Betreff
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (NAP-W) in Erlangen
Vorlage
50/148/2025
Aktenzeichen
V/50
Art
Beschlussvorlage

1.       Dem vorliegenden Handlungskonzept zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (NAP-W) in Erlangen wird zugestimmt.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, das Handlungskonzept umzusetzen.


      Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP-W) wird das Ziel verfolgt, (unfreiwillige) Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu beenden. Mit Schreiben der SPD-Fraktion vom 19.09.2024 (Antragsnummer 093/2024) wurde beantragt, dass Amt 50 mit der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe ein entsprechendes Handlungskonzept für die Umsetzung des NAP-W in Erlangen entwickelt und in Kooperation mit Trägern umsetzt. Mit Beschluss im SGA am 20.02.2025
(Vorlagennummer 50/136/2025) wurde die Verwaltung entsprechend beauftragt. Im SGA am 01.10.2025 wurden in einem Werkstattbericht wesentliche Handlungsansätze in Grundzügen vorgestellt (Vorlagennummer 50/146/2025). Im vorliegenden Konzept sind diese konkretisiert und mit Zielen und Maßnahmen hinterlegt (siehe Anlage).

1.   Ergebnis/Wirkungen

      Das Handlungskonzept zielt darauf auf, unfreiwillige Wohnungslosigkeit präventiv zu verhindern und wohnungslose Menschen zu befähigen, möglichst zeitnah wieder in mietvertraglich abgesicherten eigenen Wohnraum zurückzukehren. Für wohnungslose Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit werden begleitende und unterstützende Wohnformen entwickelt.

      Durch die enge Zusammenarbeit mit Wohnungsgesellschaften und privaten Vermieter*innen soll Wohnraum für wohnungslose Menschen erschlossen werden. Der Runde Tisch Wohnungslosigkeit wird zu einem zuständigkeits- und rechtskreisübergreifenden Hilfe- und Versorgungsnetzwerk weiter ausgebaut.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Das vorliegende Konzept umfasst unterschiedliche Handlungsmodule, die die Gesamtstrategie zur Umsetzung des NAP-W bilden:

·         Prävention zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit;

·         zugehende und aufsuchende Beratung, Unterstützung, Casemanagement und Versorgung von wohnungslosen Menschen;

·         zielgruppenspezifische Unterbringung und lebenslagenorientierte Unterstützung, insbesondere für besonders vulnerable Personengruppen;

·         Unterstützung und Begleitung wohnungsloser Menschen zur Re-Integration in dauerhaften, mietvertraglich abgesicherten Wohnraum und Entwicklung von begleitenden und unterstützenden Wohnformen;

·         Vernetzung, Koordination und Kooperation an den Schnittstellen des Hilfesystems und Ausbau zu einem integrierten Hilfe- und Versorgungsnetzwerk;

·         sozialräumliche Orientierung, Konfliktmanagement und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange wohnungsloser Menschen;

·         Fachcontrolling sowie fachliche Reflexion des Konzepts mit Akteur*innen am Runden Tisch Wohnungslosigkeit zur praxisorientierten Weiterentwicklung und Fortschreibung des Konzepts.

Die einzelnen Handlungsansätze sind mit Zielen und Maßnahmen im Konzept in der Anlage ausgeführt.

      Die im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit entstehenden Empfehlungen, die im „Nationalen Forum Wohnungslosigkeit“ in Facharbeitsgruppen erarbeitet werden (Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit; Wohnraumversorgung; Hilfen, Hilfesysteme und Notversorgung), werden in der Umsetzung des Erlanger Konzepts berücksichtigt.

3.   Prozesse und Strukturen

      Personelle und sachliche Ressourcen und Kooperationsstrukturen

Die fachlich-konzeptionelle Ausarbeitung des Konzepts, die Gesamtsteuerung des Handlungskonzepts sowie die Organisation und Koordination der Netzwerkarbeit erfolgt durch die Abteilung Wohnungswesen des Sozialamts beziehungsweise das Sachgebiet Sozialpädagogischer Dienst für Wohnungsnotfälle mit den bestehenden personellen Ressourcen. Für die Weiterentwicklung der städtischen Wohnungslosenhilfe, insbesondere im Rahmen der Präventionsarbeit, werden ebenfalls bestehende fachliche Ressourcen des Sachgebiets eingesetzt.

Für die Umsetzung besonderer Unterstützungs-, Betreuungs- und Wohnangebote wie etwa zielgruppenspezifische Angebote müssen je nach Qualifikationsanforderung des Fachpersonals gegebenenfalls Kooperationspartner gewonnen werden, wenn dies nicht durch in Amt 50 vorhandene Personalressourcen in der Wohnungslosenhilfe geleistet werden kann.

Für die Beauftragung eines Trägers für die sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung wohnungsloser Menschen in Verfügungswohnungen wird ein durchschnittlicher Personalschlüssel von 1:15 als Orientierungsgröße zugrunde gelegt.

Dies entspricht bei einer Belegung mit 25 bis 27 Personen durchschnittlich rund 1,75 Vollzeitäquivalenten einer sozialpädagogischen Fachkraft (Eingruppierung analog TVÖD S 12). Für spezifische Bewohnergruppen mit besonderem Betreuungsbedarf (zum Beispiel psychisch erkrankte wohnungslose Menschen) kann auch ein höherer Personalschlüssel notwendig werden. Außerdem müssen bei einer Beauftragung eines Trägers gesonderte Sachkosten sowie Verwaltungskosten kalkuliert werden.

Darüber hinaus fallen im Zuge des Ausbaus von (zielgruppenspezifischen) Hilfeangeboten Miet- und Betriebskosten für bedarfsgerechte Objekte an.

Das bereits bestehende Pilotprojekt „Möhrendorfer Straße“ wird durch den Träger Internationaler Bund e.V. fortgeführt (siehe Beschlussvorlage Nr. 50/136/2025 vom 20.02.2025).  Der Aufbau eines weiteren Projekts ist nach derzeitigem Stand in der zweiten Jahreshälfte 2027 geplant, ein weiteres Projekt im Verlauf des Jahres 2029. Über konkrete Planungen kann erst im weiteren Umsetzungsprozess entschieden werden. Dabei sind finanzielle und personelle Bedarfe und Ressourcen, die Kooperationsbereitschaft und -möglichkeiten von Trägern sowie konzeptionelle Entscheidungen zu besonderen Hilfeangeboten zu berücksichtigen. 

Für die Beauftragung von Trägern sind zu gegebener Zeit Mittelbeantragungen, Ausschreibungen und Vergabeverfahren notwendig. Diese können aufgrund der genannten vorangehenden Erwägungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend konkretisiert werden.

Zur Umsetzung des Konzepts wird angestrebt, zusätzlich Fördermittel zu akquirieren (zum Beispiel EU-Mittel zur Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit; Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen).

Netzwerk der Wohnungslosenhilfe

      Die Umsetzung des Konzepts wird im Sinne der notwendigen träger- und rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit in enger Zusammenarbeit mit der freien Wohlfahrtspflege und dem weiteren System der Wohnungslosenhilfe sowie angrenzenden Hilfesystemen und Institutionen abgestimmt. Hierfür wird der Runde Tisch Wohnungslosigkeit als trägerübergreifendes Netzwerk der Wohnungslosenhilfe ausgebaut. Dies wird im Handlungsmodul „Schnittstellen und Vernetzung“ des Handlungskonzepts ausgeführt (siehe Anlage).

Zeitplan und Umsetzungsprozess

Der detaillierte zeitliche Projektplan zur Umsetzung des Gesamtkonzepts kann dem ausführlichen Konzept in der Anlage entnommen werden.

      Der Gesamtzeitplan orientiert sich am Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit NAP-W und sieht daher zunächst eine Zeitperspektive bis 2030 vor. Im Projektverlauf können sich jedoch Anpassungen im zeitlichen Ablauf und nach Maßgabe verfügbarer Ressourcen ergeben.

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen

      Konkrete Kosten können erst im Umsetzungsprozess definiert und kalkuliert werden (siehe
 Abschnitt 3.). Hierfür erfolgen zum gegebenen Zeitpunkt gesonderte Mittelbeantragungen

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

Gegebenenfalls notwendige Haushaltsmittel werden im Projektverlauf gesondert beantragt (siehe Abschnitt 3.).

              werden nicht benötigt, sondern für konkrete Projekte gesondert beantragt;

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:

·         Handlungskonzept gegen Wohnungslosigkeit in Erlangen. Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit auf lokaler Ebene (Stand: 11/2025)