Betreff
HH-Antrag Nr. 098 der SPD-Fraktion und HH-Antrag Nr. 196 der CSU-Fraktion: Bürgerhaus Eltersdorf, Vorziehen der Maßnahme auf 2026
Vorlage
242/366/2025
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Nach Klärung liegenschaftlicher Belange sollen die Planungsleistungen durch Vorziehen der Haushaltsansätze auf die Jahre 2026 ff. wieder aufgenommen werden.

Die Anträge Nr. 098 der SPD-Fraktion und Nr. 196 der CSU-Fraktion sind damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Planungen zum Stadtteilhaus Eltersdorf befinden sich aufbauend auf dem Wettbewerbsergebnis unverändert in Leistungsphase 2 der Vorplanung. Diese Phase ist noch nicht abgeschlossen und konnte daher noch nicht vom Stadtrat bzw. den Fachausschüssen beschlossen werden.

Relevante Punkte zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht und damit verbunden auch zu den prognostizierten Gesamtkosten befinden sich in Arbeit.

Zur Wiederaufnahme der Planungen sind zunächst liegenschaftliche Belange zu bereinigen.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durch Vorziehen der Haushaltsmittel auf das Jahr 2026 ff. können die Planungen nach Klärung der liegenschaftlichen Belange unmittelbar wieder aufgenommen werden.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Beschlussfassung der Vorplanung und Weiterbeauftragung der externen Planungspartner mit Entwurfs- und Genehmigungsplanung.

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

500.000 € (2026)

bei IPNr.: 573.414

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Die Haushaltsplanung für 2026 und die Folgejahre stellt sich dann vergleichend wie folgt dar:

2026

2027

2028

2029

später

Stand
HH-Entwurf 2026


0


500.000


1.000.000


1.000.000


8.875.000

Umsetzung
Anträge


500.000


1.500.000


4.300.000


3.500.000


1.575.000

Stellungnahme Amt 20:
„Haushaltsmittel für die Maßnahme stehen nicht zur Verfügung, sie sind weder "so noch nicht vorhanden" noch werden sie anders vorhanden sein. Da im Planjahr 2026 wiederum kein genehmigungsfähiger Haushalt incl. mittelfristiger Finanzplanung aufgestellt werden kann, wird es auch 2026 keine Haushaltsansätze geben, über die verfügt werden könnte.

Die Maßnahme müsste über die Aufnahme eines investiven Kredites finanziert werden, der der Genehmigung der Regierung von Mittelfranken bedarf. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit in der haushaltslosen Zeit setzt nach Art. 69 GO die rechtliche Verpflichtung bzw. Unaufschiebbarkeit einer Maßnahme voraus. Diese Voraussetzungen liegen nach hiesiger Einschätzung nicht vor.
Bereits in der Genehmigung der Erhöhung von Kreditaufnahmen vom 20.05.2025 weist die Regierung von Mittelfranken darauf hin, dass die für 2025 beantragten Kreditaufnahmen "nur ausnahmsweise noch bewilligt werden". Weitere Genehmigungen setzen die substanzielle Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes voraus, um kontinuierlich weitere Verbesserungen zu erzielen. Die Erfüllung dieser Voraussetzung steht derzeit noch aus.“

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                                        sind so noch nicht vorhanden


Anlagen:             Fraktionsantrag Nr. 096 der SPD-Fraktion und Nr. 196 der CSU-Fraktion