Für das Gebiet westlich des Adenauerrings und nördlich der
Haundorfer Straße (s. Anlage 1) ist der Flächennutzungsplan mit integriertem
Landschaftsplan der Stadt Erlangen (FNP 2003) nach den Vorschriften des BauGB
zu ändern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und
Ziel der Planung
In der Sitzung des Sportausschusses wurde am 05.11.2024 beschlossen (BV 52/159/2024), dass die Verwaltung prüft, inwiefern die Möglichkeit besteht, sowohl im Baugebiet 413 als auch auf zusätzlichen Flächen im nahen Umfeld neue Sportflächen zu schaffen.
Ziel der Planung ist die multifunktionale und wohnortnahe Umsetzung der Leitidee „Sport und Bewegung für Alle“. Dabei bildet der informelle Sport mit offen geplanten und gestalteten Anlagen für die Erlanger Bürger die Grundlage für bewegungsförderliche, kostenlose und niederschwellig nutzbare Angebote im Stadtteil. Die angedachten Sport- und Begegnungsflächen haben durch ihre Attraktivität eine Wirkung auf die Gesamtstadt Erlangen.
b)
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich
umfasst die Flurstücke Nrn. 646, 655, 656, 658, 658/4, 659, 660, 661, 665 und
665/2, sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 662 und 674/1 Gemarkung Büchenbach.
Die Größe des
Plangebiets beträgt ca. 5,9 ha (s. Anlage 1).
Hinweis: Der
Änderungsbereich orientiert sich an den bisherigen Darstellungen des
Flächennutzungsplans. Aufgrund kartographischer und faktischer Veränderungen
weichen die Grenzen des Änderungsbereichs grafisch von den tatsächlichen
Flurstücksgrenzen ab. Bei einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erfolgt
eine sachgerechte Bereinigung.
c) Planungsrechtliche Grundlagen
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP)
von 2003 ist das Plangebiet überwiegend als Landwirtschaftliche Fläche
dargestellt (s. Anlage 2). Im Südosten liegt ein Teilbereich im
Landschaftsschutzgebiet „Bimbachtal“. Ein schmaler Teilbereich im Osten des
Plangebietes (entlang des
Adenauerrings) ist zudem als Grünfläche dargestellt.
Angrenzend an den Geltungsbereich werden im FNP 2003 im
Norden und Westen Ackerflächen dargestellt. Östlich angrenzend ist eine
Grünfläche sowie eine Hauptverkehrsstraße (Adenauerring) und die Trasse der
Stadt-Umland-Bahn dargestellt. Die südlich angrenzenden Flächen sind als
Grünland zum Erhalt und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen
(Landschaftsschutzgebiet) dargestellt.
Da die geplante Nutzung nicht der
Darstellung des FNP 2003 entspricht, ist eine Änderung des FNPs erforderlich.
Die Änderung des FNP 2003 sowie die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 414 sollen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen. Mit der Änderung im
Parallelverfahren wird die nach § 8 Abs. 2 BauGB
erforderliche Entwicklung der verbindlichen Planung aus dem FNP in abgestimmter
Weise gewährleistet.
Der Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans wird in einer
separaten Beschlussvorlage (BV 611/252/2025) in der gleichen Sitzung
eingebracht.
Die entstehenden Kosten werden in der Vorlage zum Bebauungsplanverfahren
angemeldet.
d) Rahmenbedingungen
Für die Änderung des
Flächennutzungsplanes sind nach derzeitigem Kenntnisstand u. a. zu
berücksichtigen:
·
Artenschutz
·
Natur-
und Landschaftsschutz
·
Bodenschutz
·
Immissionsschutz
·
Klimaschutz
·
Verlust
landwirtschaftlicher Flächen
·
Verkehrliche
und technische Infrastruktur
e) Städtebauliche Ziele
Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung eines modernen, offenen und
zukunftsfähigen multifunktionalen generationsübergreifenden Sportareals im
Westen von Erlangen (Büchenbach).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
26. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Erlangen (FNP 2003).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a)
Verfahren
Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan 2003 - Sportanlage am Adenauerring - (s. Anlage 3).
Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
b)
Schutzgebietsverordnung
Es ist zu prüfen, ob eine Änderung der
Landschaftsschutzverordnung erforderlich ist. Diese würde in einem separaten
Verfahren erfolgen.
c)
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Die Eingriffsregelung ist Bestandteil des parallellaufenden Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 414 -Sportanlage am Adenauerring - mit integriertem Grünordnungsplan der Stadt Erlangen.
d)
Umweltprüfung
Für die Änderung des Flächennutzungsplans wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
e)
Standortalternativen
Die Alternativenprüfung ist Bestandteil des FNP-Änderungsverfahrens.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Als Handlungsoption, die keine negativen Auswirkungen auf den
Klimaschutz mit sich brächte, wäre einzig der Verzicht auf das Projekt gegeben.
Die Folgen der Planung und Auswirkungen auf den Klimaschutz, sowie deren
Minimierung werden im Umweltbericht zur FNP-Änderung sowie zum BP 414
behandelt.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage
1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Wirksame Darstellung des FNP 2003
Anlage 3: Verfahrensstand
