Betreff
Anpassung der Bahnmiete für Erlanger Bäder
Vorlage
52/195/2025
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen der Anpassung der Sporthallenentgelte sollen auch die Preise für Vereine bei der Anmietung von Schwimmbahnen und Lehrschwimmbecken erhöht werden. Der Erlanger Stadtrat empfiehlt dem Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke, die Preise um 10 %, wie in der Anlage 1 beigefügt, zum 01.04.2026 analog zu den neuen Sporthallengebühren anzupassen. Weiterhin wird empfohlen, die Preise in den Jahren 2028 und 2030 um jeweils weitere 5 % zu erhöhen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Erhöhung der Preise für die Anmietung der Schwimmbahnen und Lehrschwimmbecken in der Hannah-Stockbauer-Halle und im Hallenbad West.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Die letzte Anpassung für die Schwimmbahnen und Lehrschwimmbecken war im Jahr 2015.

       

        Ab dem 01.04.2026 werden für die Erlanger Sportvereine die Gebühren für eine Anmietung der Schul- und Großsporthallen angepasst werden. Eine Gleichbehandlung der Vereine, die Schwimmhallen in den Erlanger Bädern nutzen und der Vereine, die kommunale Sporthallen nutzen, ist zu empfehlen.

         Weiterhin soll in die Entscheidung auch ein Vergleich mit den Gebühren in den umliegenden Bädern mit einbezogen werden (siehe Anlage 2).

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Die Erhöhung der Gebühren obliegt dem Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke. Daher empfiehlt der Erlanger Stadtrat, die Mietpreise um 10 %, wie in der Anlage befindlich, ab dem 01.04.2026 anzupassen. Zusätzlich wird empfohlen, die Preise in den Jahren 2028 und 2030 um jeweils weitere 5 % zu erhöhen.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                                        sind nicht vorhanden


Anlage 1: Gebührenänderung der Bahnen und Lehrschwimmbecken 2026

Anlage 2: Tarifordnung Bahnbelegung Bäder Bayern