östlich der Kreuzung Kosbacher Damm bis Auslauf Alterlanger See BW 5.41
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Steinforstgrabenverrohrung ab östlich des Kosbacher Damms bis zum Auslauf in
den Alterlanger See wie in der Begründung beschrieben zu sanieren.
Den ausgehängten Plänen:
- Lageplan
- Querprofile
- Detailpläne und Draufsicht Kanalausläufe und Bergeschacht
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der erste Teilabschnitt der Steinforstgrabenverrohrung zwischen Einlauf Sparkassenweiher und Kreuzung Kosbacher Damm wurde aufgrund der mittelfristig nicht mehr gewährleisteten Standsicherheit im Bereich des Straßenkörpers in der Zuständigkeit von Amt 66 bereits in den Jahren 2016 bis 2018 überplant und saniert. Durch die Sanierung des zweiten Teilabschnittes der Steinforstgrabenverrohrung mittels Inliner im Bereich ab östlich der Kreuzung Kosbacher Damm bis zum Auslauf in den Alterlanger See wird auch für diesen Abschnitt die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit wiederhergestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Gemäß der durchgeführten Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 ergab sich ein kritischer Bauwerkszustand mit Durchrostungen, Ausbrüchen und Verdrückungen des Bauwerks.
Neben der eingeschränkten Standsicherheit besteht insbesondere durch die Ausbrüche und dem damit verbundenen Materialeintrag die Gefahr von Setzungen und Einbrüchen der darüber liegenden fiskalischen Flächen. Dies wurde im zugehörigen Bedarfsbeschluss von 13.04.2021 beschrieben und die Erforderlichkeit der Maßnahme beschlossen. Bestandteil des Begründungstextes zum BWA-Beschluss war eine im Vorfeld durchzuführende Variantenuntersuchung.
In einem ersten Planungsprozess wurde die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit von zwei Varianten und einer Kombination aus den beiden Varianten untersucht.
Variante 1: Sanierung der Verrohrung mit Inlinerverfahren
Variante 2: Offenlegung des Grabens
Variante 3: Abschnittsweise Offenlegung des Grabens und Sanierung
Nachdem der Stadtteilbeirat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2023 bereits der Variante 1 zugestimmt hat, wurde die Variante 1 „Sanierung der Verrohrung mit Inlinerverfahren“ als Vorzugslösung zur weiteren Planung und Umsetzung durch dem UVPA am 16.05.2023 beschlossen.
Auf dieser Grundlage wurde die vorliegende Entwurfsplanung erarbeitet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die
alten Stahlrohre DN 1800 werden durch vorgefertigte GFK-Segmentrohre DN 1600
(Länge ca. 2,3 m, Wandstärke max. 45 mm) mit speziellen Kupplungen saniert. Um
die vorgefertigten GFK-Segmentrohre DN1600 in den bestehenden Verrohrungen
einbringen zu können sind vier Baugruben erforderlich. Die Baugruben werden je
nach vorhandenen Platzverhältnissen teilweise nur bis zur halben Höhe der best.
Wellenstahlrohre DN1800 ausgehoben und z.T. mit Verbau-Stützenelemente
gesichert. Im Bereich des Auslaufs erfolgt die Verlegung der neuen Verrohrung
in offener Bauweise
Zur
Erhaltung der Dichtheit und Stabilität wird der Zwischenraum zwischen Altrohr
und neuem GFK-Rohr mit Flüssigbeton verfüllt. Entlüftungs- und Wartungsschächte
aus GFK werden eingebaut.
Die Gesamtkosten der Sanierung
mit einer Länge von 2 x 270,5 m belaufen sich gemäß der Kostenschätzung auf ca.
2.035.000 €.
Die Maßnahme soll Ende 2025 ausgeschrieben und im Frühjahr/Sommer 2026 durchgeführt werden. Die Bauzeit der Instandsetzungsarbeiten beträgt 6 Monate.
Die Baustelleneinrichtungsfläche wird im östlichen Bereich der Bus-Wendeschleife Kosbacher Damm eingerichtet. Es verbleibt eine Ausfahrspur für mit einer Breite von 3,5 m. Die Wendeschleife Kosbacher Damm wird bis auf den Anwohnerverkehr (Wohneinrichtung) und öffentlichen Busverkehr während der Baumaßnahme für den weiteren öffentlichen Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Der bestehende Geh- und Radweg vom Kosbacher Damm aus in Richtung Süden wird für den öffentlichen Verkehr gesperrt und während des gesamten Zeitraums der Baummaßnahme als Baustraße genutzt.
Im südlichen Bereich der Baumaßnahme muss der bestehende Geh- und Radweg in West-Ostrichtung (an den Seelöchern) ebenfalls gesperrt werden.
Für Fußgänger und Radfahrer wird eine Umleitungsstrecke eingerichtet. Diese Verkehrsführung wurde mit der Verkehrsbehörde vorabgestimmt.
Die verkehrslenkenden Maßnahmen werden frühzeitig in den bekannten Medien kommuniziert.
In der Sitzung des Naturschutzbeirats am 22.09.2025 wurde das Projekt vorgestellt. Neben den erforderlichen Eingriffen in Natur- und Landschaft wurde insbesondere auch dargestellt, welche Maßnahmen zur Vermeidung vorgesehen sind. So wurde die Trasse der Baustraße so angepasst, dass keine Eingriffe in Großbäume mehr erforderlich sind. Zudem sind zahlreiche Maßnahmen zum Gehölzschutz entlang der Baustelle und der Zufahrt sowie der Einsatz einer baumfachlichen Baubegleitung vorgesehen. Gänzlich lässt sich der Eingriff in Gehölze jedoch nicht vermeiden, insbesondere wenn sich diese im Baufeld befinden. Der Naturschutzbeirat erkannte die Notwendigkeit des Vorhabens und die gute Planung an. Eine Ablehnung des Vorhabens erfolgte deshalb nicht. Das Bedauern über die erforderlichen Eingriffe in die Natur wurden zum Ausdruck gebracht.
Der Vorsitzende vom BN war ebenfalls anwesend.
Zusätzlich erfolgten weitere Abstimmungen im Zuge mehrerer Ortsbegehungen mit folgenden Ämtern:
- Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
- Gebäudemanagement der Stadt Erlangen
- Erlanger Stadtwerke
- Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung Stadt Erlangen
- ÖPNV Erlangen-Höchstadt
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ 2.035.000 |
bei IPNr.: 552.520 |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 552.520
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1: Übersichtskarte
Anlage 2: Lageplan Ausbaubereich
