Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung; Änderung der Abfallgebühren 2026 bis 2027
Vorlage
30/125/2025
Aktenzeichen
III/30; I/EB-77
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt
Erlangen (Entwurf vom 27.10.2025, Anlage 1) wird beschlossen.


Der laufende zweijährige Kalkulationszeitraum der Abfallgebühren endet planmäßig zum 31.12.2025. Die künftigen Abfallgebühren wurden für einen Zweijahreszeitraum für die Jahre 2026 bis 2027 kalkuliert.

Ende 2025 liegt voraussichtlich eine positive Gebührenfortschreibung in Höhe von 3.644.086 € vor. Die Entwicklung der Kostensteigerungen führt trotz positiven Fortschreibungsergebnis im Kalkulationszeitraum im Jahr 2027 zu einer Unterdeckung in Höhe von rund 228.357 €, welches ausgeglichen werden muss.

In die Kalkulation der Abfallgebühren 2026 bis 2027 fließen die derzeit absehbaren Veränderungen künftiger Sach- und Personalkosten, sowie erwartete Entwicklungen voraussichtlicher Abfall- und Wertstoffmengen und deren Sammel-, Verwertungs- bzw. Entsorgungskosten ein.

Kernpunkt der Kostensteigerungen (gerechnet für 2026/2027) sind:

-       Die Verbandsumlage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft ER/ERH steigt um rund 1.628.750 €. Gründe hierfür sind die Steigerungen der Transportkosten und die Kostenerhöhung für die thermische Verwertung (CO2-Bepreisung). Ab 2027 wird ebenfalls ein Anstieg der CO2-Bepreisung erwartet, da ab diesem Zeitpunkt der nationale Emissionshandel durch den freien europäischen Emissionshandel abgelöst wird. Die Aufwandssteigerung wird durch eine Rückzahlung in Höhe 1.470.000 € aus der Investitionsrücklage des Zweckverbandes gemindert.

-       Preissteigerung der Bioabfallverwertung um 89.296 € gegenüber dem vorhergehenden Kalkulationszeitraum. Berücksichtigung finden hier mögliche erhöhte Entsorgungskosten auf Grund der Überschreitung der Grenzwerte für Störstoffe. Bislang lag der Biomüll der Stadt Erlangen unter dem Grenzwert.

-       Im kalkulierten Personalaufwand sind die Auswirkungen des Tarifabschlusses TVÖD 2025 (ab 01.04.2025 +3%, ab 01.05.2026 +2,8 % sowie die Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 85 %) enthalten. Ab 2027 wird von einer Tariferhöhung von 2,73 % (Durchschnittswert) ausgegangen. Weiterhin wurden Stellenanmeldungen, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Haltertätigkeiten etc. berücksichtigt. Die Kostensteigerung beträgt etwa 1.032.800 €.


Der Tarifabschluss führt ebenfalls zu einer Kostensteigerung im Bereich der Verwaltungskostenerstattungen.

-       Im Bereich der Verwaltungskostenerstattung sind wesentliche Kostensteigerungen zu
verzeichnen. Im Bereich des Umweltamtes wurde die personelle Umstrukturierung, die Förderrichtlinie für die Abfallvermeidungsmaßnahmen sowie eine Erhöhung des Zuschusses  für den Gebrauchtwarenhof berücksichtigt (gesamt 384.309 €). Die weiteren Verwaltungskostenerstattungen steigen stetig. Bereits im Jahr 2025 stieg der Abfallwirtschaftsanteil für Amt 11 um 73.440 €. Für den Kalkulationszeitraum wird im Mittel mit einer Steigerung der allgemeinen Verwaltungskostenerstattungen in Höhe von 167.000 € gerechnet.

Auf Grund der Ausgliederung des BgA Gewerbemüll, war der Aufwand für die Steuerstelle der Stadtkasse sowie der Abfallberatung direkt dem Bereich Hausmüll zuzuordnen.

-       Papiererlöse sind an den Preisindex des EUWID gekoppelt und unterliegen somit dem äußerst volatilen Papiermarkt. Dieser kann nicht eingeschätzt werden, daher werden die Erlöse im Rahmen des Vorsichtsprinzips ermittelt. Einfluss haben auch die sinkenden Papiermengen, sowie die veränderte Qualität in Richtung Kartonagen.

 

-       Auf Grund der geplanten Einführung einer zukunftsorientierten Behältersoftware steigt der Aufwand um 81.000 € jährlich (Mittelwert).

-       Für die behördlich beauftragten Ertüchtigungen von drei Grundwassermessstellen der Deponie Buckenhof sind im Jahr 2026 einmalig 90.107 € zu veranschlagen.

 


Im Ergebnis der Kalkulation ist es erforderlich, die Abfallgebühren der bestehenden Behältergrößen für die Jahre 2026 bis 2027 durchschnittlich um 2,83 % anzuheben.

Tabelle:           Übersicht der bisherigen und der ab dem Jahr 2026 geltenden
                        Abfallbeseitigungsgebühren der Stadt Erlangen

Die Kalkulation umfasst u.a. auch die Anpassung der Gebühren für zusätzliche Sonderabfuhren, für die Entsorgung von besonders gekennzeichneten städtischen Abfallsäcken.

Auf Grund des Prüfungsvermerkes des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) werden die Gebühren für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als private Haushaltungen (Gewerbemüll) ab 2024 gesondert kalkuliert.

Die Entwicklung der Kostensteigerungen im Bereich Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen führt trotz des positiven Fortschreibungsergebnisses im Kalkulationszeitraum im Jahr 2027 zu einer Unterdeckung in Höhe von rund 143.529,09 €, welcher ausgeglichen werden muss.
Aus diesem Grund sind die Fuhrleistungen für den Gewerbemüll von 118,00 € auf 151,42 € je Abfuhr anzuheben.

Um den Verwaltungsaufwand niedrig zu halten, wird für die Entsorgung verbotswidrig behandelter, gelagerter oder abgelagerter Abfälle bis zu einem Volumen von 1 m³ eine Pauschale in Höhe von 113,00 EUR eingeführt. Ab 1 m³ wird die Höhe der tatsächlich angefallenen Aufwand-, Transport- und Entsorgungskosten erhoben.

Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz
                   nein

Haushaltsmittel

                   werden nicht benötigt


Anlagen:       

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft
     in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 27.10.2025)

2. Städtevergleich der Abfallgebühren zum Stand der Satzungen 10/2025