1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Planstelle zum Vollzug der neu erlassenen Zweckentfremdungsverbotssatzung bleibt erhalten und der Vorschlag VI/VI/2b aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) wird als nicht umsetzbar zurückgezogen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Mit dem Neuerlass der Zweckentfremdungsverbotssatzung am 30.04.2025 (BV
30/201/2025) ist die Rücknahme des Vorschlags VI/VI/2b aus dem HKK, welches
auch am 30.04.2025 beschlossen wurde, zwingend erforderlich, wenn die neue
Satzung vollzogen werden soll.
Der Vorschlag VI/VI/2b sah eine Stelleneinsparung vor, mit dem auch die Aufgabe
des Vollzugs der Zweckentfremdungsverbotssatzung wegfiele.
Der Neuerlass der Satzung und der Vorschlag aus dem HKK sind gegenläufig und
können nicht beide umgesetzt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Der Vorschlag VI/ VI/ 2b aus dem beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzept
ist zugunsten des Vollzugs der Zweckentfremdungsverbotssatzung zurückzuziehen.
3. Prozesse und Strukturen
Durch die Zurücknahme des Beschlusses zur Stellenstreichung wird die Planstelle
im Referat VI verortet bleiben und der Vollzug der
Zweckentfremdungsverbotssatzung überhaupt erst ermöglicht.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
63.100 € |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
