1. Der abgestimmten
Umstufungsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg wird zugestimmt.
2. Der abgestimmten
Schlussinstandsetzungsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg wird
zugestimmt. Die Stadt Erlangen hat an das Staatliche Bauamt für ausstehende
Erhaltungsmaßnahmen die Differenz in Höhe von 329.466,58€ zu bezahlen.
3. Die Verwaltung wird
beauftragt, die beiden o.g. Vereinbarungen mit dem Staatlichen Bauamt
abzuschließen. Anschließend wird das Staatliche Bauamt Nürnberg die Umstufung
der betroffenen Straßenzüge beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen,
Bauen und Verkehr (StMB) veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Durch Verkehrsuntersuchungen der Stadt Erlangen wurde festgestellt, dass die Staatsstraße St 2242 sowie die Kreisstraßen ER 3 und ER 5 ihre bisherige Verkehrsbedeutung nach Art. 3 Abs. 1 BayStrWG verloren haben. Die Staatsstraße St 2242 ab der Kreisstraße ER 5 in Richtung Norden und die Kreisstraße ER 3 dienen nur noch dem Binnen-, Ziel- und Quellverkehr der Stadt Erlangen. Die überörtliche Verbindungsfunktion nimmt die zwischenzeitlich ausgebaute Autobahn wahr, sodass die in § 2 genannten Streckenzüge gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG umzustufen sind.
Mit Beschluss des Stadtrats vom 27.07.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg eine Umstufungsvereinbarung nebst der zugehörigen Schlussinstandsetzungsvereinbarung abzustimmen.
Die derzeit durch Eltersdorf verlaufende Staatsstraße St 2242 soll zur Ortsstraße abgestuft und die Staatsstraße St 2242 künftig unmittelbar an die Bundesautobahn A 73 über die BAB-Anschlussstelle „Eltersdorf“ geführt werden. Durch die Abstufung der Eltersdorfer Straße von Staatsstraße zur Ortsstraße sind Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung möglich, die sowohl die Reduzierung der Geschwindigkeit als auch des Durchgangsverkehrs nach sich ziehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die abgestimmte
Umstufungsvereinbarung beinhaltet im Wesentlichen folgende Änderungen am
Straßennetz– siehe Anlage 1:
- Die St 2242 führt nicht mehr wie
bisher durch den Ortskern von Eltersdorf, sondern über das übergeordnete
Straßennetz.
- Die Kreisstraße ER 5 wird zwischen
der St 2242 und der BAB A 73, Anschlussstelle Eltersdorf, zur St 2242
aufgestuft.
- Die St 2242 wird zwischen der
Kreuzung der Kreisstraße ER 5 südlich von Eltersdorf und der Verknüpfung mit
der St 2244 in Erlangen-Bruck zur Gemeindeverbindungs-/ Ortsstraße abgestuft.
- Weiterhin
wird die Kreisstraße ER 3 (Weinstraße zwischen der Eltersdorfer Straße und dem
Anschluss an die B 4) zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft
Zur Ermittlung der ausstehenden Instandhaltungsarbeiten fand eine gemeinsame Begehung der betroffenen Straßenbaulastträger statt: Die festgestellten Erhaltungsrückstände werden über eine Schlussinstandsetzungsvereinbarung abgegolten.
Die Schlussinstandsetzungsvereinbarung beinhaltet folgende wesentliche Regelungen:
-
Die
zur Staatsstraße St 2442 aufzustufende ER 5 zwischen St 2242 und der
Anschlussstelle Eltersdorf der BAB 73 erfordert Instandsetzungsmaßnahmen in
Höhe von 741.141,58€ brutto. Diese Kosten sind von der Stadt Erlangen als
derzeitiger Straßenbaulastträger zu tragen.
-
Die
zur Orts-/ Gemeindestraße abzustufende Staatsstraße St 2242 zwischen Eltersdorf
Süd und ER 5 bedarf einschließlich Radweg eines Instandsetzungsaufwandes in
Höhe von 411.675,00€ brutto. Diese Kosten sind vom Staatlichen Bauamt als
derzeitiger Straßenbaulastträger zu tragen.
è
Die
sich ergebende Differenz in Höhe von 329.466,58€ hat die Stadt Erlangen an die
Straßenbauverwaltung des Freistaates Bayern zu entrichten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Nach Unterzeichnung sowohl der Umstufungsvereinbarung als auch der Schlussinstandsetzungsvereinbarung veranlasst das Staatliche Bauamt Nürnberg die Umstufung beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ein. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wird nach abschließender Prüfung die Umstufung vollziehen und entsprechend bekannt machen.
Nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung der Umstufungsverfügung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gehen kraft Gesetzes das Eigentum an den Straßen einschließlich aller Rechte und Pflichten an den neuen Straßenbaulastträger über.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ 329.466,58 |
bei Sachkonto: 66SKO |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Entwurf Umstufungsvereinbarung
Anlage 1.1: Umstufungskonzept Übersichtskarte
Anlage 2: Entwurf
Schlussinstandsetzungsvereinbarung
Anlage 2.1: Übersichtslageplan
