Der bestehende Mietvertrag für das Klimamobil wird nicht gekündigt. Er wird um weitere 24 Monate fortgeführt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Fahrplan Klima-Aufbruch wurde vom Erlanger Stadtrat beschlossen. Der Fahrplan enthält die Maßnahme E 5 – Energieversorgung; One-Stop-Shop: Fit für die Zukunft“. Sie hat zum Ziel eine zentrale Anlaufstelle für Bürger*innen zu schaffen, um diese bestmöglich zu unterstützen. Neutralität und Unabhängigkeit der Beratung stehen dabei im Mittelpunkt und sind gewährleistet.
Die Aktivitäten in Bereichen
Klimaschutz und Energieberatung sowie Maßnahmen zum Schutz vor den negativen
Folgen des Klimawandels – „Klimaanpassung“ – sollen gebündelt und prominent im
Stadtgebiet präsentiert werden. Der Fahrplan Klima-Aufbruch benötigt ein im
gesamten Stadtgebiet sichtbares Element mit dem Angebot zum eigenen Engagement
an das gesamte Spektrum der Stadtgesellschaft.
Um eine erhöhte Erreichbarkeit für
Bürgerinnen und Bürger zu erlangen, wurde der Betrieb des Klimamobils für den
dezentralen Einsatz in Erlangen beschlossen und aufgenommen.
Das Klimamobil war
seit dem 1. Mai 2025 bisher 50-mal im Einsatz. Herausragende
erfolgreiche Einsätze waren
- die Rädli am 1. Mai mit über 20 Beratungsgesprächen
- das Poet*innenfest am 30. Und 31. August mit insgesamt über 100 Gesprächen
- der Mobilitätstag am 17. September mit über 20 Beratungen
- der Nachhaltigkeitstag am 27. September mit über 30 Beratungen
- der Biotag am 18. Oktober mit mehr als 30 Beratungen
Als erfolgreicher
Standort außerhalb spezieller Veranstaltungen hat sich der Hugenottenplatz mit
Einsatzzeiten von 11:00 – 15:00 Uhr etabliert. Hier stand das Klimamobil
34-mal. Pro Einsatz wurden durchschnittlich 10 – 25 Beratungsgespräche geführt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Mit insgesamt mehr als 500 Kontakten
zu Bürgerinnen und Bürgern war der Einsatz des Klimamobils als Anlaufstelle
sehr erfolgreich. Mit den bislang gesammelten Erfahrungen kann der Einsatz in
Zukunft noch erfolgreicher werden. Die Schwerpunkte der Gespräche sind der
städtische Energienutzungsplan mit kommunaler Wärmeplanung, der Ausbau
erneuerbarer Energien sowie die Sanierung der Gebäudehülle.
Der bestehende Mietvertrag läuft bis Ende Juni 2026. Zur Beibehaltung der derzeit gültigen Konditionen muss eine Verlängerung über 2 Jahre erfolgen. Eine verkürzte Laufzeit für nur ein Jahr würde eine Vertragsänderung bedeuten, die Konditionen hierfür gälte es erneut auszuhandeln. Es ist daher anzustreben, die bestehenden Konditionen weiterhin zu nutzen und den Vertrag für weitere 2 Jahr bestehen zu lassen.
Gerade in Anbetracht der Informationspflicht zum im Jahr 2026 in Kraft tretenden kommunalen Wärmeplan ist ein Weiterbetrieb des Klimamobils bis Juni 2028 erforderlich.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der bestehende Mietvertrag wird nicht gekündigt und läuft ab
August 2026 unter gleichbleibenden Bedingungen für 24 Monate weiter bis Ende
Juli 2028.
Die monatliche Miete
beträgt inkl. MwSt. 1.198,33 Euro, die Gesamtkosten für die Miete für zwei
Jahre belaufen sich auf 28.760 Euro. Weitere Nebenkosten wie Wartung und TÜV
sind inbegriffen.
Die Kosten für das Haushaltsjahr 2026 für die Miete von Juli bis Dezember
belaufen sich auf 7.190 Euro. Die Folgekosten für die Haushaltsjahr 2027 und
2028 belaufen sich insgesamt auf 21.570 Euro.
Die Voraussetzungen des Art. 69 GO wurden geprüft.
Unter der Bedingung der Fortführung des Mietverhältnisses erfolgt im Rahmen der Projektförderung des Fonds für Klimaschutz und Nachhaltigkeit der Metropolregion Nürnberg e.V. für das Projekt Klimamobil für den Förderzeitraum bis 31.08. 2028 eine Zuwendung in Höhe 2.876,00 Euro. Um diesen Betrag reduzieren sich die Gesamtkosten für die Jahre 2026 bis 2028 auf insgesamt 25.884 Euro. Dieser Betrag ist zu jeweils einem Drittel auf die drei Jahre aufzuteilen. So reduzieren sich die Mietkosten für das Jahr 2026 um 959 Euro auf 6.231 Euro, für die Folgejahre 2027 und 2028 um 1.917 Euro auf 19.653 Euro.
Darüber hinaus wären unkalkulierbare mögliche Einnahmen generierbar über die Nutzung des Klimamobils in den Städten Nürnberg, Fürth, Forchheim und dem Landkreis Erlangen-Höchstadt. Hier darf es allerdings nicht zu zeitlichen Kollisionen zu den Einsätzen innerhalb des Stadtgebiets kommen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€
6.231 |
bei Sachkonto: 523112 |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten bis Juni 2028 |
€ 19.653 |
bei Sachkonto: 523112 |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 310490/56110010/523112
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Antrag des
Nachhaltigkeitsbeirats TOP 4, Klimamobil_094
Anlage 2: Beschluss 31/243/2024 Anmietung, Ausbau und Einsatz eines Klimamobils
Anlage 3: Förderbescheid Klimafond
