.5 Redaktionelle Überarbeitung
Rein sprachliche Anpassungen, keine inhaltlichen
Änderungen.
3.1.6 Übergangsregelung 2024
Die bisherige Übergangsregelung zum Rücklagenabbau
entfällt.
Damit wird die Regelung vereinfacht und verstetigt; das Grundsystem bleibt
unverändert.
3.1.7 Erweiterung des Katalogs
Der Katalog wurde um drei zusätzliche Posten
ergänzt.
Zudem erfolgte eine sprachliche Vereinheitlichung.
Die zentrale Zuständigkeit wurde lediglich präzisiert, ohne konzeptionelle
Änderungen.
3.1.8 Werkstudentinnen und Werkstudenten – Differenzierung
Erstmalige Integration von Pflichtstunden in das
PK-System.
Klare Abgrenzung zwischen Pflichtstunden und sonstigen Tätigkeiten zur
Sicherstellung einer korrekten
Abrechnung.
3.1.9 Fördermaßnahmen
Inhaltlich unverändert, jedoch Stärkung der
zentralen Koordinierung bei Fördermaßnahmen.
3.1.10 Berichtswesen
Neu aufgenommen:
Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung über die Ergebnisse der
Personalkostenbudgetierung
sowie die Verwendung der Fonds.
Ziel ist die Stärkung von
Transparenz und politischer Steuerung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Veröffentlichung der neuen Budgetierungsregeln.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Budgetierungsregeln 2025
