Betreff
Teilplan Jugend - Erwachsenwerden in Erlangen
Vorlage
516/001/2025
Aktenzeichen
V/516-1
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Sachbericht zum Teilplan Jugend – Erwachsenwerden in Erlangen wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungsempfehlungen des Teilplan Jugend und des Kinder- und Jugendgipfels zusammenzuführen und eine integrierte Umsetzungsstrategie zu erarbeiten.
  3. Die Charta der Jugendarbeit wird als Leitlinie für die Jugendarbeit beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Teilplan Jugend - Erwachsenwerden in Erlangen wurde im Jahr 2021 vom Jugendhilfeausschuss als Auftrag an die Jugendhilfeplanung ausgesprochen und ab diesem Zeitpunkt unter Einbindung der Abteilung Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit sowie des kommunalen Jugendpflegers umgesetzt. Die Aufgabe der Jugendhilfeplanung für alle Leistungen des SGV III ist in §80 SGB VIII geregelt. Die hier betrachteten Arbeitsfelder der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (§11 und 13 SGB VIII) sind Pflichtleistungen der Jugendhilfe. Der letzte Teilplan Jugend datiert aus 1999, was eine umfassende Neubearbeitung nötig macht. Durch Verzögerungen aufgrund von Corona und Kapazitätsengpässen liegen die Ergebnisse erst jetzt vor.

Die Zielgruppe wird, ausgehend von den Sozialisationsaufgaben von jungen Menschen, auf die Altersgruppe von 10 bis 21 Jahren festgelegt.

Ziel des Teilplans ist, die vorhandenen Angebote der Jugendarbeit im Stadtgebiet Erlangen in den Blick zu nehmen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um die Stadt Erlangen jugendgerechter zu entwickeln.

In einem zweiten Schritt wurde aus den gemeinsamen Zielen und Werten mit den Akteuren der Jugendarbeit eine Charta der Jugendarbeit erarbeitet.

Der Teilplan hat in einem breit angelegten, beteiligungsorientierten Prozess zunächst den Bestand an jugendhilferelevanten Angeboten erfasst und anschließend die Bedürfnisse und Lebenslagen von jungen Menschen im Alter von 10 bis 21 Jahren sowie ihren Familien in Erlangen analysiert.

Bei der Betrachtung der Angebote liegt der Fokus auf informellen, non-formalen Angeboten, wobei eine streng lebensweltliche Perspektive eingenommen wurde. Formale, schulische Angebote bleiben unberücksichtigt. Der Teilplan ist so aufgebaut, dass er modular weitergeführt und erweitert werden kann, so dass weitere bisher nicht berücksichtigte Felder beplant werden können.

Als Methode wurde eine breit angelegte Jugend- und Elternbefragung im Mai 2023 gewählt. Da bei schriftlichen Befragungen erfahrungsgemäß bestimmte Gruppen, vor allem Eltern sowie junge Menschen aus nicht-akademischen Haushalten, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung deutlich unterrepräsentiert sind, wurden ergänzende qualitative Interviews mit diesen Zielgruppen durchgeführt, um die Repräsentativität der Ergebnisse zu sichern.

Sowohl die schriftliche Jugend- als auch die Elternbefragung blieben leider hinter den Rücklauferwartungen zurück. Ergebnisse sind dementsprechend alleine nicht vollständig repräsentativ. Es konnten jedoch mehr qualitative Interviews als ursprünglich vorgesehen im Rahmen des Kinder- und Jugendgipfels, sowie an der Georg-Zahn-Schule, der Otfried-Preußler-Schule und in Einrichtungen der Jugendsozialarbeit geführt werden. Dieser Umstand ist sehr erfreulich, da er insbesondere die Meinungen und Sichtweisen der vulnerablen Gruppen einholt und abbildet. Damit wurden die jungen Menschen in die Erkenntnisgewinnung mit einbezogen, die bei der schriftlichen Befragung traditionell durchs Raster fallen. Die hohe Interviewquote kompensiert hiermit auch die Lücken im geringen Rücklauf. Die Interviewfragen – angepasst an die jeweilige Befragtengruppe – beruhen auf der Basis der schriftlichen Befragung.

So sind die Ergebnisse aus den unterschiedlichen Befragungen insgesamt als handlungsweisend zu betrachten.

Auf dieser Basis wurde von Fachkräften, jungen Menschen, Elternvertretungen und Trägern gemeinsam eine Charta der Jugendarbeit in Erlangen sowie Handlungsempfehlungen für die Jugendarbeit entwickelt, die die strategischen Leitlinien für die weitere Ausgestaltung der Jugendarbeit in der Stadt bilden (siehe Anlagen).

Damit konnte eine abgestimmte Planungs- und Steuerungsgrundlage für die Jugendarbeit in Erlangen, die zudem Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle Akteure gewährleistet, erarbeitet werden, die nun den Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird.

Der gesamte Prozess und die Ergebnisse des Teilplans Jugend - Erwachsenwerden in Erlangen sind ausführlich und detailliert auf der Homepage https://erwachsenwerden-erlangen.de/ abgebildet.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Wird gemeinsam mit 3. bearbeitet.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

3.1 Handlungsempfehlungen:

Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen wird personelle, sachliche und finanzielle Aufwände benötigen, insbesondere bei der Ausweitung und Anpassung von Angeboten und Beteiligungsformaten. Unter Berücksichtigung der Vorgaben nach Art. 69 GO in der aktuellen Haushaltslage ist zu prüfen, ob Dringlichkeit und Unaufschiebbarkeit für einzelne Punkte bestehen und wie die Handlungsempfehlungen zukünftig ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden können.

Im Zeitraum der Teilplan-Erarbeitung fand im Oktober 2023 der erste Erlanger Kinder- und Jugendgipfel statt. Aus dem Gipfel resultierten 10 konkrete Handlungsempfehlungen, die der Stadtrat im Juli 2024 einstimmig zur Kenntnis genommen hat und deren Umsetzung durch eine übergreifende, partizipative Arbeitsgruppe begleitet werden soll.

Aufgrund zu erwartender Synergien sollen die Handlungsempfehlungen von Teilplan Jugend und Kinder- und Jugendgipfel zusammengeführt und in eine Strategie integriert werden, um aufeinander abgestimmt, wirkungsvoll und ressourcenschonend weiterentwickelt zu werden.

3.2 Charta der Jugendarbeit:

Mit der Charta der Jugendarbeit liegt erstmals eine gemeinsam von Verwaltung, freien Trägern, Fachkräften, jungen Menschen und Elternvertretungen entwickelte, strategische Leitlinie für die Jugendarbeit in Erlangen vor. Die Charta formuliert die zentralen Grundsätze, Werte und Qualitätsansprüche, die das Handeln in der Jugendarbeit künftig leiten sollen.

Die Charta dient allen Akteuren – sowohl öffentlichen als auch freien Trägern – als Orientierungsrahmen für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung ihrer Angebote. Sie trägt dazu bei, die Vielfalt der Jugendarbeit zu sichern, zugleich aber gemeinsame Zielsetzungen, Qualitätsstandards und Beteiligungsstrukturen verbindlich zu verankern. Dadurch wird die Charta zu einem Instrument für Transparenz, Orientierung und Qualitätssicherung in der Erlanger Jugendarbeit.

Mit dem Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss erhält die Charta den Status einer verbindlichen Leitlinie. Sie soll künftig bei der Planung, Umsetzung und Evaluation aller Angebote der Jugendarbeit in Erlangen Anwendung finden und regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden.

Die offizielle Vorstellung der Charta erfolgt im Rahmen der Veranstaltung zum Jubiläum „100 Jahre Jugendamt“ am 06.05.2026.

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

2026-03_Handlungsempfehlungen und Charta der Jugend(sozial)arbeit_JHA April 26