Die Verordnung der Stadt Erlangen über die Festsetzung von verkaufsoffenen Nächten an Werktagen (Verordnung über verkaufsoffene Nächte) (Entwurf vom 17.10.2025, Anlage 1) einschließlich der Karte über den Geltungsbereich „Innenstadtbereich“ (Anlage 2) wird beschlossen.
Zum 01.08.2025 ist das neue Bayerische
Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) in Kraft getreten.
Die Gemeinden können gemäß Art. 7 BayLadSchlG
durch Rechtsverordnung jährlich höchstens acht Werktage für die Öffnung von
Verkaufsstellen von 20:00 Uhr bis höchstens 24:00 Uhr freigeben.
Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, Heiligabend und
Silvester sowie der jeweilige Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen,
Volkstrauertag und Totensonntag dürfen nicht freigegeben werden. Besondere gesetzliche
Voraussetzungen sind, um die Anwendung der Regelung zu vereinfachen, hierfür
nicht vorgegeben.
Aus Sicht der Verwaltung eröffnet das BayLadSchlG die Möglichkeit, vor allem den Einzelhandel in der Innenstadt der Stadt Erlangen gezielt zu fördern, ohne die Belange der Beschäftigten aus den Augen zu verlieren. Mit dem Vorschlag, an drei Werktagen die Verkaufszeiten bis 23:00 Uhr zu erweitern, liegt die Verwaltung deutlich unter dem gesetzlich Möglichen. Die Verordnung wird zunächst im Sinne einer „Pilotphase“ dem Handel den notwendigen Spielraum geben, um die neuen Möglichkeiten ausführlich zu testen. Anfang 2027 werden durch die Verwaltung dann die gewonnenen Erfahrungen des Handels evaluiert werden. Im Ergebnis sollen valide Erkenntnisse über den Bedarf und die Möglichkeiten gewonnen werden, um den Einzelhandel in Erlangen zu stärken.
Der Einzelhandel ist weder verpflichtet, an der Verkaufsnacht teilzunehmen, noch den Stundenrahmen auszuschöpfen. Die Verordnung stellt somit lediglich ein zusätzliches Angebot an den Einzelhandel dar. Der Bedarf an zusätzlichen verkaufsoffenen Nächten an Werktagen wurde im Vorfeld durch den City-Management Erlangen e.V. mit zahlreichen Erlanger Händlerinnen und Händlern abgestimmt.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
nein
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlagen:
1. Verordnung der Stadt Erlangen über die Festsetzung von verkaufsoffenen
Nächten an Werktagen (Verordnung über verkaufsoffene Nächte, Entwurf vom
17.10.2025)
2. Anlage – Karte zum Geltungsbereich „Innenstadtbereich“
