Betreff
Änderung der Plakatierungsverordnung
Vorlage
30/129/2025
Aktenzeichen
III/30; III/33
Art
Beschlussvorlage

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Erlangen über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer (Plakatierungsverordnung) (Entwurf vom 05.11.2025, Anlage) wird beschlossen.


Mit der Änderungsverordnung sollen neue Möglichkeiten der Wahlplakatierung in der Innenstadt geschaffen werden. Bisher waren für diese Zwecke nur Dreiecksständer aus Metall zulässig. Diese haben den Vorteil einer hohen Stabilität und damit auch Nachhaltigkeit sowie einer ansprechenden Optik. Als Alternative dazu sollen nun auch Holzständer zugelassen werden.

Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

       nein

Haushaltsmittel

                   werden nicht benötigt


Anlage:          Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Erlangen über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer (Plakatierungsverordnung), Entwurf vom 05.11.2025