Nach Klärung liegenschaftlicher Belange sollen die Planungsleistungen durch Vorziehen der Haushaltsansätze auf die Jahre 2026 ff. wieder aufgenommen werden.
Die Anträge Nr. 098 der SPD-Fraktion und Nr. 196 der CSU-Fraktion sind damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Planungen zum Stadtteilhaus Eltersdorf befinden sich aufbauend auf dem Wettbewerbsergebnis unverändert in Leistungsphase 2 der Vorplanung. Diese Phase ist noch nicht abgeschlossen und konnte daher noch nicht vom Stadtrat bzw. den Fachausschüssen beschlossen werden.
Relevante Punkte zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht und damit verbunden auch zu den prognostizierten Gesamtkosten befinden sich in Arbeit.
Zur Wiederaufnahme der Planungen sind zunächst liegenschaftliche Belange zu bereinigen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Durch Vorziehen der Haushaltsmittel auf das Jahr 2026 ff. können die Planungen nach Klärung der liegenschaftlichen Belange unmittelbar wieder aufgenommen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Beschlussfassung der Vorplanung und Weiterbeauftragung der externen Planungspartner mit Entwurfs- und Genehmigungsplanung.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
500.000 € (2026) |
bei IPNr.: 573.414 |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Die Haushaltsplanung für 2026 und die Folgejahre stellt sich
dann vergleichend wie folgt dar:
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2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
später |
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Stand |
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Umsetzung |
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Stellungnahme Amt 20:
„Haushaltsmittel für die Maßnahme stehen nicht zur Verfügung, sie sind weder
"so noch nicht vorhanden" noch werden sie anders vorhanden sein. Da
im Planjahr 2026 wiederum kein genehmigungsfähiger Haushalt incl.
mittelfristiger Finanzplanung aufgestellt werden kann, wird es auch 2026 keine
Haushaltsansätze geben, über die verfügt werden könnte.
Die Maßnahme müsste über die
Aufnahme eines investiven Kredites finanziert werden, der der Genehmigung der
Regierung von Mittelfranken bedarf. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit in
der haushaltslosen Zeit setzt nach Art. 69 GO die rechtliche Verpflichtung bzw.
Unaufschiebbarkeit einer Maßnahme voraus. Diese Voraussetzungen liegen nach
hiesiger Einschätzung nicht vor.
Bereits in der Genehmigung der Erhöhung von Kreditaufnahmen vom 20.05.2025
weist die Regierung von Mittelfranken darauf hin, dass die für 2025 beantragten
Kreditaufnahmen "nur ausnahmsweise noch bewilligt werden". Weitere
Genehmigungen setzen die substanzielle Fortschreibung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes voraus, um kontinuierlich weitere
Verbesserungen zu erzielen. Die Erfüllung dieser Voraussetzung steht derzeit
noch aus.“
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind so noch nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 096 der SPD-Fraktion und Nr. 196 der CSU-Fraktion
