Betreff
Brückenbauwerke im Zuge des Kosbacher Damm
Hier: Mögliche Änderungen im Rahmen des Projektes Stadtumlandbahn
Vorlage
66/290/2025
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Variante A:  Änderungsverlangen der Unterführung Nachtigallen Weg

Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Zweckverband Stadt-Umland-Bahn (ZV StUB) ein mit einer Kostenteilung verbundenes Verlangen für die Umplanung der Unterführung Nachtigallenweg auszusprechen, sowie eine entsprechende Planungsvereinbarung auszuarbeiten und abzuschließen.

Die erforderlichen Investitionsmittel (Kostenbeteiligung Projektkosten) sind im Investitionsprogramm des Amtes 66 anzumelden. Für die weiteren Bauwerke im Abschnitt 9 wird kein Verlangen geäußert.

Variante B: Kein Änderungsverlangen der Unterführung Nachtigallen Weg

Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Zweckverband Stadt-Umland-Bahn (ZV StUB) kein Änderungsverlangen auszusprechen. Die Bauwerke werden mit den bestehenden Geometrien erneuert bzw. teilerneuert.  Spätere Änderungen, insbesondere bei den Bauwerken bei welchen nur der straßenbahnüberführende Bauwerksteil erneuert wird, sind künftig nahezu ausgeschlossen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der ZV StUB muss in Abschnitt 9 aufgrund der durchgeführten Nachrechnung folgende Bauwerke bzw. diejenigen Bauwerksteile erneuern, die für die künftige Nutzung durch die Stadtumlandbahn vorgesehen sind. Diese Maßnahmen erfolgen auf Veranlassung des ZV und sind mit Ausnahme möglicher abzulösenden reduzierten Erhaltungskosten (sog. Vorteilsausgleich) für die Stadt Erlangen zunächst ohne finanzielle Beteiligung. (siehe Anlage 1):

Nummer

Bauwerksnummer Stadt Erlangen

StUB-Bezeichnung

Name

1

5-11

2B19A

Unterführung Nachtigallenweg

2

5-12

2B19B

Unterführung Dompfaffstraße

3

-

2B20A

Unterführung TV 1848*

4

1-3

2B20B

Main-Donau-Kanal-Brücke

5

5-13

2B20C

Unterführung Steinforstgraben

*Die Unterführung TV 1848 dient der reinen Privaterschließung der Sportflächen des TV 1848. Über das Sportamt wurde hier im Vorfeld Kontakt mit dem Verein aufgenommen.

Im Rahmen dieser Erneuerung/Teilerneuerung der Bauwerke sind durch den ZV als Veranlasser zunächst nur die bestehenden Geometrien der Bauwerke zu berücksichtigen. Anpassungen, die dann auch eine finanzielle Beteiligung an den Planungs- und Herstellungskosten auslösen, werden, sofern ein entsprechendes Verlangen geäußert wird, mitberücksichtigt. 

Die betroffenen Bauwerke wurden durch die Verwaltung genauer betrachtet.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In der folgenden Tabelle sind die Bestandsbreiten und -höhen von Unterführungen aufgelistet.

Nummer

Name

Bestehende Breite

Bestehende Höhe

1

Nachtigallenweg

3,00 m

2,80 m

2

Dompfaffstraße

10,50 m

4,80 m

3

TV 1848

3,64 m

3,45 m

4

Main-Donau-Kanal-Brücke

Siehe Anlage 2

Siehe Anlage 2

5

Steinforstgraben

5,50 m

3,00 m

Verkehrlich sieht die Verwaltung für die Unterführungen Dompfaffstraße, Steinforstgraben sowie TV 1848 in Abstimmung mit dem Sportamt kein Verbesserungspotential und schlägt dementsprechend keine Änderungen vor. Dasselbe gilt für die Brücke über den Main-Donau-Kanal. Auch hier soll es keine grundsätzlichen Querschnittsänderungen geben. Der zukünftige Querschnitt mit der StUB ist in Anlage 2 zu finden.

Für die Bauwerke 2 bis 5 wird die Stadt Erlangen kein städtisches Verlangen für eine Querschnittsänderung aussprechen. D.h. die Bauwerke werden in den gleichen Querschnittsabmessungen wiederhergestellt. Teilweise müssen auf Veranlassung des Zweckverbandes auch nur diejenigen Bauwerksteile (Hälften) erneuert werden, die für eine Nutzung durch die Straßenbahn vorgesehen sind. 

Für die Unterführung Nachtigallenweg sieht die Verwaltung folgendes Verbesserungspotential:

Bestehende Breite

Neue Breite

Bestehende Höhe

Neue Höhe

Nachtigallenweg

3,00 m

4,00 m

2,80 m

3,00 m

So würde eine Verbreiterung nicht nur das Risiko von Konflikten und Unfällen zwischen Rad- und Fußverkehr verringern, sondern auch den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen, wie sie im Rahmen des Fußverkehrschecks vom 15.05.2025 geäußert wurden (siehe Anlage 3). Besonders als Schulweg, der von Schüler*innen hoch frequentiert wird, ist die bestehende Breite derzeit als ungenügend anzusehen.

Die bestehende enge Gestaltung und das ungünstige Verhältnis von Länge zu Höhe führen zu einem sogenannten „Angstraum“, der das subjektive Sicherheitsgefühl beeinträchtigt. Die Erweiterung der Unterführung würde sowohl die Durchlässigkeit des Verkehrsraums erhöhen, als auch die Sicherheit und den Komfort für alle Verkehrsteilnehmer verbessern.

Eine Nutzung des Synergieeffektes durch einen gemeinsamen Umbau mit dem ZV StUB ist zu empfehlen.

Ein nachträglicher Umbau wäre sowohl technisch als auch finanziell kaum umsetzbar, da neben dem straßenseitigen Bauwerksteil dann auch der gerade erneuerte Bauwerksteil unterhalb der Gleislage mit hohem Aufwand erneuert werden müsste. Dies wäre zwar technisch möglich jedoch wirtschaftlich in keinster Weise vertretbar. Insofern ist eine spätere Verbreiterung nicht vertretbar und auszuschließen.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In der Antragsvariante A äußert die Verwaltung gegenüber dem ZV StUB ein Verlangen für die Unterführung Nachtigallenweg und wird beauftragt eine zugehörige Planungsvereinbarung abzuschließen. Im Rahmen dieser Planung werden die Herstellungskosten und die Höhe der Kostenbeteiligung der Stadt Erlangen weiter konkretisiert und ausgearbeitet.

Für die weiteren genannten Bauwerke wird kein Verlangen geäußert..

Der ZV StUB wird damit beauftragt, die Planung auf das gesamte Bauwerk (auch auf den künftigen Straßenteil) auszuweiten und die o.g. Verbreiterung des Bestandes in der Leistungsphase 2 auszuplanen. Die Planung wird zu einem geeigneten Zeitpunkt dem BWA zur Beschlussfassung und zum Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung vorgelegt.

Die Projektkosten werden derzeit auf rd. 1,5 Mio € angenommen.

Entsprechend einem ersten Entwurf einer Planungsvereinbarung, muss die Stadt Erlangen einen Eigenanteil von 70% und der Zweckverband 30% der Projektkosten tragen, wenn die Unterführung komplett und in den o.g. neuen Breiten hergestellt werden soll. Die tatsächliche Kostenbeteiligung wird im Weiteren über sog. Fiktiventwürfe ermittelt. 

Die tatsächliche Kostenteilung, die fortgeschriebenen Projektkosten und die Fördermöglichkeiten werden im weiteren Projektablauf ausgearbeitet und zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.

Auch aus bautechnischer Sicht ist die vollständige Erneuerung gegenüber der Teilerneuerung eine sinnvolle und zukunftsorientierte Entscheidung. Falls die Maßnahme jetzt nicht gemeinsam umgesetzt werden kann, müsste die Stadt Erlangen den straßenüberführenden Bauwerksteil in einer eigenen Maßnahme nach Ablauf der Restnutzungsdauer von ca. 13 Jahren eigenständig durchführen. Je nach Entwicklung des Bauwerkszustandes könnte dies auch früher notwendig werden. Eine Teilerneuerung neben einer in Betrieb befindlichen Straßenbahnanlage würde zu einer deutlichen Baukostensteigerung führen. Auch eine nachträgliche Anpassung des Querschnittes ist bei der Teilerneuerung nur sehr eingeschränkt möglich. 

Im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung werden auch die zu erwartenden Fördermöglichkeiten weiter geprüft.

        In der Antragsvariante B äußert die Verwaltung gegenüber dem ZV StUB kein Verlangen zur Verbreiterung der Unterführung Nachtigallenweg und der unter den StUB Gleisen befindliche Bauwerksteil wird mit den bestehenden Geometrien neu gebaut und an die zu erhaltende Bauwerkshälfte unter der Straßenfläche konstruktiv angeschlossen.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

rd. 1.000.000,- €

bei IPNr.: 541.820

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1: Übersichtskarte

Anlage 2: Kanalbrücke, mit neuem Querschnitt

Anlage 3: Auszug aus dem Fußverkehrscheck