1. Die neu
eingeholten Stellungnahmen der Dienststellen zum Prüfungsbericht des BKPV über
die
Haushaltsjahre 2013 bis 2020
(Teilberichte 1 und 2) werden zur Kenntnis genommen.
2. Es besteht
Einverständnis, wie in den Stellungnahmen vorgeschlagen zu verfahren.
Der BKPV hat die o. g. Prüfung
vorwiegend im Jahr 2022 durchgeführt. Der Prüfungsbericht und die
Stellungnahmen der Verwaltung wurden in der Sitzung des Stadtrats am 26.10.2023
behandelt (Vorlage 14/154/2023). Anschließend erfolgte eine Übermittlung an die
Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde. Mit Schreiben vom
28.11.2023 teilte die Regierung u. a. mit, dass die offenen
Prüfungsfeststellungen „zielführend zum Abschluss gebracht werden sollen“.
Seitens des Oberbürgermeisters wurde in der Sitzung am 26.10.2023 zugesagt, nach zwei Jahren einen Bericht zum Sachstand der Umsetzung der noch offenen Prüfungsfeststellung zur Verfügung zu stellen.
Vom Revisionsamt wurden daher zu den seinerzeit noch nicht (vollständig) erledigten Feststellungen erneute Stellungnahmen bei den zuständigen Dienststellen eingeholt. Diese sind in der Anlage abgedruckt.
Die im Jahr 2023 bereits als erledigt dargestellten Prüfungsfeststellungen wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht erneut aufgenommen.
Falls Fragen oder Klärungsbedarf von Stadtratsmitgliedern bestehen, wird möglichst um Rückmeldung im Vorfeld der Sitzung an das Revisionsamt gebeten. Die zuständigen Dienststellen würden dann um zusätzliche Informationen gebeten bzw. zur Stadtratssitzung eingeladen.
Weitere Informationen:
1. In Bayern ist das Prüfungswesen der Kommunen
zweigeteilt. Die örtliche Prüfung nimmt kraft Ge-
setzes das Revisionsamt wahr, für
die überörtliche Prüfung ist der BKPV zuständig. Die überörtliche
Prüfung wird dabei in einem Turnus
von etwa 5 bis 8 Jahren durchgeführt. Die Prüfungsgegenstände
der überörtlichen Prüfung
unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen der örtlichen Prüfung.
Es werden jedoch meist andere
Schwerpunkte gesetzt. Auch erfolgt eine Abstimmung zwischen Revi-
sionsamt und BKPV zur Vermeidung
von Doppelprüfungen.
2. Die Zuständigkeit für die Behandlung der
Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung liegt beim
Stadtrat und nicht etwa beim
Revisionsausschuss. Der Revisionsausschuss ist das zuständige Gremi-
um für die örtliche Prüfung.
3. Das Revisionsamt ist für die
Weiterbehandlung der Prüfungsfeststellungen in koordinierender Hin-
sicht zuständig. Für die
Erledigung sind die jeweils betroffenen Dienststellen verantwortlich. Die
in
der Anlage zusammengestellten Stellungnahmen zu den Prüfungsfeststellungen beruhen auf Mittei-
lungen der jeweiligen Dienststellen. Eine Überprüfung durch das Revisionsamt, ob die Angaben zu-
treffend, sinnvoll oder hinreichend sind, erfolgte nicht. Dies wäre – in politischer Hinsicht – Aufgabe
des Stadtrates als zuständiges Gremium sowie der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichts-
behörde. Auch der BKPV wird sich bei der
nächsten überörtlichen Prüfung traditionell erneut mit den
Feststellungen aus der letzten
Prüfung befassen.
Anlagen: - Übersicht der Stellungnahmen der
Fachämter Stand 12.11.2025
-
Protokollvermerk vom 26.10.2023
