Beschluss der Ausführungsplanung Straßenbau im Bereich der Cauerstraße
Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zum Straßenbau im Bereich der Cauerstraße (Nord und Süd) und Kurt-Schumacher-Straße
2 Lagepläne M 1: 250 Unterlage 2-2310.01.01 A bis 01.02 A
2 Deckenhöhenplan M 1: 250 Unterlagen 2-2310.01.01 A bis 01.02 A
5 Höhenpläne M 1: 250/25 Unterlagen 2-2310.03.01 A bis 03.05 A
2 Regelquerschnittspläne M 1: 50 Unterlage 2-2310.04.01 A bis 04.02 A
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Uni-Südgelände soll in einem
zweiten Bauabschnitt im Bereich der Cauerstraße/Kurt-Schumacher
verkehrstechnisch neu erschlossen werden, einschließlich dem Bau einer neuen Lichtsignalanlage am
Knotenpunkt Kurt-Schumacher-Str /Cauerstraße .
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zwischen der Stadt Erlangen und dem Freistaat Bayern wurde am 03.05.2016 ein Städtebaulicher Vertrag für die Erschließungsstraße für das Parkhaus am Chemikum (BA 1) geschlossen. In einem 3. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag vom Oktober 2025 wurde jetzt die Basis für die Erschließung (BA 2) für den Bereich Cauerstraße/Kurt-Schumacher-Straße geschaffen. Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 295 wurde von dem vom Freistaat Bayern für den BA 2 beauftragtem Ingenieurbüro SRP (Schneider+Partner) aus Nürnberg die Ausführungsplanung für die Erschließungsstraßen erstellt.
Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich. Das anfallende Oberflächenwasser wird überwiegend über Straßeneinläufe der öffentlichen Kanalisation zugeführt, lediglich im südlichen Abschnitt der Kurt-Schumacher-Straße Richtung Bestand wird über Bankett und Böschung entwässert.
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden richtlinienkonform beleuchtet.
Zum Einsatz kommen energieeffiziente und moderne technische LED-Leuchten. Damit
kann neben der zielgerichteten Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen
(reduzierte Lichtverschmutzung und reduzierter störender Lichteinfall in
angrenzende Gebäude), sowie einer besonders insektenfreundlichen Beleuchtung,
auch ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden. Das
beschlossene Dimmkonzept kommt zum Einsatz.
Die LSA-Anlage muss richtlinienkonform aufgebaut sein und für zukünftige
Wartungsarbeiten mit Schächten von den Masten zum Steuergerät für die
Leitungsverlegung aufgebaut werden. Zum Einsatz kommt eine sogenannte „1-Watt
Technologie“ um den Energieverbrauch möglichst gering zu halten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.
Die bauliche Gesamtabwicklung erfolgt voraussichtlich von Juli 2026 bis Herbst 2029 durch den Erschließungsträger. Der Bau der öffentlichen Verkehrsflächen ist vom August 2027 bis September 2029 geplant.
Nach Abschluss der Baumaßnahme und mängelfreier Abnahme der Straßenverkehrsflächen erfolgt entsprechend den Regelungen des Städtebaulichen Vertrages die Übernahme der Erschließungsstraße in die städtische Bau- und Unterhaltslast.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
2.780.000 € |
durch Erschließungsträger |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Jährliche Unterhaltskosten: |
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Beleuchtung/LSA |
ca. 3.000 €/500€ |
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ca. 15.000 € |
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Grünflächen |
ca. 2.000 € |
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Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto |
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Weitere
Ressourcen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt, da gemäß Städtebaulichem Vertrag die Herstellung der
Planstraßen
durch den Erschließungsträger getragen wird
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung
gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1 – Übersichtsplan
Anlage 2 – Lageplan 01
Anlage 3 – Lageplan 02
