Betreff
26. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Erlangen 2003 für den Teilbereich - Sportanlage am Adenauerring - hier: Änderungsbeschluss
Vorlage
611/251/2025
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Für das Gebiet westlich des Adenauerrings und nördlich der Haundorfer Straße (s. Anlage 1) ist der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Erlangen (FNP 2003) nach den Vorschriften des BauGB zu ändern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

In der Sitzung des Sportausschusses wurde am 05.11.2024 beschlossen (BV 52/159/2024), dass die Verwaltung prüft, inwiefern die Möglichkeit besteht, sowohl im Baugebiet 413 als auch auf zusätzlichen Flächen im nahen Umfeld neue Sportflächen zu schaffen.

Ziel der Planung ist die multifunktionale und wohnortnahe Umsetzung der Leitidee „Sport und Bewegung für Alle“. Dabei bildet der informelle Sport mit offen geplanten und gestalteten Anlagen für die Erlanger Bürger die Grundlage für bewegungsförderliche, kostenlose und niederschwellig nutzbare Angebote im Stadtteil. Die angedachten Sport- und Begegnungsflächen haben durch ihre Attraktivität eine Wirkung auf die Gesamtstadt Erlangen.

b) Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nrn. 646, 655, 656, 658, 658/4, 659, 660, 661, 665 und 665/2, sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 662 und 674/1 Gemarkung Büchenbach.

Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 5,9 ha (s. Anlage 1).

Hinweis: Der Änderungsbereich orientiert sich an den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans. Aufgrund kartographischer und faktischer Veränderungen weichen die Grenzen des Änderungsbereichs grafisch von den tatsächlichen Flurstücksgrenzen ab. Bei einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erfolgt eine sachgerechte Bereinigung.

c) Planungsrechtliche Grundlagen

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet überwiegend als Landwirtschaftliche Fläche dargestellt (s. Anlage 2). Im Südosten liegt ein Teilbereich im Landschaftsschutzgebiet „Bimbachtal“. Ein schmaler Teilbereich im Osten des Plangebietes (entlang des Adenauerrings) ist zudem als Grünfläche dargestellt.

Angrenzend an den Geltungsbereich werden im FNP 2003 im Norden und Westen Ackerflächen dargestellt. Östlich angrenzend ist eine Grünfläche sowie eine Hauptverkehrsstraße (Adenauerring) und die Trasse der Stadt-Umland-Bahn dargestellt. Die südlich angrenzenden Flächen sind als Grünland zum Erhalt und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen (Landschaftsschutzgebiet) dargestellt.

Da die geplante Nutzung nicht der Darstellung des FNP 2003 entspricht, ist eine Änderung des FNPs erforderlich.

Die Änderung des FNP 2003 sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 414 sollen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen. Mit der Änderung im Parallelverfahren wird die nach § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche Entwicklung der verbindlichen Planung aus dem FNP in abgestimmter Weise gewährleistet.

Der Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans wird in einer separaten Beschlussvorlage (BV 611/252/2025) in der gleichen Sitzung eingebracht.

Die entstehenden Kosten werden in der Vorlage zum Bebauungsplanverfahren angemeldet.

d) Rahmenbedingungen

      Für die Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach derzeitigem Kenntnisstand u. a. zu berücksichtigen:

·         Artenschutz

·         Natur- und Landschaftsschutz

·         Bodenschutz

·         Immissionsschutz

·         Klimaschutz

·         Verlust landwirtschaftlicher Flächen

·         Verkehrliche und technische Infrastruktur

e) Städtebauliche Ziele

Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung eines modernen, offenen und zukunftsfähigen multifunktionalen generationsübergreifenden Sportareals im Westen von Erlangen (Büchenbach).

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      26. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Erlangen (FNP 2003).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a)    Verfahren

      Änderung

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan 2003 - Sportanlage am Adenauerring - (s. Anlage 3).

      Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

      Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

      Frühzeitige Behördenbeteiligung

      Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1       BauGB soll durchgeführt werden.

b)    Schutzgebietsverordnung

Es ist zu prüfen, ob eine Änderung der Landschaftsschutzverordnung erforderlich ist. Diese würde in einem separaten Verfahren erfolgen.

c)    Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

      Die Eingriffsregelung ist Bestandteil des parallellaufenden Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 414 -Sportanlage am Adenauerring - mit integriertem Grünordnungsplan der Stadt Erlangen.

d)    Umweltprüfung

      Für die Änderung des Flächennutzungsplans wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

e)    Standortalternativen

      Die Alternativenprüfung ist Bestandteil des FNP-Änderungsverfahrens.

     

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Als Handlungsoption, die keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz mit sich brächte, wäre einzig der Verzicht auf das Projekt gegeben. Die Folgen der Planung und Auswirkungen auf den Klimaschutz, sowie deren Minimierung werden im Umweltbericht zur FNP-Änderung sowie zum BP 414 behandelt.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

                        Anlage 2: Wirksame Darstellung des FNP 2003

                        Anlage 3: Verfahrensstand