Markierungen Fahrradstraßen
Die Ausführungen in
der Begründung werden zur Kenntnis genommen und vorgeschlagene Vorgehensweise
beschlossen.
Der Antrag der SPD
Fraktion Nr. 106/2025 zum Haushalt 2026 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Fraktionsantrag
106/2025 der SPD Fraktion wird gewünscht, dass Amt 66 die bestehenden
Fahrradstraße mit den in den aktuellen Empfehlungen der AGFK vorgeschlagenen
beiderseitigen Längsmarkierungen ausstattet.
Bei den genannten
Markierungen handelt es sich zunächst um Vorschläge und Empfehlungen, deren
Aufnahme in die gültigen Regelwerke noch nicht erfolgt ist. Somit handelt es
sich derzeit noch nicht um Markierungen, deren Umsetzung für die Stadt Erlangen
gesetzlich vorgeschrieben ist. Insbesondere in der aktuellen Haushaltslage sind
zusätzliche Maßnahmen im Sinne des Art. 69 GO nicht vertretbar. Für die
Fahrradstraße Universitätsstraße (Nur Abschnitt Fahrradstraße Hugenottenplatz
bis Fahrstraße) und Loewenichstraße würden nur für die Ersterstellung zusätzliche
Markierungskosten von rd. 23.000,- € anfallen. Nicht berücksichtigt ist
hierbei die notwendige Erneuerung in rd. 3-5 Jahren.
Mit dem
StR-Beschluss zur Haushaltskonsolidierung wurde vielmehr eine Reduzierung des
AGFK-Standards beschlossen. In einer konsequenten Umsetzung der Beschlüsse muss
die Verwaltung Einsparungen vollziehen und den gelebten Standard reduzieren.
Dies schließt Erweiterungen aus.
Eine
Nachrüstung ist aus den o.g. Gründen abzulehnen. Die Verwaltung wird die
Entwicklung, insbesondere im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinien
und Vorschriften in Verbindung mit den städtischen Leitlinien zur einheitlichen
Gestaltung von Fahrradstraßen, weiter beobachten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der SPD Fraktion Nr 106/2025 vom 13.10.2025
