Im Rahmen der Anpassung der Sporthallenentgelte sollen auch die Preise für Vereine bei der Anmietung von Schwimmbahnen und Lehrschwimmbecken erhöht werden. Der Erlanger Stadtrat empfiehlt dem Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke, die Preise um 10 %, wie in der Anlage 1 beigefügt, zum 01.04.2026 analog zu den neuen Sporthallengebühren anzupassen. Weiterhin wird empfohlen, die Preise in den Jahren 2028 und 2030 um jeweils weitere 5 % zu erhöhen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Erhöhung der Preise für die Anmietung der Schwimmbahnen und Lehrschwimmbecken in der Hannah-Stockbauer-Halle und im Hallenbad West.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die letzte Anpassung für die Schwimmbahnen und Lehrschwimmbecken war im Jahr 2015.
Ab dem 01.04.2026 werden für die Erlanger Sportvereine die Gebühren für eine Anmietung der Schul- und Großsporthallen angepasst werden. Eine Gleichbehandlung der Vereine, die Schwimmhallen in den Erlanger Bädern nutzen und der Vereine, die kommunale Sporthallen nutzen, ist zu empfehlen.
Weiterhin soll in die Entscheidung auch ein Vergleich mit den Gebühren in den umliegenden Bädern mit einbezogen werden (siehe Anlage 2).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Erhöhung der Gebühren obliegt dem Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke. Daher empfiehlt der Erlanger Stadtrat, die Mietpreise um 10 %, wie in der Anlage befindlich, ab dem 01.04.2026 anzupassen. Zusätzlich wird empfohlen, die Preise in den Jahren 2028 und 2030 um jeweils weitere 5 % zu erhöhen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage 1: Gebührenänderung der Bahnen und
Lehrschwimmbecken 2026
Anlage 2: Tarifordnung Bahnbelegung Bäder Bayern
