Der Erlanger Hitzeaktionsplan wird kontinuierlich weiterentwickelt und unter Koordinierung von Amt 52 durch die Fachämter umgesetzt. Hierfür benötigte Finanzmittel sind generell den Fachämtern zuzuordnen bzw. von diesen bei der Kämmerei zu beantragen.
Der Antrag Nr. 192/2025 der ÖDP-Stadträtin Barbara Grille vom 14.10.2025 gilt somit als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Mai 2023 ist der Hitzeaktionsplan der Stadt Erlangen in Kraft getreten. Er enthält einen Maßnahmenkatalog, der zuvor durch eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe mit Koordination des Amtes für Sport und Gesundheitsförderung erarbeitet wurde. Ziel des Hitzeaktionsplans ist die Prävention von Gesundheitsrisiken, die durch zunehmende Hitze im Stadtgebiet entstehen. Der Erlanger Hitzeaktionsplan beinhaltet langfristige Maßnahmen, vorbereitende Maßnahmen vor dem Sommer und Ad-hoc-Maßnahmen (bei Hitzewarnstufe 1 des Deutschen Wetterdienstes).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Dabei liegt Fokus auf Maßnahmen, die auf Ebene der Verhaltensprävention ansetzen, d.h. die Sensibilisierung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere vulnerabler Gruppen, sowie die Schaffung von verbesserten Informationsangeboten. Zum Teil sind auch strukturelle Anpassungsmaßnahmen enthalten. Der Hitzeaktionsplan verweist in Bezug auf längerfristige strukturelle Maßnahmen auf das Klimaanpassungskonzept der Stadt Erlangen, das sowohl in seinen Kernzielen als auch bei fast allen Schlüsselmaßnahmen die Hitzeanpassung einschließt. Ein Beispiel ist hier der im Antrag aufgelistete Punkt „Ausbau von Beschattungs- und Begrünungsmaßnahmen an stark frequentierten Plätzen“.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Bei Maßnahmen zur Klimaanpassung bzw. zum Hitzeschutz der Stadtbevölkerung handelt es sich um Querschnittsaufgaben. Zwar geben der Hitzeaktionsplan und das Klimaanpassungskonzept einen Rahmen vor, die Maßnahmen sind jedoch größtenteils in Regelaufgaben und laufende Prozesse verschiedener Fachämter integriert.
Daher sind die im Antrag aufgelisteten Maßnahmen direkt durch die betroffenen Fachämter umzusetzen.
• Schaffung und deutliche Kennzeichnung von
kühlen Aufenthaltsorten in der Stadt;
• Ausbau von Beschattungs- und Begrünungsmaßnahmen an stark frequentierten
Plätzen;
• Weitere Bereitstellung von öffentlichen Trinkwasserstellen;
• sowie gezielte Informationskampagnen zur Gesundheitsvorsorge bei Hitze.
Die finanziellen Rahmenbedingungen sind wie bei anderen
Maßnahmen durch die Fachämter über Amt 20 zu beantragen bzw. den Fachämtern
zuzuordnen. Amt 52 übernimmt bei der Umsetzung des Hitzeaktionsplans nicht die
Aufgabe, finanzielle Mittel an die Fachämter zu verteilen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
X
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
X sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Antrag Nr. 192/2025 der ÖDP-Stadträtin Barbara Grille vom 14.10.2025
Anlage 2: Auszug Änderungsanträge HH
