hier: Aufstellungsbeschluss
1)
Für
das Gebiet westlich des Adenauerrings und nördlich der Haundorfer Straße (s.
Anlage 1) ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs
(BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden durchzuführen.
2) Die für die Planung erforderlichen Haushaltsmittel sind Amt 61 in 2026 zusätzlich zum HH-Entwurf 2026 bereit zu stellen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Anlass der Planung ist der Beschluss des Sportausschusses
vom 05.11.2024 (BV 52/159/2024), in dem die
Verwaltung beauftragt wurde, weiter zu erarbeiten, inwiefern die Möglichkeit
besteht, sowohl im Baugebiet 413 als auch auf zusätzlichen Flächen im nahen
Umfeld neue Sportflächen zu schaffen.
Ziel der Planung ist die multifunktionale und wohnortnahe Umsetzung der Leitidee „Sport und Bewegung für Alle“. Dabei bildet der informelle Sport mit offen geplanten und gestalteten Anlagen für die Erlanger Bürger die Grundlage für bewegungsförderliche, kostenlose und niederschwellig nutzbare Angebote im Stadtteil. Die angedachten Sport- und Begegnungsflächen haben durch ihre Attraktivität eine Wirkung auf die Gesamtstadt Erlangen. Bewegung und Begegnung als die prägenden gesundheits- und bewegungsförderlichen Aspekte tragen dabei einen großen Beitrag zur Prävention bei.
b)
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich
umfasst die Flurstücke Nrn. 646, 655, 656, 658, 658/4, 659, 660, 661, 665 und
665/2, Gemarkung Büchenbach. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 5,4 ha
(Anlage 1).
Die angedachten Flächen sind, bis auf die Grundstücke mit der Fl.-Nr. 656, 661, 665 und 665/2 derzeit nicht im Eigentum der Stadt Erlangen.
c)
Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet
überwiegend als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im Südosten liegt ein
Teilbereich im Landschaftsschutzgebiet „Bimbachtal“. Eine schmale Fläche im
Osten des Plangebietes (entlang des Adenauerrings) ist zudem als
Grünfläche sowie als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Deshalb ist eine Änderung des FNP erforderlich. Die Änderung soll im
Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen. Der Änderungsbeschluss für die
26. Änderung des FNP wird in einer separaten Beschlussvorlage (BV 611/251/2025)
in der gleichen Sitzung eingebracht.
d) Rahmenbedingungen
Bei der Aufstellung
des Bebauungsplans sind u.a. zu berücksichtigen:
·
Das
Plangebiet wird von einer Hochspannungsleitung (380 kV) überspannt. Da
Sportanlagen nach dem 26. BImSchG zu Einrichtungen zählen, die den dauerhaften
Aufenthalt von Menschen unterstellen, muss für Sportanlagen im Bereich der
380-kV Freileitung gutachterlich geklärt werden, ob die Grenzwerte der
elektrischen (5kV/m) und magnetischen (100 μT) Feldstärken nach der 26.
BImSchV eingehalten werden.
·
Es
befindet sich zudem eine Fernwasserleitung DN600 mit Steuerkabel und Schächten
des Zweckverbands Fernwasserversorgung Oberfranken im Plangebiet.
·
Für
das Vorhaben ist eine Eingriffs- und Ausgleichsregelung nach § 1a BauGB
vorzunehmen. Es ist nicht auszuschließen, dass naturschutzrechtliche
Ausgleichsflächen auch extern nachgewiesen werden müssen.
·
Es
ist eine saP (spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung) durchzuführen. Es ist
nicht auszuschließen, dass artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen auch extern
nachgewiesen werden müssen.
·
Die
Planungen für die Stadt-Umland-Bahn (StUB; inkl. der Haltestelle Häusling)
entlang des Adenauerrings sind zu berücksichtigen.
·
Die
Erschließungsmöglichkeiten (ÖPNV, MIV, Geh- und Radverkehr) an den Adenauerring
und die benachbarten Wohngebiete sind zu prüfen.
·
Die rechtlichen
Vorgaben aus der Landschaftsschutzverordnung sind zu beachten.
·
Die Vorgaben des
Bodenschutzes sind zu beachten und eine Prüfung der geogenen Hintergrundwerte
ist durchzuführen.
e) Städtebauliche Ziele
Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung eines modernen, offenen und
zukunftsfähigen multifunktionalen generationsübergreifenden Sportareals im
Westen von Erlangen (Büchenbach) mit den folgenden Funktionen:
•
Outdoor-Sportanlage mit Schwerpunkt im informellen
Sport/Freizeitsport (teilweise eventuell auch Vereinssport)
•
offene, frei zugängliche und kostenlose Sportanlage
•
multifunktionale Anlage und Angebote
•
Berücksichtigung verschiedener Sport- &
Bewegungsformen im Rahmen von Freizeit- und Breitensport sowie Trendsportarten
•
Möglichkeiten von (sozialen) Treffpunkten für
verschiedene Zielgruppen (WLAN-Hotspots etc.)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 414 - Sportanlage am Adenauerring - der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
Durch den Bebauungsplan Nr. 414 werden Teile des Bebauungsplanes Nr. 421 – Ringschluss Adenauerring – überplant.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA)
beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 414 für das Gebiet westlich
des Adenauerrings und nördlich der Haundorfer Straße, nach den Vorschriften des
BauGB.
b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
1 BauGB soll durchgeführt werden.
c) Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der
Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
d) Kosten
Die Grundstückskosten sowie die Kosten und Folgekosten der Bauleitplanung sind durch die Stadt zu tragen. Derzeit stehen dafür keine Mittel bereit (Haushaltssperre).
Nach jetzigem Kenntnisstand sind folgende Gutachten bzw. Maßnahmen für die Planung erforderlich (Gesamtkosten mind. rd. 60.000€):
·
saP
(rd. 10.000€ - 15.000€)
·
Bodenschutz
und Schadstoffe (rd. 25.000€)
·
Gutachten
Hochspannung (rd. 5.000€)
·
Immissionsschutzgutachten
(Sportlärmemissionen und Fernwirkung, rd. 10.000 – 15.000€)
·
Natur-
und artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und ggf. externe
Ausgleichsflächen (nicht bezifferbar, abhängig vom Ergebnis der saP bzw. der
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz)
Hinweis Folgekosten (derzeit noch nicht bezifferbar):
·
Herstellungskosten
inkl. äußere Erschließung
·
Unterhaltskosten
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens wird im Umweltbericht auf mögliche Folgen und
Auswirkungen auf das Klima eingegangen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
|
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: rd. 60.000 |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Verfahrensstand
