hier: Änderungsbeschluss
Für das Gebiet südlich der Steudacher Straße sowie des
Adenauerrings und nordwestlich des Gewerbegebietes „Gundstraße“ (s. Anlage 1)
ist der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Erlangen
(FNP 2003) nach den Vorschriften des BauGB zu ändern und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und
Ziel der Planung
Ziel ist die Schaffung von gewerblichen Bauflächen durch Arrondierung und Erweiterung der vorhandenen Darstellung des FNP 2003.
b)
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich
umfasst das Flurstücke Nr. 906/1, sowie Teilflächen der Flurstücke Nrn. 1000,
1014, 1027/2, 1027/3, 886, 890, 891, 894, 898, 899, 900, 902, 906, 906/2, 940/1
Gemarkung Büchenbach.
Die Größe des
Plangebiets beträgt ca. 2,7 ha (s. Anlage 1).
Hinweis: Der Änderungsbereich orientiert sich an den
bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans. Aufgrund kartographischer
und faktischer Veränderungen weichen die grafischen Grenzen des
Änderungsbereichs von den tatsächlichen Flurstücksgrenzen ab. Bei einer
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erfolgt eine sachgerechte Bereinigung.
c)
Planungsrechtliche Grundlagen
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet
überwiegend als landwirtschaftliche Fläche sowie als gewerbliche Baufläche (mit
Eingrünung) dargestellt (s. Anlage 2).
Angrenzend an den Geltungsbereich werden im FNP 2003 im Norden, Süden und Westen Ackerflächen dargestellt. Nördlich angrenzend ist außerdem eine Hauptverkehrsstraße (Adenauerring) und die Trasse der Stadt-Umland-Bahn dargestellt. Im Osten sind gewerbliche Bauflächen dargestellt. Nordwestlich stellt der wirksame FNP 2003 eine überörtliche und örtliche Hauptradwege/- strecken dar.
Da die geplante Nutzung nicht der Darstellung des FNP 2003 entspricht,
ist eine Änderung des FNPs erforderlich. Die Darstellung der Fläche innerhalb
des Plangebietes wird von einer landwirtschaftlichen Fläche in eine gewerbliche
Baufläche geändert. Die symbolhaft dargestellte Eingrünung der Bauflächen wird
entsprechend an die Grenze des Plangebietes verschoben.
Die Änderung des FNP 2003 sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
476 sollen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB erfolgen. Mit der
Änderung im Parallelverfahren wird die nach § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche
Entwicklung der verbindlichen Planung aus dem FNP in abgestimmter Weise
gewährleistet.
Der Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans wird in einer
separaten Beschlussvorlage (BV 611/254/2025) in der gleichen Sitzung
eingebracht.
Die entstehenden Kosten werden in der Vorlage zum Bebauungsplanverfahren
angemeldet.
d) Rahmenbedingungen
Für die Änderung des
Flächennutzungsplanes sind nach derzeitigem Kenntnisstand u. a. zu
berücksichtigen:
-
Artenschutz
-
Natur-
und Landschaftsschutz
-
Bodenschutz
-
Immissionsschutz
-
Klimaschutz
-
Verlust
landwirtschaftlicher Flächen
-
Verkehrliche
und technische Infrastruktur
-
Flächenverfügbarkeit
e) Städtebauliche Ziele
Die Stadt Erlangen hat weiterhin einen Bedarf an Gewerbeflächen. Im wirksamen FNP 2003 ist in diesem Bereich bereits eine Darstellung von gewerblichen Bauflächen vorhanden. Um diese gewerblichen Bauflächen umsetzen / erschließen zu können, ist eine geringfügige Erweiterung der Flächen erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
27. Änderung des der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Erlangen (FNP 2003).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a)
Verfahren
Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan 2003 – Gewerbegebiet südlich der Steudacher Straße - (s. Anlage 3).
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB durchgeführt werden.
b)
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Die Eingriffsregelung ist Bestandteil des parallellaufenden Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 476 - Gewerbegebiet südlich der Steudacher Straße - mit integriertem Grünordnungsplan der Stadt Erlangen.
c)
Umweltprüfung
Für die Änderung des Flächennutzungsplans wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
d)
Standortalternativen
Die grundsätzliche Entscheidung für den Standort wurde bereits durch die Darstellung der gewerblichen Bauflächen im wirksamen FNP 2003 der Stadt Erlangen getroffen. Eine Prüfung alternativer Standorte ist daher nicht angezeigt.
Es wird jedoch geprüft, inwieweit noch Varianten der äußeren Erschließung bestehen, um das ursprüngliche Planungsziel zu erreichen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Als Handlungsoption, die keine negativen Auswirkungen auf den
Klimaschutz mit sich brächte, wäre es auf die Schaffung der gewerblichen
Bauflächen zu verzichten. Die Folgen der Planung und Auswirkungen auf den
Klimaschutz, sowie deren Minimierung werden im Umweltbericht zur FNP-Änderung
sowie zum BP 476 behandelt.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage
1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Wirksame Darstellung des FNP 2003
Anlage 3: Verfahrensstand
