Betreff
Fortsetzung der Nutzung des Klimamobils über das Ende des Leasingvertrags im Jahr 2026 hinaus; Antrag des Nachhaltigkeitsbeirats vom 22.07.2025; TOP 4 der Niederschrift vom 24.09.2025
Vorlage
31/303/2025
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Der bestehende Mietvertrag für das Klimamobil wird nicht gekündigt. Er wird um weitere 24 Monate fortgeführt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Fahrplan Klima-Aufbruch wurde vom Erlanger Stadtrat beschlossen. Der Fahrplan enthält die Maßnahme E 5 – Energieversorgung; One-Stop-Shop: Fit für die Zukunft“. Sie hat zum Ziel eine zentrale Anlaufstelle für Bürger*innen zu schaffen, um diese bestmöglich zu unterstützen. Neutralität und Unabhängigkeit der Beratung stehen dabei im Mittelpunkt und sind gewährleistet.

Die Aktivitäten in Bereichen Klimaschutz und Energieberatung sowie Maßnahmen zum Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels – „Klimaanpassung“ – sollen gebündelt und prominent im Stadtgebiet präsentiert werden. Der Fahrplan Klima-Aufbruch benötigt ein im gesamten Stadtgebiet sichtbares Element mit dem Angebot zum eigenen Engagement an das gesamte Spektrum der Stadtgesellschaft. 

Um eine erhöhte Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger zu erlangen, wurde der Betrieb des Klimamobils für den dezentralen Einsatz in Erlangen beschlossen und aufgenommen.

Das Klimamobil war seit dem 1. Mai 2025 bisher 50-mal im Einsatz. Herausragende
  erfolgreiche Einsätze waren

- die Rädli am 1. Mai mit über 20 Beratungsgesprächen

- das Poet*innenfest am 30. Und 31. August mit insgesamt über 100 Gesprächen

- der Mobilitätstag am 17. September mit über 20 Beratungen

- der Nachhaltigkeitstag am 27. September mit über 30 Beratungen

- der Biotag am 18. Oktober mit mehr als 30 Beratungen

Als erfolgreicher Standort außerhalb spezieller Veranstaltungen hat sich der Hugenottenplatz mit Einsatzzeiten von 11:00 – 15:00 Uhr etabliert. Hier stand das Klimamobil 34-mal. Pro Einsatz wurden durchschnittlich 10 – 25 Beratungsgespräche geführt.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit insgesamt mehr als 500 Kontakten zu Bürgerinnen und Bürgern war der Einsatz des Klimamobils als Anlaufstelle sehr erfolgreich. Mit den bislang gesammelten Erfahrungen kann der Einsatz in Zukunft noch erfolgreicher werden. Die Schwerpunkte der Gespräche sind der städtische Energienutzungsplan mit kommunaler Wärmeplanung, der Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Sanierung der Gebäudehülle.

Der bestehende Mietvertrag läuft bis Ende Juni 2026. Zur Beibehaltung der derzeit gültigen Konditionen muss eine Verlängerung über 2 Jahre erfolgen. Eine verkürzte Laufzeit für nur ein Jahr würde eine Vertragsänderung bedeuten, die Konditionen hierfür gälte es erneut auszuhandeln. Es ist daher anzustreben, die bestehenden Konditionen weiterhin zu nutzen und den Vertrag für weitere 2 Jahr bestehen zu lassen.

Gerade in Anbetracht der Informationspflicht zum im Jahr 2026 in Kraft tretenden kommunalen Wärmeplan ist ein Weiterbetrieb des Klimamobils bis Juni 2028 erforderlich.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der bestehende Mietvertrag wird nicht gekündigt und läuft ab August 2026 unter gleichbleibenden Bedingungen für 24 Monate weiter bis Ende Juli 2028.

 Die monatliche Miete beträgt inkl. MwSt. 1.198,33 Euro, die Gesamtkosten für die Miete für zwei Jahre belaufen sich auf 28.760 Euro. Weitere Nebenkosten wie Wartung und TÜV sind inbegriffen.

Die Kosten für das Haushaltsjahr 2026 für die Miete von Juli bis Dezember belaufen sich auf 7.190 Euro. Die Folgekosten für die Haushaltsjahr 2027 und 2028 belaufen sich insgesamt auf 21.570 Euro.

Die Voraussetzungen des Art. 69 GO wurden geprüft.

Unter der Bedingung der Fortführung des Mietverhältnisses erfolgt im Rahmen der Projektförderung des Fonds für Klimaschutz und Nachhaltigkeit der Metropolregion Nürnberg e.V. für das Projekt Klimamobil für den Förderzeitraum bis 31.08. 2028 eine Zuwendung in Höhe 2.876,00 Euro. Um diesen Betrag reduzieren sich die Gesamtkosten für die Jahre 2026 bis 2028 auf insgesamt 25.884 Euro. Dieser Betrag ist zu jeweils einem Drittel auf die drei Jahre aufzuteilen. So reduzieren sich die Mietkosten für das Jahr 2026 um 959 Euro auf 6.231 Euro, für die Folgejahre 2027 und 2028 um 1.917 Euro auf 19.653 Euro.

Darüber hinaus wären unkalkulierbare mögliche Einnahmen generierbar über die Nutzung des Klimamobils in den Städten Nürnberg, Fürth, Forchheim und dem Landkreis Erlangen-Höchstadt. Hier darf es allerdings nicht zu zeitlichen Kollisionen zu den Einsätzen innerhalb des Stadtgebiets kommen.

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

6.231

bei Sachkonto: 523112

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten bis Juni 2028

19.653

bei Sachkonto: 523112

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   310490/56110010/523112

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       
Anlage 1:  Antrag des Nachhaltigkeitsbeirats TOP 4, Klimamobil_094

Anlage 2: Beschluss 31/243/2024  Anmietung, Ausbau und Einsatz eines Klimamobils

Anlage 3: Förderbescheid Klimafond