Betreff
Handwerkerparkausweis + - Handwerkerparkausweis für die Städteregion
Vorlage
614/098/2025
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Abschluss einer Vereinbarung mit den Städten Nürnberg, Fürth und Schwabach zur gegenseitigen Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO mit dem Modell "Handwerkerparkausweis+" wird beschlossen.  


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für die Städte Erlangen, Fürth, Schwabach und Nürnberg wird ein gemeinsamer Handwerkerparkausweis+ eingeführt.
Um Handwerksbetrieben den Einsatz über die Stadtgrenze hinaus in den Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach zu erleichtern, wollen die Städte die gemeinsam konzeptionierte, standardisierte Ausnahmegenehmigung "Handwerkerparkausweis+" gegenseitig anerkennen. Hierzu wurde eine gemeinsame Vereinbarung ausgearbeitet, die hiermit zum Beschluss vorgelegt wird.

Der Handwerkerparkausweis+ ermöglicht den Handwerksbetrieben eine einmalige Antragstellung für den Handwerkerparkausweis, der in den vier teilnehmenden Städten gültig ist. Zuständig für die Ausstellung des Handwerkerparkausweises+ ist die Stadt, in der der Handwerksbetrieb seinen Sitz hat.
Der Handwerkerparkausweis+ stellt eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO dar und ermöglicht es dem Handwerker, an Parkplätzen mit Parkscheinregelung ohne Gebührenentrichtung, in Fußgängerzonen mit Lieferzeiten sowie im eingeschränkten Haltverbot sowie entgegen von Bewohnerparkregelungen zu parken.
Der Handwerkerparkausweis+ berechtigt ebenso wie der städtische Handwerkerparkausweis nicht zum Parken auf Gehwegen.
Optisch orientiert sich der Handwerkerparkausweis+ an den „normalen“ Handwerkerparkausweis mit dem Unterschied, dass auf dem Handwerkerparkausweis+ die Logos aller vier Städte aufgebracht sind.

Den bisherigen Handwerkerparkausweis, der nur für das Stadtgebiet Erlangen ausgestellt wird, gibt es weiterhin.

Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung „Handwerksparkausweis+“ werden in Anwendung der Nr. 264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) folgende Gebühren erhoben:

Geltung für

Handwerkerparkausweis+

Handwerkerparkausweis
Stadt Erlangen

1 Kfz/ 1 Jahr

250,00 €

160,00 €

1 Kfz/ 2 Jahre

260,00 €

1 Kfz/ 3 Jahre

700,00 €

360,00 €

4 Kfz alternativ/ 1 Jahr

300,00 €

220,00 €

4 Kfz alternativ/ 3 Jahre

750,00 €

Kennzeichenänderung/ Erneuerung bei Verlust

15,00 €

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

ca. 500 €/ p.a.

bei Sachkonto: 529101

(Für Druck der Ausweisvordrucke,

Gegenfinanzierung durch Gebühren)

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden, HH-Mittel aus Ergebnishaushalt      

                        im Budget auf 614090/51100010/529101        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:       

                        Anlage 1: Handwerkerparkausweis + (Muster)

                        Anlage 2, Vereinbarung zur Anerkennung der Handwerkerparkausweise