Betreff
Antrag Nr. 096/2025 der SPD-Fraktion; Berichtsantrag: Finanzierung des kommunalen Eigenanteils für Startchancen-Programm
Vorlage
40/268/2026
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Sachbericht wird zur Kenntnis genommen.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, Projektideen und geeignete Maßnahmen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Investitionsprogramm Startchancen (SC-I-R) mit den teilnehmenden Schulen im Laufe des Jahres 2026 zu erörtern und Anfang des Jahres 2027 im Bildungsausschuss vorzustellen.

3.       Die weitere Maßnahmenplanung und -umsetzung erfolgen in Abhängigkeit der Haushaltslage.

4.       Der Fraktionsantrag Nr. 096/2025 der SPD-Fraktion vom 07.10.2025 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Mit Fraktionsantrag Nr. 096/2025 vom 08.10.2025 (vgl. Anlage 1) bittet die SPD die Verwaltung um einen Bericht, wie in Erlangen der kommunale Eigenanteil für Säule I des Startchancen-Förderprogramms der Bundesregierung für die einzelnen Schulen jeweils bis zum Schuljahr 2033/2034 aufgebracht werden kann, um die Förderung nicht verfallen zu lassen oder ob es Möglichkeiten gibt, die Förderung, ohne den Eigenanteil zu erhalten.

     

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      In Erlangen nehmen 7 Schulen am Start-Chancen-Programm (SCP) teil: Mönauschule, Grundschule Büchenbach, Hermann-Hedenus-Grundschule, Hermann-Hedenus-Mittelschule, Pestalozzischule, Otfried-Preußler-Schule und Berufsschule.

      Ziel des Förderprogramms ist es, eine moderne, klimagerechte, barrierefreie, innovative und vielseitig nutzbare Lernumgebung mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen, die räumlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der pädagogischen Fach- und Lehrkräfte sowie die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams zu verbessern und die Vernetzung der Schulen in den Sozialraum zu fördern, vgl. Nr. 1 SC-I-R (Anlage 2).

     

      Das SCP ist bis 2033/2034 angelegt und umfasst drei Säulen, die unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können (siehe hierzu auch MzK Bildungsausschuss am 10.07.2025, 40/255/2025):

      Säule I – Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung

      Säule II – Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung

      Säule III – Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams

      Für den Zugang zu Säule I ist ein kommunaler Eigenanteil des Schulaufwandsträger Fördervoraussetzung. Die Fördermittel der Säulen II und III sind als jährliche Budgets ausgestaltet und können ohne Eigenanteil abgerufen werden.

      Für die Säule I ist am 11.12.2025 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Investitionsprogramm Startchancen (SC-I-R, s. Anlage 2) in Kraft getreten. Diese Förderrichtlinie regelt in Bayern insbesondere Art und Umfang der Investitionskostenförderung, das Antrags- und Bewilligungsverfahren, Fördervoraussetzungen und Fristen.

      Die wichtigsten Eckpunkte der Säule I SCP sind demnach:

-          Förderfähig sind:

a)      Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, -anlagen und -gelände einschließlich der damit einhergehenden Beschaffung, dem Aufbau sowie der Inbetriebnahme von Einrichtung, Ausstattung und Gestaltungselementen

b)      Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung

c)       Sonstige unmittelbar mit der Investition verbundene, befristete Ausgaben, die vorbereitend oder begleitend zur Verwirklichung des Investitionszwecks erforderlich sind, jedoch nicht dem dauerhaften Betrieb dienen

Nicht förderfähig sind reine Instandhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen, die nicht zu einer Verbesserung der schulischen Lehr- und Lernqualität führen.

-          Die Schulaufwandsträger erhalten eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der kommunale Eigenanteil beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Es gibt keine Möglichkeiten, die Förderung ohne einen kommunalen Eigenanteil zu erhalten.

Bei voller Inanspruchnahme der Säule I SCP bedeutet das für Erlangen rechnerisch ca. folgendes Investitionsvolumen für die gesamte Programmlaufzeit von 10 Jahren (bis 2034/2035):

pro Startchancen-Schule:

zuwendungsfähige Ausgaben                   ca. 1.185.700 €

Zuwendung (70 %)                                        max. 830.000 €

kommunaler Eigenanteil (30 %)            ca. 355.700 €

           

            für alle 7 Startchancen-Schulen:

zuwendungsfähige Ausgaben                      ca. 8.299.900 €

Zuwendung (70 %)                                        max. 5.810.000 €

kommunaler Eigenanteil (30 %)            ca. 2.489.900 €

-          Besonders finanzschwachen kommunalen Schulaufwandsträgern kann vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel eine Anteilsfinanzierung von bis zu 90 % gewährt werden; maßgeblich für die Bestimmung als besonders finanzschwach ist die finanzielle Lage des Schulaufwandsträgers anhand des arithmetischen Mittels der im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs ermittelten statistischen Daten zur Finanzkraft in den Referenzjahren 2024 bis 2028, vgl. Nr. 5.1 Satz 2 SC-I-R.

Die Zuweisung eines erhöhten Förderanteils würde erst nach Ablauf der Antragsfrist, d. h. nach dem 31.07.2029, per Schlussbescheid erfolgen.
Das bedeutet, dass die Schulaufwandsträger bei Antragstellung bestätigen müssen, dass die Finanzierung der Maßnahmen mit einem Eigenanteil von 30 % gesichert ist. Erst nach dem 31.07.2029 wird rückwirkend entschieden werden, welche Schulaufwandsträger den kommunalen Eigenanteil von 30 % auf 10 % reduzieren dürfen.

Darüber hinaus hat das StMUK hierzu im Rahmen von Informationsveranstaltungen mitgeteilt, dass in Bayern insgesamt 5 Mio. € für die Aufstockung von Fördersätzen von 70 % auf 90 % eingeplant seien. Der max. Aufstockungsbetrag in Höhe von ca. 237.100 € pro Schule würde demnach rechnerisch für 21 von 581 Startchancen-Schulen in Bayern reichen (21  x  ca. 237.100 €  =  ca. 5 Mio. €). Ob und in welchem Umfang eine Schule in Erlangen von einem erhöhten Fördersatz mit 90 % profitieren kann, ist aktuell nicht einschätzbar.

-          Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn deren zuwendungsfähige Ausgaben 500 € je Fördergegenstand überschreiten, vgl. Nr. 5.2 Satz 3, SC-I-R.

-          Ein Schulaufwandsträger kann die Summe mehrerer Zuwendungsbeträge ganz oder teilweise für eine Maßnahme an einer von mehreren Startchancen-Schulen verwenden, wenn er im Laufe des Förderprogramms an allen Startchancen-Schulen eine Maßnahme nach der SC-I-R vornimmt (Kumulation, vgl. Nr. 8.3 Satz 7 SC-I-R).                                

-          Eine Mehrfachförderung durch Bundesmittel ist ausgeschlossen.

-          Die Schulaufwandsträger stellen die Förderanträge bis 31.07.2029 bei den jeweiligen Bezirksregierungen. Diese bewilligen die Fördermittel bis spätestens 31.07.2034 und rechnen sie bis spätestens 31.07.2035 ab.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Schulverwaltungsamt und Gebäudemanagement werden im Laufe des Jahres 2026 mit den Erlanger Startchancen-Schulen in Einzelterminen Projektideen und geeignete Maßnahmen für Säule I erörtern und Anfang des Jahres 2027 dem Bildungsausschuss vorstellen.

     

      Die zeitliche Ausgestaltung des SCP mit einer langen Antragsphase bis 31.07.2029 baut in den Startjahren des Förderprogramms keinen Handlungsdruck auf und ermöglicht konzeptionelle Überlegungen. Eine Maßnahmenpriorisierung für Säule I sollte deshalb erst in einem zweiten Schritt erfolgen.

      Die Säulen II und III werden unabhängig davon auch jetzt schon abgerufen. Hier sind je Startchancen-Schule jährlich ca. 82.000 € für Säule II und jährlich ca. 82.000 € für Säule III abrufbar. Anschaffungen bis ca. 50.000 € (z. B. Ausstattungsgegenstände) können ggf. über Säule II, d. h. ohne kommunalen Eigenanteil, finanziert werden.

      Das StMUK bietet zur Ausgestaltung der Säule I SCP am 19.01. bzw. 23.01.2026 Informationsveranstaltungen an. Über ggf. neue Informationen kann in der Sitzung mündlich berichtet werden.

      Der Fachbereich weist darauf hin, dass die Vorüberlegungen noch mit den vorhandenen Personalressourcen erfolgen können. Im Zuge der weiteren Planung sind auch die Personalressourcen zu prüfen.

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Je nach Maßnahmenumfang:

Investitionskosten:

ca. 8,3 Mio. €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

noch unklar

bei Sachkonto:

Folgekosten

noch unklar

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

ca. 5,8 Mio. €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:       

-          Anlage 1: Fraktionsantrag Nr. 096/2025 der SPD-Fraktion vom 07.10.2025

-          Anlage 2: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Investitionsprogramm Startchancen (SC-I-R) vom 21.11.2025