Betreff
Bebauungsplan Nr. 295 – Erschließung Uni-Südgelände BA 2
Beschluss der Ausführungsplanung Straßenbau im Bereich der Cauerstraße
Vorlage
66/289/2025
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zum Straßenbau im Bereich der Cauerstraße (Nord und Süd) und Kurt-Schumacher-Straße

2 Lagepläne                                                 M 1:    250                       Unterlage   2-2310.01.01 A bis 01.02 A

2 Deckenhöhenplan                                 M 1:    250                       Unterlagen 2-2310.01.01 A bis 01.02 A

5 Höhenpläne                                            M 1: 250/25                   Unterlagen 2-2310.03.01 A bis 03.05 A

2 Regelquerschnittspläne                      M 1:      50                       Unterlage   2-2310.04.01 A bis 04.02 A

wird zugestimmt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Uni-Südgelände soll in einem zweiten Bauabschnitt im Bereich der Cauerstraße/Kurt-Schumacher verkehrstechnisch neu erschlossen werden, einschließlich dem Bau einer neuen Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Kurt-Schumacher-Str /Cauerstraße .

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zwischen der Stadt Erlangen und dem Freistaat Bayern wurde am 03.05.2016 ein Städtebaulicher Vertrag für die Erschließungsstraße für das Parkhaus am Chemikum (BA 1) geschlossen. In einem 3. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag vom Oktober 2025 wurde jetzt die Basis für die Erschließung (BA 2) für den Bereich Cauerstraße/Kurt-Schumacher-Straße geschaffen. Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 295 wurde von dem vom Freistaat Bayern für den BA 2 beauftragtem Ingenieurbüro SRP (Schneider+Partner) aus Nürnberg die Ausführungsplanung für die Erschließungsstraßen erstellt.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich. Das anfallende Oberflächenwasser wird überwiegend über Straßeneinläufe der öffentlichen Kanalisation zugeführt, lediglich im südlichen Abschnitt der Kurt-Schumacher-Straße Richtung Bestand wird über Bankett und Böschung entwässert.

Die öffentlichen Verkehrsflächen werden richtlinienkonform beleuchtet. Zum Einsatz kommen energieeffiziente und moderne technische LED-Leuchten. Damit kann neben der zielgerichteten Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen (reduzierte Lichtverschmutzung und reduzierter störender Lichteinfall in angrenzende Gebäude), sowie einer besonders insektenfreundlichen Beleuchtung, auch ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden. Das beschlossene Dimmkonzept kommt zum Einsatz. 

Die LSA-Anlage muss richtlinienkonform aufgebaut sein und für zukünftige Wartungsarbeiten mit Schächten von den Masten zum Steuergerät für die Leitungsverlegung aufgebaut werden. Zum Einsatz kommt eine sogenannte „1-Watt Technologie“ um den Energieverbrauch möglichst gering zu halten.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.

Die bauliche Gesamtabwicklung erfolgt voraussichtlich von Juli 2026 bis Herbst 2029 durch den Erschließungsträger. Der Bau der öffentlichen Verkehrsflächen ist vom August 2027 bis September 2029 geplant.

Nach Abschluss der Baumaßnahme und mängelfreier Abnahme der Straßenverkehrsflächen erfolgt entsprechend den Regelungen des Städtebaulichen Vertrages die Übernahme der Erschließungsstraße in die städtische Bau- und Unterhaltslast.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

2.780.000 €

durch Erschließungsträger

 

Sachkosten:

bei Sachkonto:

 

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

 

Folgekosten

bei Sachkonto:

 

     Jährliche Unterhaltskosten:

 

          Beleuchtung/LSA

ca.   3.000 €/500€

 

          Straßenbau

ca. 15.000 €

          Grünflächen

ca.   2.000 €

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto

 

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt, da gemäß Städtebaulichem Vertrag die Herstellung der

Planstraßen durch den Erschließungsträger getragen wird

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.


Anlagen:             Anlage 1 – Übersichtsplan

                               Anlage 2 – Lageplan 01

                               Anlage 3 – Lageplan 02