Der Abschluss einer Vereinbarung mit den Städten Nürnberg, Fürth und Schwabach zur gegenseitigen Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO mit dem Modell "Handwerkerparkausweis+" wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Für die Städte Erlangen, Fürth,
Schwabach und Nürnberg wird ein gemeinsamer Handwerkerparkausweis+ eingeführt.
Um Handwerksbetrieben den Einsatz über die Stadtgrenze hinaus in den Städten
Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach zu erleichtern, wollen die Städte die
gemeinsam konzeptionierte, standardisierte Ausnahmegenehmigung
"Handwerkerparkausweis+" gegenseitig anerkennen. Hierzu wurde eine
gemeinsame Vereinbarung ausgearbeitet, die hiermit zum Beschluss vorgelegt
wird.
Der Handwerkerparkausweis+ ermöglicht den Handwerksbetrieben eine einmalige
Antragstellung für den Handwerkerparkausweis, der in den vier teilnehmenden
Städten gültig ist. Zuständig für die Ausstellung des Handwerkerparkausweises+
ist die Stadt, in der der Handwerksbetrieb seinen Sitz hat.
Der Handwerkerparkausweis+ stellt eine straßenverkehrsrechtliche
Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO dar und ermöglicht es
dem Handwerker, an Parkplätzen mit Parkscheinregelung ohne Gebührenentrichtung,
in Fußgängerzonen mit Lieferzeiten sowie im eingeschränkten Haltverbot sowie
entgegen von Bewohnerparkregelungen zu parken.
Der Handwerkerparkausweis+ berechtigt ebenso wie der städtische
Handwerkerparkausweis nicht zum Parken auf Gehwegen.
Optisch orientiert sich der Handwerkerparkausweis+ an den „normalen“
Handwerkerparkausweis mit dem Unterschied, dass auf dem Handwerkerparkausweis+
die Logos aller vier Städte aufgebracht sind.
Den bisherigen Handwerkerparkausweis, der nur für das Stadtgebiet Erlangen ausgestellt wird, gibt es weiterhin.
Für die Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung „Handwerksparkausweis+“ werden in Anwendung der Nr.
264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) folgende
Gebühren erhoben:
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Geltung für |
Handwerkerparkausweis+ |
Handwerkerparkausweis |
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1 Kfz/ 1 Jahr |
250,00 € |
160,00 € |
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1 Kfz/ 2 Jahre |
|
260,00 € |
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1 Kfz/ 3 Jahre |
700,00 € |
360,00 € |
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4 Kfz alternativ/ 1 Jahr |
300,00 € |
220,00 € |
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4 Kfz alternativ/ 3 Jahre |
750,00 € |
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Kennzeichenänderung/
Erneuerung bei Verlust |
15,00 € |
|
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
ca. 500 €/ p.a. |
bei Sachkonto: 529101 |
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(Für Druck der Ausweisvordrucke, Gegenfinanzierung durch
Gebühren) |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden, HH-Mittel aus Ergebnishaushalt
im Budget auf 614090/51100010/529101
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Handwerkerparkausweis + (Muster)
Anlage 2, Vereinbarung zur Anerkennung der Handwerkerparkausweise
