hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Für das Gebiet zwischen Hindenburgstraße, Bismarckstraße,
Lorlebergplatz, Universitätsstraße und Östliche Stadtmauerstraße soll der 2019
gefasste Aufstellungsbeschluss geändert und konkretisiert werden. Der bisherige
Aufstellungsbeschluss wird damit vollständig ersetzt.
Die Abgrenzung des Gebietes bleibt unverändert (siehe Anlage 1).
Für das o.g. Gebiet ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Der im Stadtrat am 26.04.2018 vorgestellte Masterplan des Uniklinikums beinhaltet umfangreiche Baumaßnahmen im Bereich der Innenstadt. Diese geplanten Baumaßnahmen des Uniklinikums sind zum Teil nicht mit dem bestehenden Bauplanungsrecht vereinbar. Wie im UVPA am 25.09.2018 dargelegt und einstimmig beschlossen, besteht hinsichtlich der Umsetzung der Uni-Masterplanung insbesondere in drei Gebieten ein Planungsbedürfnis, unter anderem im Gebiet nordwestlich des Lorlebegplatzes. Die Festsetzungen des bestehenden rechtsverbindlichen Baulinienplans Nr. 58 entsprechen weder dem aktuellen Bestand, noch den künftigen Entwicklungszielen des Uniklinikums sowie der Stadt Erlangen.
Bürgerentscheid am 29.06.2025:
Die Frage des Bürgerentscheids lautete: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Erlangen für das Gebiet, welches durch Bismarckstraße, Hindenburgstraße, Universitätsstraße und Östliche Stadtmauerstraße begrenzt wird, alle zulässigen Mittel im eigenen Wirkungskreis einsetzt, um die noch vorhandene Wohnbebauung zu sichern und zu stärken, indem dort, wo bisher nur Wohnnutzung genehmigt wurde, auch in Zukunft nur Wohnnutzung zulässig sein soll?“
Der Bürgerentscheid wurde mit 51,7 % der Wählendenstimmen bejaht. Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist bindend.
Damit setzt sich die Stadt das Ziel, die heute im Gebiet vorhandene Wohnbebauung zu sichern. Dies betrifft auch die vorhandenen Wohnheime, die nach dem Masterplan des Uniklinikums künftig in Einrichtungen für das Klinikum oder der medizinischen Fakultät umgewandelt werden sollten.
Die Aufstellung des Bebauungsplans soll eine nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung und Ordnung gewährleisten. Die vorliegende Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 22.01.2019 ist erforderlich, damit bestehende Wohnnutzungen, insbesondere die im Gebiet vorhandenen Wohnheime für Mitarbeitende des Uniklinikums und für Studierende, stärker berücksichtigt und bauplanungsrechtlich gesichert werden.
Das Angebot günstiger Wohnmöglichkeiten für das Pflegepersonal in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz kann aus städtischer Sicht durchaus sinnvoll sein. Dies kann die Attraktivität von Klinikumsarbeitsplätzen für Beschäftigte fördern. Arbeitsplatznahe Wohnmöglichkeiten tragen außerdem zur Reduzierung von Verkehrsströmen bei. Darüber hinaus soll eine vielfältige Nutzungsmischung in den Stadtquartieren erhalten bleiben.
Das Uniklinikum wurde über die vorliegende Änderung des Aufstellungsbeschlusses informiert.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Flst.Nrn. 1105, 1105/2, 1106/3, 1106, 1107, 1107/2, 1107/3, 1107/4, 1107/5, 1107/6, 1107/7, 1107/8, 1107/9, 1107/10, 1107/11, 1107/13, 1107/16, 1107/17, 1107/18, 1104/2, 1100, 1100/2, 1100/3, 1100/4, 1100/6, 1100/12, 1100/13, 1101, 1101/6, 1101/7, 1102, 1103, 1103/2, 1103/5,1104, 1104/3, 1104/4, 1104/5, 1104/6 und 1104/9, Gemarkung Erlangen. Er hat eine Größe von ca. 5,25 ha. Der Geltungsbereich ist im Lageplan (Anlage 1) dargestellt und zum Aufstellungsbeschluss von 2019 unverändert.
c) Planungsrechtliche Grundlagen
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet weitgehend als Sonderbaufläche Universität dargestellt. Im nördlichen Bereich des Plangebietes (entlang der Hindenburgstraße) ist eine gemischte Baufläche dargestellt; im Bereich Bismarckstr. / Lorlebergplatz ist eine Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 475 steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
Der rechtsverbindliche
Baulinienplan Nr. 58 aus dem Jahr 1940 sowie der rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 306 B aus dem Jahr 2016 werden durch den Bebauungsplan Nr.
475 überplant.
d) Rahmenbedingungen
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind u.a. folgende Rahmenbedingungen und zu berücksichtigen und aufeinander abzustimmen:
· Denkmalschutz: zahlreiche Einzeldenkmäler sowie das Denkmalensemble "Bismarckstraße/Lorlebergplatz/Östliche Universitätsstraße" und ggf. Bodendenkmäler
· Förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet "Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz"
· Verkehr: Abwicklung der verkehrlichen Erschließung der Kliniknutzungen (Anlieferverkehr, Mitarbeiter, Patienten) sowie Prüfung der Unterbringung des ruhenden Verkehrs, in Verbindung mit dem in Erarbeitung befindlichen Verkehrsentwicklungsplan
· Sicherung der umweltrelevanten Belange, insbesondere hinsichtlich der schutzbedürftigen Nutzungen (Wohnen, Patienten) als auch im Hinblick auf den vom Klinikum verursachten Verkehrslärm und Gewerbelärm
· Sicherung der bestehenden Wohnheime als arbeitsplatznahe Wohnmöglichkeiten für Beschäftigte des Uniklinikums sowie für Studierende
· Grünordnung: Erhalt und Weiterentwicklung des vorhandenen Baumbestandes und sonstiger vorhandenen Grünstrukturen
e) Städtebauliche Ziele
Art der baulichen Nutzung:
Der seit 1940 rechtsverbindliche
Baulinienplan Nr. 58 ist zum Teil überholt. Die Festsetzung als „reines
Wohngebiet“ ist rechtlich nicht bindend, denn bis 1962 waren Festsetzungen zur
Art der Nutzung in Bebauungsplänen rechtlich nicht möglich.
Der einfache Bebauungsplan Nr. 306 B enthält lediglich Festsetzungen zu Vergnügungsstätten. Dieser reicht somit nicht aus, um eine städtebaulich geordnete Entwicklung umfassend zu regeln.
Die heute im Plangebiet vorherrschende Nutzung durch das Uniklinikum soll auch in Zukunft bestehen bleiben und weiterentwickelt werden. Bestehende Klinik-, Labor- und Forschungseinrichtungen in diesem Gebiet sollen umstrukturiert und in Neubauten untergebracht werden.
Entlang der Hindenburgstraße soll die vorhandene Mischnutzung bestehen bleiben.
Ebenso soll im Bereich Bismarckstraße / Lorlebergplatz die bestehende Wohnnutzung beibehalten werden.
Es ist das Ziel, im Bereich der Östlichen Stadtmauerstraße die vorhandenen Wohnheime für Mitarbeitende des Uniklinikums Erlangen bzw. für Studierende zu erhalten und bauplanungsrechtlich zu sichern. Das geplante Sondergebiet Universität wird dort entsprechende Festsetzungen bezüglich der Wohnheimnutzung erhalten.
Weitere Aspekte:
Die heutige Bebauung
überschreitet die laut Baulininenplan Nr. 58 festgesetzten rückwärtigen
Baugrenzen. Großzügige Grünflächen in den Blockinnenbereichen sind nicht mehr
vorhanden.
Im Bebauungsplan Nr. 475 soll
deshalb die Bebaubarkeit der Blockinnenbereiche neu geordnet werden:
Einerseits sollen städtebaulich verträgliche Entwicklungsmöglichkeiten für bestehende Nutzungen möglich sein, andererseits sollen unbebaubare, begrünte Freiflächen gesichert werden, sowohl im Blockinnenbereich als auch im Bereich von Vorgärten.
Diesbezüglich kann auch die Neuordnung des ruhenden Verkehrs eine zentrale Rolle spielen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 475 - Nordwestlich des Lorlebergplatzes - der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses von 2019 zum Bebauungsplans Nr. 475 - Nordwestlich des Lorlebergplatzes - für das Gebiet zwischen Hindenburgstraße, Bismarckstraße, Lorlebergplatz, Universitätsstraße und Östliche Stadtmauerstraße nach den Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Unterrichtung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden,
dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtplanung und
Mobilität veröffentlicht wird.
c) Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gleichzeitig mit der
Veröffentlichung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
|
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
|
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
|
||
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan mit
Geltungsbereich
Anlage 2: Stand des Bebauungsplanverfahrens
