Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
über die Abfallwirtschaft in der Stadt
Erlangen (Entwurf vom 27.10.2025, Anlage 1) wird beschlossen.
Der laufende zweijährige
Kalkulationszeitraum der Abfallgebühren endet planmäßig zum 31.12.2025. Die
künftigen Abfallgebühren wurden für einen Zweijahreszeitraum für die Jahre 2026
bis 2027 kalkuliert.
Ende 2025 liegt voraussichtlich eine positive Gebührenfortschreibung in Höhe von 3.644.086 € vor. Die Entwicklung der Kostensteigerungen führt trotz positiven Fortschreibungsergebnis im Kalkulationszeitraum im Jahr 2027 zu einer Unterdeckung in Höhe von rund 228.357 €, welches ausgeglichen werden muss.
In die Kalkulation der Abfallgebühren 2026 bis 2027 fließen die derzeit absehbaren Veränderungen künftiger Sach- und Personalkosten, sowie erwartete Entwicklungen voraussichtlicher Abfall- und Wertstoffmengen und deren Sammel-, Verwertungs- bzw. Entsorgungskosten ein.
Kernpunkt der Kostensteigerungen
(gerechnet für 2026/2027) sind:
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Die
Verbandsumlage des
Zweckverbandes Abfallwirtschaft ER/ERH steigt um rund 1.628.750 €. Gründe
hierfür sind die Steigerungen der Transportkosten und die Kostenerhöhung für
die thermische Verwertung (CO2-Bepreisung). Ab 2027 wird ebenfalls ein Anstieg
der CO2-Bepreisung erwartet, da ab diesem Zeitpunkt der nationale
Emissionshandel durch den freien europäischen Emissionshandel abgelöst wird.
Die Aufwandssteigerung
wird durch eine Rückzahlung in Höhe 1.470.000 € aus der Investitionsrücklage
des Zweckverbandes gemindert.
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Preissteigerung
der Bioabfallverwertung um 89.296 € gegenüber dem vorhergehenden
Kalkulationszeitraum. Berücksichtigung finden hier mögliche erhöhte
Entsorgungskosten auf Grund der Überschreitung der Grenzwerte für Störstoffe.
Bislang lag der Biomüll der Stadt Erlangen unter dem Grenzwert.
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Im
kalkulierten Personalaufwand sind die Auswirkungen des Tarifabschlusses TVÖD
2025 (ab 01.04.2025 +3%, ab 01.05.2026 +2,8 % sowie die Erhöhung der
Jahressonderzahlung auf 85 %) enthalten. Ab 2027 wird von einer Tariferhöhung
von 2,73 % (Durchschnittswert) ausgegangen. Weiterhin wurden
Stellenanmeldungen, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Haltertätigkeiten etc. berücksichtigt. Die
Kostensteigerung beträgt etwa 1.032.800 €.
Der Tarifabschluss führt ebenfalls zu einer Kostensteigerung im Bereich der
Verwaltungskostenerstattungen.
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Im
Bereich der Verwaltungskostenerstattung sind wesentliche Kostensteigerungen zu
verzeichnen. Im Bereich des Umweltamtes wurde die personelle Umstrukturierung,
die Förderrichtlinie für die Abfallvermeidungsmaßnahmen sowie eine Erhöhung des
Zuschusses für den Gebrauchtwarenhof
berücksichtigt (gesamt 384.309 €). Die weiteren Verwaltungskostenerstattungen
steigen stetig. Bereits im Jahr 2025 stieg der Abfallwirtschaftsanteil für Amt
11 um 73.440 €. Für den Kalkulationszeitraum wird im Mittel mit einer
Steigerung der allgemeinen Verwaltungskostenerstattungen in Höhe von 167.000 €
gerechnet.
Auf Grund der Ausgliederung
des BgA Gewerbemüll, war der Aufwand für die Steuerstelle der Stadtkasse sowie
der Abfallberatung direkt dem Bereich Hausmüll zuzuordnen.
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Papiererlöse
sind an den Preisindex des EUWID gekoppelt und unterliegen somit dem äußerst
volatilen Papiermarkt. Dieser kann nicht eingeschätzt werden, daher werden die
Erlöse im Rahmen des Vorsichtsprinzips ermittelt. Einfluss haben auch die
sinkenden Papiermengen, sowie die veränderte Qualität in Richtung Kartonagen.
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Auf
Grund der geplanten Einführung einer zukunftsorientierten Behältersoftware
steigt der Aufwand um 81.000 € jährlich (Mittelwert).
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Für
die behördlich beauftragten Ertüchtigungen von drei Grundwassermessstellen der
Deponie Buckenhof sind im Jahr 2026 einmalig 90.107 € zu veranschlagen.
Im Ergebnis der Kalkulation ist es erforderlich, die Abfallgebühren der
bestehenden Behältergrößen für die Jahre 2026 bis 2027 durchschnittlich um 2,83
% anzuheben.
Tabelle: Übersicht der bisherigen und der ab dem Jahr 2026 geltenden
Abfallbeseitigungsgebühren
der Stadt Erlangen


Die Kalkulation umfasst u.a. auch die Anpassung der Gebühren für zusätzliche Sonderabfuhren, für die Entsorgung von besonders gekennzeichneten städtischen Abfallsäcken.

Auf Grund des Prüfungsvermerkes des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) werden die Gebühren für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als private Haushaltungen (Gewerbemüll) ab 2024 gesondert kalkuliert.
Die Entwicklung der Kostensteigerungen im Bereich Abfälle
aus anderen Herkunftsbereichen führt trotz des positiven
Fortschreibungsergebnisses im Kalkulationszeitraum im Jahr 2027 zu einer
Unterdeckung in Höhe von rund 143.529,09 €, welcher ausgeglichen werden muss.
Aus diesem Grund sind die Fuhrleistungen für den Gewerbemüll von 118,00 € auf
151,42 € je Abfuhr anzuheben.
Um den Verwaltungsaufwand
niedrig zu halten, wird für die Entsorgung verbotswidrig behandelter,
gelagerter oder abgelagerter Abfälle bis zu einem Volumen von 1 m³ eine
Pauschale in Höhe von 113,00 EUR eingeführt. Ab 1 m³ wird die Höhe der
tatsächlich angefallenen Aufwand-, Transport- und Entsorgungskosten erhoben.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz
nein
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
