Betreff
Haushalt 2026: Antrag der Erlanger Linke Nr. 156/2025 vom 13.10.2025 zum Arbeitsprogramm des Amtes 51 und 11 - Abenteuerspielplatz in gewohnter Form erhalten
Vorlage
513/023/2025
Aktenzeichen
V/513
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Antrag der Erlanger Linke Nr. 156/2025 - Abenteuerspielplätze in gewohnter Form erhalten - wird nicht in das Arbeitsprogramm des Stadtjugendamtes aufgenommen.

2.       Der Antrag der Erlanger Linke Nr. 156/2025 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen

      Im Rahmen eines OE-Prozesses im Amt für Stadtteilarbeit (41) wurde verfügt, dass das Stadtjugendamt (Amt 51) zum 01.04.2021 die Aufgabe „Abenteuerspielplätze“ (bis dahin Teil v. Abt. 411), die bei Abt. 513 Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit angesiedelt wird, erhält (Vorlagennummer: 112/036/2021).

      Durch diese neue Verortung ergaben sich Veränderungen der Aufgaben und Schwerpunktsetzungen der beiden Einrichtungen/Abenteuerspielplätze. Eine wesentliche gesetzliche Verankerung und Grundlage hierzu ist im § 13 SGB VIII zu finden. Hier heißt es: „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische … Ausbildung, … und ihre soziale Integration fördern.“

      Durch diese Schwerpunktsetzung war es fachlich notwendig, den Personaleinsatz mit Blick auf die vorgegebenen Aufgaben und auch auf die Personalfürsorge für die Mitarbeitenden zu überprüfen. Dies führte beim Abenteuerspielplatz Brucker Lache im Oktober 2023 und beim Abenteuerspielplatz Taubenschlag im Februar 2025 dazu, dass die Öffnungszeiten der Abenteuerspielplätze auf vier Tage die Woche reduziert wurden. In der Zeit bis zur Entscheidung wurden zur Entlastung der Mitarbeitenden damals sog. Kurzfristige Beschäftigte eingesetzt, die durch das Fachamt finanziert wurden.

      Zudem war Ergebnis dieser Überprüfung aus Sicht des Stadtjugendamtes, die Personalkapazitäten auf den Abenteuerspielplätzen auszubauen und Stellen für das Jahr 2025 zu beantragen, um wieder fünf Öffnungstage zu erreichen. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung konnte dies jedoch nicht umgesetzt werden. 

      Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzept wurde das Setzen des KW-Vermerk auf 1 VZÄ bei den Stellen der Abenteuerspielplätze im Stadtrat beschlossen. Wie in der „Mitteilung zur Kenntnis zum Stellenplan 2025 mit der Vorlagennummer 113/107/2025“ festgehalten, erfolgt eine Umsetzung nach erneuter HFPA-Freigabe.

      Im Antrag der Erlanger Linke Nr. 156/2025 – Abenteuerspielplätze in gewohnter Form erhalten – werden drei Punkte genannt.

a)      „Es werden Maßnahmen ergriffen, um beide Abenteuerspielplätze wieder an fünf Tagen die Woche zu öffnen.“

      Mit den vorhandenen Personalkapazitäten von jeweils 2 VZÄ, verteilt auf drei Mitarbeitende ist auf beiden Abenteuerspielplätzen eine Öffnung mit zwei Fachkräften an max. 4 Tagen realistisch. Für die pädagogische Arbeit der Mitarbeitenden ist es aus Sicht des Fachamtes zwingend notwendig, während der Öffnungszeiten mit mindestens zwei Fachkräften auf dem Abenteuerspielplatz anwesend zu sein.

      Um eine Öffnung an 5 Tagen die Woche zu realisieren, müssten die Personalkapazitäten ausgebaut werden, was aufgrund der aktuellen Vorgaben bezüglich der Stellenanträge für 2026 nicht umgesetzt werden kann. Wenn sich die Vorgaben der Stadtverwaltung zu den Stellenanträgen zukünftig verändern, befürwortet das Stadtjugendamt den Ausbau der Personalkapazitäten und somit auch eine Erweiterung der Öffnungstagen.

b)      „Der Abenteuerspielplatz Brucker Lache kann für private Feiern gemietet werden.“

      Die Vermietung des Abenteuerspielplatzes für private Feiern muss historisch betrachtet werden, als der Abenteuerspielplatz Brucker Lache noch dem Amt 41 zugeordnet war. Zu den Aufgaben des Amtes 41 gehört es unter anderem, Bürgerinnen und Bürger in das „soziale Gefüge des Stadtteils zu verankern“ und somit das „bürgerliche Engagement“ zu stärken.

      Durch die Zuordnung des Abenteuerspielplatzes Brucker Lache in das Amt 51 haben sich die Aufgaben bzw. Schwerpunktsetzungen geändert. Gemäß der gesetzlichen Grundlage ist es die Aufgabe des Stadtjugendamtes, den jungen Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigung sozialpädagogische Unterstützung anzubieten (§ 13 SGB VIII). Die Zielgruppe des Abenteuerspielplatzes ist hierbei 6 – 12 Jahre. Wie der Platz für die Zielgruppe über die vorhandenen Öffnungszeiten hinaus genutzt werden kann, muss gesondert geprüft werden.

      Eine private Nutzung außerhalb des Dienstbetriebes wird nach der Stabilisierung des Personalbestandes wieder ermöglicht.

c)       „Die Aufhebung des kw-Vermerks auf einer der vier den Abenteuerspielplätzen zugeordneten Stellen wird angemeldet.“

      Im Rahmen des Haushaltsbeschlusses für das Kalenderjahr 2025 wurde die Planstelle Nr. 5131115 mit einem unbefristeten KW-Vermerk versehen (vgl. Liste A, Anlage 2); aufgrund der damaligen Entscheidung des Stadtrates ist allerdings für den Vollzug des Stellenvermerks eine erneute Beschlussfassung durch den HFPA notwendig. Der Wegfall der Stelle steht insofern unter Vorbehalt und ist von der zukünftigen Beschlussfassung im HFPA abhängig. Eine vorzeitige Aufhebung des KW-Vermerks ist aus organisatorischer Sicht dementsprechend nicht veranlasst.

      Aus fachlicher Sicht des Stadtjugendamt sind die 4 VZÄ auf den Abenteuerspielplätzen mindestens notwendig, um beide Abenteuerspielplätze in der aktuellen Form mit 4 Öffnungstagen betreiben zu können. Der Vollzug des KW-Vermerks würde zu einer Verkürzung der momentanen Öffnungszeiten führen. Da momentan jedoch keine Stelle vakant ist, muss ein möglicher Vollzug auch perspektivisch gesehen werden.

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Erlanger Linke Antrag Nr.156_2025