Der Wirtschaftsplan 2026 des Erlanger Jobcenters wird festgestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
Gemeindeordnung Bayern (GO)
Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Erlangen - Erlanger Jobcenter (EJC) hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2026 in den Sozial- und Gesundheitsausschuss/Werkausschuss EJC zur Begutachtung, sowie zur Beschlussfassung im STR gemäß § 5 Abs.1 Betriebssatzung i. V. m. § 6 Abs.1 Nr. 4 Betriebssatzung
3. Prozesse und Strukturen
Begutachtung des Wirtschaftsplans 2026 im Sozial- und Gesundheitsausschuss/Werkausschuss EJC am 12.11.2025
Feststellung des Wirtschaftsplans 2026 im STR am 27.11.2025
Im Einzelnen wird auf die Anlage EJC Wirtschaftsplan 2026 mit Erklärungen verwiesen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: EJC Wirtschaftsplan 2026 mit Erläuterungen
