Betreff
Budgetierungsregeln 2026
Vorlage
113/112/2025
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

Die Regeln für die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2026 in der vorgelegten

Fassung.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aktualisierung der Budgetierungsregeln.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Folgende Änderungen / Anpassungen werden vorgeschlagen:

1.2.3 Haushaltslose Zeit

Hinweis: Während einer haushaltslosen Zeit richtet sich die Budgetbewirtschaftung nach Art. 69 GO.

1.2.7 Controlling-Bericht

Eine Vorlage des Fachamtes (Gutachten für den Fachausschuss bzw. Beschlussvorlage für den HFPA) ist künftig grundsätzlich nur noch bei Nichteinhaltung des Budgets erforderlich.
Bei Nichterfüllung des Arbeitsprogramms genügen in der Regel die Darstellungen im Rahmen der sog. „Ampel-Systematik“. Eine gesonderte Beschlussvorlage ist nur bei besonderem Bedarf        erforderlich.

1.2.8 Verwendung des Budgetergebnisses

100 % (bisher 70 %) des positiven Budgetergebnisses des Jahres 2026 fließen dem Haushalt   wieder zu.
Eine Budgetrücklage wird im Haushaltsjahr 2026 nicht geführt. Verluste werden – wie bisher – zu 100 % vorgetragen.

1.2.9 Verwendungsbeschluss / Mitteilung zur Kenntnis

Da im Jahr 2026 keine Budgetrücklage gebildet wird, entfällt der bisherige Verwendungsbeschluss.
An dessen Stelle tritt eine Mitteilung zur Kenntnis (MzK), mit der die Fachämter ihre jeweiligen Fachausschüsse über die Budgetentwicklung und den Stand der Umsetzung des Arbeitsprogramms des abgelaufenen Jahres informieren.
Ein Muster für die MzK wird durch die Kämmerei bereitgestellt.

1.2.12 Budget der Volkshochschule (vhs)

Die bisherige Sonderregelung für das Budget der vhs entfällt.
Ein 100 %iger Vortrag eines positiven Ergebnisses erfolgt nicht mehr.

2.2.1 Produktbereich „Hausdruckerei“

Anpassungen in Bezug auf Papier: redaktionelle Änderungen zur Klarstellung des leicht veränderten Produktportfolios der Hausdruckerei. Inhaltlich keine Änderungen.

3.1.1 Allgemeine Überarbeitung

Redaktionelle Straffung und Vereinheitlichung der Formulierungen ohne inhaltliche Änderungen.
Neu ist eine klarere Aufzählungsstruktur. Der Begriff „Härtefallfonds“ ersetzt den bisherigen Begriff „Topf“.

3.1.2 Redaktionelle Anpassungen

Im Wesentlichen unverändert; redaktionelle Klarstellungen ohne neue Regelungsinhalte.
Sprachliche Vereinfachung und Formatangleichung.

3.1.3 Abrechnungsmodalitäten

Inhaltliche Präzisierung: Die Abrechnung erfolgt künftig halbjährlich.
Der bisherige Bezug auf das „System der Sachkosten“ wurde gestrichen, ohne dass sich eine sachliche Änderung ergibt.

3.1.4 Werkstudentinnen und Werkstudenten / Sperrregelungen

Inhaltliche Erweiterung:

·         Einführung eines neuen Vorgangs zur differenzierten Behandlung von Werkstudentinnen und Werkstudenten,

·         Ergänzung und Präzisierung der Bedingungen für Sperren,

·         Klärung widersprüchlicher Angaben zur Langzeiterkrankung („länger als sechs Monate“),

·         neue Differenzierung zwischen Pflichtstunden und sonstigen Einsätzen bei Werkstudentinnen und Werkstudenten.

3.1.5 Redaktionelle Überarbeitung

Rein sprachliche Anpassungen, keine inhaltlichen Änderungen.

3.1.6 Übergangsregelung 2024

Die bisherige Übergangsregelung zum Rücklagenabbau entfällt.
Damit wird die Regelung vereinfacht und verstetigt; das Grundsystem bleibt unverändert.

3.1.7 Erweiterung des Katalogs

Der Katalog wurde um drei zusätzliche Posten ergänzt.
Zudem erfolgte eine sprachliche Vereinheitlichung.
Die zentrale Zuständigkeit wurde lediglich präzisiert, ohne konzeptionelle Änderungen.

3.1.8 Werkstudentinnen und Werkstudenten – Differenzierung

Erstmalige Integration von Pflichtstunden in das PK-System.
Klare Abgrenzung zwischen Pflichtstunden und sonstigen Tätigkeiten zur Sicherstellung einer   korrekten Abrechnung.

3.1.9 Fördermaßnahmen

Inhaltlich unverändert, jedoch Stärkung der zentralen Koordinierung bei Fördermaßnahmen.

3.1.10 Berichtswesen

Neu aufgenommen: Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung über die Ergebnisse der

Personalkostenbudgetierung sowie die Verwendung der Fonds.

Ziel ist die Stärkung von Transparenz und politischer Steuerung.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Veröffentlichung der neuen Budgetierungsregeln.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                                        sind nicht vorhanden


Anlagen: Budgetierungsregeln 2025