Betreff
Antrag Nr. 054/2025 der SPD Fraktion: Prüfung und Vereinfachung kommunaler Satzungen
Vorlage
30/124/2025
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.         Der Antrag Nr. 054/2025 der SPD-Fraktion ist damit bearbeitet.


1.

Zu 1.
Bei überschlägiger Prüfung der Satzungen (derzeit 95 an der Zahl, neben den städtischen Verordnungen) wurde kein Änderungsbedarf festgestellt; das Rechtsamt wird, wie bereits bisher, bei Änderungen im Stadtrecht ein besonderes Augenmerk auf Vereinfachung und Entbürokratisierung richten.

Zu 2. und 3.
Für den Vollzug der Werbeanlagensatzung -WAS- ist das Bauaufsichtsamt zuständig. Für das Arbeitsprogramm 2026 des Bauaufsichtsamtes wurde u.a. die Überarbeitung und Aktualisierung des betreffenden städtischen Satzungsrechts im Rahmen der zeitlichen und personellen Ressourcen gemeldet. Nachdem in der Zwischenzeit die Änderung der Stellplatzsatzung erledigt ist, stehen noch folgende Satzungen zur Überarbeitung bzw. Neuerlass an: Kinderspielplatzsatzung (vgl. Antrag 074/2025), Freiflächensatzung und Werbeanlagensatzung.

Seitens des Bauaufsichtsamtes sind die Aufgaben durch Priorisierung im Rahmen der zeitlichen und personellen Ressourcen abzuarbeiten. Aufgrund des vorliegenden Antrages Nr. 074/2025 zum Erlass einer Kinderspielplatzsatzung wird diese Aufgabe zuerst bearbeitet. Im Anschluss daran ist die Bearbeitung einer Freiflächensatzung vorgesehen. Zuletzt stünde dann die Werbeanlagensatzung zur Überarbeitung an.

Die Gestaltungsrichtlinie für Gastronomie-Außenflächen wurde bereits im Jahr 2023 unter Einbeziehung von Vertreter*innen des Einzelhandels sowie der Gastronomie vom Amt für Stadtplanung und Mobilität überarbeitet und auch bereits beschlossen. Ziel dieser Überarbeitung war es schon damals, die Richtlinie deutlich zu kürzen, verständlicher zu gestalten und die Handhabung für alle Beteiligten zu erleichtern. So wurde die vorher sehr umfangreiche und komplizierte Richtlinie auf ein übersichtliches Faltblatt reduziert, was maßgeblich zur besseren Zugänglichkeit und Praktikabilität beiträgt. Die aktuell gültige Richtlinie erfreut sich in der Regel großer Akzeptanz und gewährleistet eine qualitativ hochwertige Gestaltung der Außenbereiche der Gastronomie. Diese Außenbereiche sind die jeweilige Visitenkarte. Gleichzeitig tragen sie zu einer positiven Wahrnehmung des Stadtraums durch Nutzer*innen, Anwohnende und Gäste bei. In Folge führt dies auch zu einer Belebung der Innenstadt (vgl. Neustädter Kirchenplatz). Auch die Vertreter*innen aus Einzelhandel und Gastronomie haben sich damals für diese Regelung ausgesprochen und haben die Balance zwischen Steuerung der Gestaltung und praktikabler Umsetzung unterstützt. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung aktuell keine Notwendigkeit für eine weitere Vereinfachung oder Erleichterung der Richtlinie.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Referat für Planen und Bauen die Satzungen und Richtlinien grundsätzlich in Ausübung einer positiven Ermessensprüfung anwendet.

2.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein


Anlagen: