Betreff
Bebauungsplan Nr. 414 der Stadt Erlangen – Sportanlage am Adenauerring – mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
611/252/2025
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1)        Für das Gebiet westlich des Adenauerrings und nördlich der Haundorfer Straße (s. Anlage 1) ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

2)     Die für die Planung erforderlichen Haushaltsmittel sind Amt 61 in 2026 zusätzlich zum HH-Entwurf 2026 bereit zu stellen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a)      Anlass und Ziel der Planung

Anlass der Planung ist der Beschluss des Sportausschusses vom 05.11.2024 (BV 52/159/2024), in dem die Verwaltung beauftragt wurde, weiter zu erarbeiten, inwiefern die Möglichkeit besteht, sowohl im Baugebiet 413 als auch auf zusätzlichen Flächen im nahen Umfeld neue Sportflächen zu schaffen.

Ziel der Planung ist die multifunktionale und wohnortnahe Umsetzung der Leitidee „Sport und Bewegung für Alle“. Dabei bildet der informelle Sport mit offen geplanten und gestalteten Anlagen für die Erlanger Bürger die Grundlage für bewegungsförderliche, kostenlose und niederschwellig nutzbare Angebote im Stadtteil. Die angedachten Sport- und Begegnungsflächen haben durch ihre Attraktivität eine Wirkung auf die Gesamtstadt Erlangen. Bewegung und Begegnung als die prägenden gesundheits- und bewegungsförderlichen Aspekte tragen dabei einen großen Beitrag zur Prävention bei.

b)      Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nrn. 646, 655, 656, 658, 658/4, 659, 660, 661, 665 und 665/2, Gemarkung Büchenbach. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 5,4 ha (Anlage 1).

Die angedachten Flächen sind, bis auf die Grundstücke mit der Fl.-Nr. 656, 661, 665 und 665/2 derzeit nicht im Eigentum der Stadt Erlangen.

c) Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet überwiegend als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im Südosten liegt ein Teilbereich im Landschaftsschutzgebiet „Bimbachtal“. Eine schmale Fläche im Osten des Plangebietes (entlang des Adenauerrings) ist zudem als Grünfläche sowie als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Deshalb ist eine Änderung des FNP erforderlich. Die Änderung soll im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen. Der Änderungsbeschluss für die 26. Änderung des FNP wird in einer separaten Beschlussvorlage (BV 611/251/2025) in der gleichen Sitzung eingebracht.

d) Rahmenbedingungen

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind u.a. zu berücksichtigen:

·         Das Plangebiet wird von einer Hochspannungsleitung (380 kV) überspannt. Da Sportanlagen nach dem 26. BImSchG zu Einrichtungen zählen, die den dauerhaften Aufenthalt von Menschen unterstellen, muss für Sportanlagen im Bereich der 380-kV Freileitung gutachterlich geklärt werden, ob die Grenzwerte der elektrischen (5kV/m) und magnetischen (100 μT) Feldstärken nach der 26. BImSchV eingehalten werden.

·         Es befindet sich zudem eine Fernwasserleitung DN600 mit Steuerkabel und Schächten des Zweckverbands Fernwasserversorgung Oberfranken im Plangebiet.

·         Für das Vorhaben ist eine Eingriffs- und Ausgleichsregelung nach § 1a BauGB vorzunehmen. Es ist nicht auszuschließen, dass naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen auch extern nachgewiesen werden müssen.

·         Es ist eine saP (spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung) durchzuführen. Es ist nicht auszuschließen, dass artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen auch extern nachgewiesen werden müssen.

·         Die Planungen für die Stadt-Umland-Bahn (StUB; inkl. der Haltestelle Häusling) entlang des Adenauerrings sind zu berücksichtigen.

·         Die Erschließungsmöglichkeiten (ÖPNV, MIV, Geh- und Radverkehr) an den Adenauerring und die benachbarten Wohngebiete sind zu prüfen.

·         Die von den Sportflächen auf die benachbarten Wohngebiete ausgehenden Lärmemissionen sowie die und Fernwirkung sind zu berücksichtigen.

·         Die rechtlichen Vorgaben aus der Landschaftsschutzverordnung sind zu beachten.

·         Die Vorgaben des Bodenschutzes sind zu beachten und eine Prüfung der geogenen Hintergrundwerte ist durchzuführen.

e) Städtebauliche Ziele

Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung eines modernen, offenen und zukunftsfähigen multifunktionalen generationsübergreifenden Sportareals im Westen von Erlangen (Büchenbach) mit den folgenden Funktionen:

              Outdoor-Sportanlage mit Schwerpunkt im informellen Sport/Freizeitsport (teilweise eventuell auch Vereinssport)

              offene, frei zugängliche und kostenlose Sportanlage

              multifunktionale Anlage und Angebote

              Berücksichtigung verschiedener Sport- & Bewegungsformen im Rahmen von Freizeit- und Breitensport sowie Trendsportarten

              Möglichkeiten von (sozialen) Treffpunkten für verschiedene Zielgruppen (WLAN-Hotspots etc.)

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 414 - Sportanlage am Adenauerring - der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.

Durch den Bebauungsplan Nr. 414 werden Teile des Bebauungsplanes Nr. 421 – Ringschluss Adenauerring – überplant.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Aufstellung

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 414 für das Gebiet westlich des Adenauerrings und nördlich der Haundorfer Straße, nach den Vorschriften des BauGB.

b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

c) Frühzeitige Behördenbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

d) Kosten

Die Grundstückskosten sowie die Kosten und Folgekosten der Bauleitplanung sind durch die Stadt zu tragen. Derzeit stehen dafür keine Mittel bereit (Haushaltssperre).

Nach jetzigem Kenntnisstand sind folgende Gutachten bzw. Maßnahmen für die Planung erforderlich (Gesamtkosten mind. rd. 60.000€):

·         saP (rd. 10.000€ - 15.000€)

·         Bodenschutz und Schadstoffe (rd. 25.000€)

·         Gutachten Hochspannung (rd. 5.000€)

·         Immissionsschutzgutachten (Sportlärmemissionen und Fernwirkung, rd. 10.000 – 15.000€)

·         Natur- und artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und ggf. externe Ausgleichsflächen (nicht bezifferbar, abhängig vom Ergebnis der saP bzw. der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz)

Hinweis Folgekosten (derzeit noch nicht bezifferbar):

·         Herstellungskosten inkl. äußere Erschließung

·         Unterhaltskosten

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird im Umweltbericht auf mögliche Folgen und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten: rd. 60.000

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                        sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

Anlage 2: Verfahrensstand