Betreff
Überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2013 bis 2020 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) -Teilberichte 1 und 2; Erneute Stellungnahmen der Dienststellen
Vorlage
14/260/2025
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Beschlussvorlage

1.   Die neu eingeholten Stellungnahmen der Dienststellen zum Prüfungsbericht des BKPV über die 
       Haushaltsjahre 2013 bis 2020 (Teilberichte 1 und 2) werden zur Kenntnis genommen.

2.   Es besteht Einverständnis, wie in den Stellungnahmen vorgeschlagen zu verfahren. 


Der BKPV hat die o. g. Prüfung vorwiegend im Jahr 2022 durchgeführt. Der Prüfungsbericht und die Stellungnahmen der Verwaltung wurden in der Sitzung des Stadtrats am 26.10.2023 behandelt (Vorlage 14/154/2023). Anschließend erfolgte eine Übermittlung an die Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde. Mit Schreiben vom 28.11.2023 teilte die Regierung u. a. mit, dass die offenen Prüfungsfeststellungen „zielführend zum Abschluss gebracht werden sollen“.

Seitens des Oberbürgermeisters wurde in der Sitzung am 26.10.2023 zugesagt, nach zwei Jahren einen Bericht zum Sachstand der Umsetzung der noch offenen Prüfungsfeststellung zur Verfügung zu stellen.

Vom Revisionsamt wurden daher zu den seinerzeit noch nicht (vollständig) erledigten Feststellungen erneute Stellungnahmen bei den zuständigen Dienststellen eingeholt. Diese sind in der Anlage abgedruckt.

Die im Jahr 2023 bereits als erledigt dargestellten Prüfungsfeststellungen wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht erneut aufgenommen.

Falls Fragen oder Klärungsbedarf von Stadtratsmitgliedern bestehen, wird möglichst um Rückmeldung im Vorfeld der Sitzung an das Revisionsamt gebeten. Die zuständigen Dienststellen würden dann um zusätzliche Informationen gebeten bzw. zur Stadtratssitzung eingeladen.

Weitere Informationen:

1.   In Bayern ist das Prüfungswesen der Kommunen zweigeteilt. Die örtliche Prüfung nimmt kraft Ge-    
       setzes das Revisionsamt wahr, für die überörtliche Prüfung ist der BKPV zuständig. Die überörtliche 
       Prüfung wird dabei in einem Turnus von etwa 5 bis 8 Jahren durchgeführt. Die Prüfungsgegenstände 
       der überörtlichen Prüfung unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen der örtlichen Prüfung.
       Es werden jedoch meist andere Schwerpunkte gesetzt. Auch erfolgt eine Abstimmung zwischen Revi-     
       sionsamt und BKPV zur Vermeidung von Doppelprüfungen.

2.   Die Zuständigkeit für die Behandlung der Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung liegt beim
       Stadtrat und nicht etwa beim Revisionsausschuss. Der Revisionsausschuss ist das zuständige Gremi-

       um für die örtliche Prüfung.

3.   Das Revisionsamt ist für die Weiterbehandlung der Prüfungsfeststellungen in koordinierender Hin-
       sicht zuständig. Für die Erledigung sind die jeweils betroffenen Dienststellen verantwortlich. Die in 

       der Anlage zusammengestellten Stellungnahmen zu den Prüfungsfeststellungen beruhen auf Mittei-

       lungen der jeweiligen Dienststellen. Eine Überprüfung durch das Revisionsamt, ob die Angaben zu-

       treffend, sinnvoll oder hinreichend sind, erfolgte nicht. Dies wäre – in politischer Hinsicht – Aufgabe

       des Stadtrates als zuständiges Gremium sowie der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichts-

       behörde. Auch der BKPV wird sich bei der nächsten überörtlichen Prüfung traditionell erneut mit den
       Feststellungen aus der letzten Prüfung befassen.


Anlagen:        - Übersicht der Stellungnahmen der Fachämter Stand 12.11.2025

                                 - Protokollvermerk vom 26.10.2023