1. Dem vorliegenden
Handlungskonzept zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen
Wohnungslosigkeit (NAP-W) in Erlangen wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, das Handlungskonzept umzusetzen.
Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit (NAP-W) wird das Ziel verfolgt, (unfreiwillige)
Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu beenden. Mit Schreiben der SPD-Fraktion
vom 19.09.2024 (Antragsnummer 093/2024) wurde beantragt, dass Amt 50 mit der
Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe ein entsprechendes Handlungskonzept für die
Umsetzung des NAP-W in Erlangen entwickelt und in Kooperation mit Trägern
umsetzt. Mit Beschluss im SGA am 20.02.2025
(Vorlagennummer 50/136/2025) wurde die Verwaltung entsprechend beauftragt. Im
SGA am 01.10.2025 wurden in einem Werkstattbericht wesentliche Handlungsansätze
in Grundzügen vorgestellt (Vorlagennummer 50/146/2025). Im vorliegenden Konzept
sind diese konkretisiert und mit Zielen und Maßnahmen hinterlegt (siehe
Anlage).
1. Ergebnis/Wirkungen
Das Handlungskonzept zielt darauf auf, unfreiwillige Wohnungslosigkeit präventiv zu verhindern und wohnungslose Menschen zu befähigen, möglichst zeitnah wieder in mietvertraglich abgesicherten eigenen Wohnraum zurückzukehren. Für wohnungslose Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit werden begleitende und unterstützende Wohnformen entwickelt.
Durch die enge Zusammenarbeit mit Wohnungsgesellschaften und privaten Vermieter*innen soll Wohnraum für wohnungslose Menschen erschlossen werden. Der Runde Tisch Wohnungslosigkeit wird zu einem zuständigkeits- und rechtskreisübergreifenden Hilfe- und Versorgungsnetzwerk weiter ausgebaut.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Das vorliegende Konzept umfasst unterschiedliche Handlungsmodule, die die Gesamtstrategie zur Umsetzung des NAP-W bilden:
·
Prävention
zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit;
·
zugehende
und aufsuchende Beratung, Unterstützung, Casemanagement und Versorgung von
wohnungslosen Menschen;
·
zielgruppenspezifische
Unterbringung und lebenslagenorientierte Unterstützung, insbesondere für
besonders vulnerable Personengruppen;
·
Unterstützung
und Begleitung wohnungsloser Menschen zur Re-Integration in dauerhaften,
mietvertraglich abgesicherten Wohnraum und Entwicklung von begleitenden und
unterstützenden Wohnformen;
·
Vernetzung,
Koordination und Kooperation an den Schnittstellen des Hilfesystems und Ausbau
zu einem integrierten Hilfe- und Versorgungsnetzwerk;
·
sozialräumliche
Orientierung, Konfliktmanagement und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung
der Öffentlichkeit für die Belange wohnungsloser Menschen;
·
Fachcontrolling
sowie fachliche Reflexion des Konzepts mit Akteur*innen am Runden Tisch
Wohnungslosigkeit zur praxisorientierten Weiterentwicklung und Fortschreibung
des Konzepts.
Die einzelnen Handlungsansätze sind mit
Zielen und Maßnahmen im Konzept in der Anlage ausgeführt.
Die im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit entstehenden Empfehlungen, die im „Nationalen Forum Wohnungslosigkeit“ in Facharbeitsgruppen erarbeitet werden (Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit; Wohnraumversorgung; Hilfen, Hilfesysteme und Notversorgung), werden in der Umsetzung des Erlanger Konzepts berücksichtigt.
3. Prozesse und Strukturen
Personelle
und sachliche Ressourcen und Kooperationsstrukturen
Die fachlich-konzeptionelle Ausarbeitung des Konzepts, die Gesamtsteuerung des Handlungskonzepts sowie die Organisation und Koordination der Netzwerkarbeit erfolgt durch die Abteilung Wohnungswesen des Sozialamts beziehungsweise das Sachgebiet Sozialpädagogischer Dienst für Wohnungsnotfälle mit den bestehenden personellen Ressourcen. Für die Weiterentwicklung der städtischen Wohnungslosenhilfe, insbesondere im Rahmen der Präventionsarbeit, werden ebenfalls bestehende fachliche Ressourcen des Sachgebiets eingesetzt.
Für die Umsetzung besonderer Unterstützungs-, Betreuungs- und Wohnangebote wie etwa zielgruppenspezifische Angebote müssen je nach Qualifikationsanforderung des Fachpersonals gegebenenfalls Kooperationspartner gewonnen werden, wenn dies nicht durch in Amt 50 vorhandene Personalressourcen in der Wohnungslosenhilfe geleistet werden kann.
Für die Beauftragung eines Trägers für die sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung wohnungsloser Menschen in Verfügungswohnungen wird ein durchschnittlicher Personalschlüssel von 1:15 als Orientierungsgröße zugrunde gelegt.
Dies entspricht bei einer Belegung mit 25 bis 27 Personen durchschnittlich rund 1,75 Vollzeitäquivalenten einer sozialpädagogischen Fachkraft (Eingruppierung analog TVÖD S 12). Für spezifische Bewohnergruppen mit besonderem Betreuungsbedarf (zum Beispiel psychisch erkrankte wohnungslose Menschen) kann auch ein höherer Personalschlüssel notwendig werden. Außerdem müssen bei einer Beauftragung eines Trägers gesonderte Sachkosten sowie Verwaltungskosten kalkuliert werden.
Darüber hinaus fallen im Zuge des Ausbaus von (zielgruppenspezifischen) Hilfeangeboten Miet- und Betriebskosten für bedarfsgerechte Objekte an.
Für die Beauftragung von Trägern sind zu gegebener Zeit Mittelbeantragungen, Ausschreibungen und Vergabeverfahren notwendig. Diese können aufgrund der genannten vorangehenden Erwägungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend konkretisiert werden.
Zur Umsetzung des Konzepts wird angestrebt, zusätzlich Fördermittel zu akquirieren (zum Beispiel EU-Mittel zur Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit; Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen).
Netzwerk der Wohnungslosenhilfe
Zeitplan und Umsetzungsprozess
Der detaillierte zeitliche Projektplan zur Umsetzung des Gesamtkonzepts kann dem ausführlichen Konzept in der Anlage entnommen werden.
Der Gesamtzeitplan orientiert sich am Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit NAP-W und sieht daher zunächst eine Zeitperspektive bis 2030 vor. Im Projektverlauf können sich jedoch Anpassungen im zeitlichen Ablauf und nach Maßgabe verfügbarer Ressourcen ergeben.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
Konkrete Kosten können erst im Umsetzungsprozess definiert und
kalkuliert werden (siehe
Abschnitt 3.). Hierfür erfolgen zum
gegebenen Zeitpunkt gesonderte Mittelbeantragungen
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
Gegebenenfalls
notwendige Haushaltsmittel werden im Projektverlauf gesondert beantragt (siehe
Abschnitt 3.).
werden nicht benötigt, sondern für konkrete Projekte gesondert beantragt;
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
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Handlungskonzept
gegen Wohnungslosigkeit in Erlangen. Umsetzung des Nationalen Aktionsplans
gegen Wohnungslosigkeit auf lokaler Ebene (Stand: 11/2025)
