1.
Der Sachbericht
wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Projektideen
und geeignete Maßnahmen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
im Investitionsprogramm Startchancen (SC-I-R) mit den teilnehmenden Schulen im Laufe
des Jahres 2026 zu erörtern und Anfang des Jahres 2027 im Bildungsausschuss
vorzustellen.
3. Die weitere Maßnahmenplanung und -umsetzung
erfolgen in Abhängigkeit der Haushaltslage.
4. Der Fraktionsantrag Nr. 096/2025 der
SPD-Fraktion vom 07.10.2025 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit Fraktionsantrag Nr. 096/2025 vom
08.10.2025 (vgl. Anlage 1) bittet die SPD die Verwaltung um einen Bericht, wie
in Erlangen der kommunale Eigenanteil für Säule I des Startchancen-Förderprogramms
der Bundesregierung für die einzelnen Schulen jeweils bis zum Schuljahr
2033/2034 aufgebracht werden kann, um die Förderung nicht verfallen zu lassen
oder ob es Möglichkeiten gibt, die Förderung, ohne den Eigenanteil zu erhalten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In Erlangen nehmen 7 Schulen am
Start-Chancen-Programm (SCP) teil: Mönauschule, Grundschule Büchenbach,
Hermann-Hedenus-Grundschule, Hermann-Hedenus-Mittelschule, Pestalozzischule,
Otfried-Preußler-Schule und Berufsschule.
Ziel des Förderprogramms ist es, eine
moderne, klimagerechte, barrierefreie, innovative und vielseitig nutzbare
Lernumgebung mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen, die räumlichen
Rahmenbedingungen für die Arbeit der pädagogischen Fach- und Lehrkräfte sowie
die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams zu verbessern und die
Vernetzung der Schulen in den Sozialraum zu fördern, vgl. Nr. 1 SC-I-R (Anlage
2).
Das SCP ist bis 2033/2034 angelegt und
umfasst drei Säulen, die unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden
können (siehe hierzu auch MzK Bildungsausschuss am 10.07.2025, 40/255/2025):
Säule I – Investitionsprogramm für eine
zeitgemäße und förderliche Lernumgebung
Säule II – Chancenbudget für
bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
Säule III – Personal zur Stärkung
multiprofessioneller Teams
Für den Zugang zu Säule I ist ein
kommunaler Eigenanteil des Schulaufwandsträger Fördervoraussetzung. Die
Fördermittel der Säulen II und III sind als jährliche Budgets ausgestaltet und
können ohne Eigenanteil abgerufen werden.
Für die Säule I ist am 11.12.2025 die
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Investitionsprogramm
Startchancen (SC-I-R, s. Anlage 2) in Kraft getreten. Diese Förderrichtlinie
regelt in Bayern insbesondere Art und Umfang der Investitionskostenförderung,
das Antrags- und Bewilligungsverfahren, Fördervoraussetzungen und Fristen.
Die wichtigsten Eckpunkte der Säule I
SCP sind demnach:
-
Förderfähig sind:
a) Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und
Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, -anlagen und -gelände
einschließlich der damit einhergehenden Beschaffung, dem Aufbau sowie der Inbetriebnahme
von Einrichtung, Ausstattung und Gestaltungselementen
b) Investitionen in eine nachhaltige und
lernförderliche Ausstattung
c) Sonstige unmittelbar mit der Investition
verbundene, befristete Ausgaben, die vorbereitend oder begleitend zur
Verwirklichung des Investitionszwecks erforderlich sind, jedoch nicht dem
dauerhaften Betrieb dienen
Nicht förderfähig sind reine Instandhaltungsmaßnahmen oder
Maßnahmen, die nicht zu einer Verbesserung der schulischen Lehr- und
Lernqualität führen.
-
Die
Schulaufwandsträger erhalten eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 70 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben. Der kommunale Eigenanteil beträgt 30 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben.
Es gibt keine
Möglichkeiten, die Förderung ohne einen kommunalen Eigenanteil zu erhalten.
Bei voller
Inanspruchnahme der Säule I SCP bedeutet das für Erlangen rechnerisch ca.
folgendes Investitionsvolumen für die
gesamte Programmlaufzeit von 10 Jahren (bis 2034/2035):
pro
Startchancen-Schule:
zuwendungsfähige Ausgaben ca. 1.185.700 €
Zuwendung (70 %) max. 830.000 €
kommunaler
Eigenanteil (30 %) ca. 355.700 €
für alle 7 Startchancen-Schulen:
zuwendungsfähige Ausgaben ca. 8.299.900 €
Zuwendung (70 %) max. 5.810.000 €
kommunaler
Eigenanteil (30 %) ca. 2.489.900 €
-
Besonders
finanzschwachen kommunalen Schulaufwandsträgern kann vorbehaltlich zur
Verfügung stehender Haushaltsmittel eine Anteilsfinanzierung von bis zu 90 %
gewährt werden; maßgeblich für die Bestimmung als besonders finanzschwach ist
die finanzielle Lage des Schulaufwandsträgers anhand des arithmetischen Mittels
der im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs ermittelten statistischen Daten
zur Finanzkraft in den Referenzjahren 2024 bis 2028, vgl. Nr. 5.1 Satz 2
SC-I-R.
Die Zuweisung eines erhöhten Förderanteils
würde erst nach Ablauf der Antragsfrist, d. h. nach dem 31.07.2029, per
Schlussbescheid erfolgen.
Das
bedeutet, dass die
Schulaufwandsträger bei Antragstellung bestätigen müssen, dass die Finanzierung
der Maßnahmen mit einem Eigenanteil von 30 % gesichert ist. Erst nach dem
31.07.2029 wird rückwirkend entschieden werden, welche Schulaufwandsträger den
kommunalen Eigenanteil von 30 % auf 10 % reduzieren dürfen.
Darüber hinaus
hat das StMUK hierzu im Rahmen von Informationsveranstaltungen mitgeteilt, dass
in Bayern insgesamt 5 Mio. € für die Aufstockung von Fördersätzen von 70 % auf
90 % eingeplant seien. Der max. Aufstockungsbetrag in Höhe von ca. 237.100 €
pro Schule würde demnach rechnerisch für 21 von 581 Startchancen-Schulen in
Bayern reichen (21 x ca. 237.100 €
= ca. 5 Mio. €). Ob und in
welchem Umfang eine Schule in Erlangen von einem erhöhten Fördersatz mit 90 %
profitieren kann, ist aktuell nicht einschätzbar.
-
Maßnahmen können
nur gefördert werden, wenn deren zuwendungsfähige Ausgaben 500 € je
Fördergegenstand überschreiten, vgl. Nr. 5.2 Satz 3, SC-I-R.
-
Ein
Schulaufwandsträger kann die Summe mehrerer Zuwendungsbeträge ganz oder
teilweise für eine Maßnahme an einer von mehreren Startchancen-Schulen
verwenden, wenn er im Laufe des Förderprogramms an allen
Startchancen-Schulen eine Maßnahme nach der SC-I-R vornimmt (Kumulation, vgl.
Nr. 8.3 Satz 7 SC-I-R).
-
Eine
Mehrfachförderung durch Bundesmittel ist ausgeschlossen.
-
Die
Schulaufwandsträger stellen die Förderanträge bis 31.07.2029 bei den jeweiligen
Bezirksregierungen. Diese bewilligen die Fördermittel bis spätestens 31.07.2034
und rechnen sie bis spätestens 31.07.2035 ab.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Schulverwaltungsamt und
Gebäudemanagement werden im Laufe des Jahres 2026 mit den Erlanger
Startchancen-Schulen in Einzelterminen Projektideen und geeignete Maßnahmen für
Säule I erörtern und Anfang des Jahres 2027 dem Bildungsausschuss vorstellen.
Die zeitliche Ausgestaltung des SCP mit einer langen Antragsphase bis
31.07.2029 baut in den Startjahren des Förderprogramms keinen Handlungsdruck
auf und ermöglicht konzeptionelle Überlegungen. Eine Maßnahmenpriorisierung für
Säule I sollte deshalb erst in einem zweiten Schritt erfolgen.
Die Säulen II und III werden unabhängig davon auch jetzt schon abgerufen. Hier sind je Startchancen-Schule jährlich ca. 82.000 € für Säule II und jährlich ca. 82.000 € für Säule III abrufbar. Anschaffungen bis ca. 50.000 € (z. B. Ausstattungsgegenstände) können ggf. über Säule II, d. h. ohne kommunalen Eigenanteil, finanziert werden.
Das StMUK bietet zur
Ausgestaltung der Säule I SCP am 19.01. bzw. 23.01.2026
Informationsveranstaltungen an. Über ggf. neue Informationen kann in der
Sitzung mündlich berichtet werden.
Der Fachbereich weist darauf hin, dass die Vorüberlegungen noch mit den
vorhandenen Personalressourcen erfolgen können. Im Zuge der weiteren Planung
sind auch die Personalressourcen zu prüfen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Je nach Maßnahmenumfang:
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Investitionskosten: |
ca. 8,3 Mio. € |
bei IPNr.: |
|
Sachkosten: |
bei Sachkonto: |
|
|
Personalkosten (brutto): |
noch unklar |
bei Sachkonto: |
|
Folgekosten |
noch unklar |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
ca. 5,8 Mio. € |
bei Sachkonto: |
|
|
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
- Anlage 1: Fraktionsantrag Nr. 096/2025 der SPD-Fraktion vom 07.10.2025
- Anlage 2: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Investitionsprogramm Startchancen (SC-I-R) vom 21.11.2025
