Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Erlangen über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer (Plakatierungsverordnung) (Entwurf vom 05.11.2025, Anlage) wird beschlossen.
Mit der
Änderungsverordnung sollen neue Möglichkeiten der Wahlplakatierung in der
Innenstadt geschaffen werden. Bisher waren für diese Zwecke nur Dreiecksständer
aus Metall zulässig. Diese haben den Vorteil einer hohen Stabilität und damit
auch Nachhaltigkeit sowie einer ansprechenden Optik. Als Alternative dazu
sollen nun auch Holzständer zugelassen werden.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
nein
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlage: Verordnung
zur Änderung der Verordnung der Stadt Erlangen über das Anbringen von
Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer
(Plakatierungsverordnung), Entwurf vom 05.11.2025
