1. Für die energetische Sanierung des
Flachdachs sowie den Einbau einer Lüftungsanlage im Kinderhaus St. Marien
werden 13 Krippenplätze, 125 Kindergartenplätze und 52 Hortplätze als
bedarfsnotwendig anerkannt.
2. Die Katholische Kirchenstiftung Erlangen
erhält für die energetische Sanierung des Kinderhauses
St. Marien einen Baukostenzuschuss nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10
BayFAG in Höhe von voraussichtlich 1.193.121 €.
3. Sollten sich während der Bauzeit die gesetzlichen Berechnungsgrundlagen (z. B. tatsächliche Baukosten, förderfähige Fläche, Kostenrichtwert) ändern, verändern sich die Zuschüsse entsprechend.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sicherstellung des Platzangebotes im Stadtteil Bruck, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Krippen- und Kindergartenalter zu gewährleisten.
Des Weiteren soll das Platzangebot im Grundschulsprengel „An der Brucker Lache“ sichergestellt werden, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter zu gewährleisten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung der Baukosten für die Sanierung des Flachdachs und den Einbau einer Lüftungsanlage im Kinderhaus „St. Marien“ nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Katholische Kirchenstiftung Erlangen plant für ihr Kinderhaus
„St. Marien“ im Stadtteil Bruck
(An der Lauseiche 1, 91058 Erlangen)
eine energetische Sanierung des Flachdachs sowie den Einbau einer
Lüftungsanlage. Aufgrund des undichten Daches, das bereits mehrmals
provisorisch ausgebessert wurde, haben sich Feuchtigkeitsflecken und
infolgedessen Schimmel gebildet. Der Einbau einer neuen Lüftungsanlage ist
deshalb aus hygienischen und energetischen Gründen dringend erforderlich.
Einschätzung der Jugendhilfeplanung:
Sowohl die Krippen- als auch die Kindergartenplätze sind im Bezirk „Bruck“ verortet.
1 Krippengruppe im Kinderhaus St. Marien:
Für die Krippenplätze ist ein gesamtstädtischer Bedarf vorhanden. Hier liegt die Versorgungsquote mit den Krippenplätzen in St. Marien bei 49,7 % und prognostisch 2030 bei 50,0 %. Somit unterhalb der Zielversorgungsquote von 53%.
5 Kindergartengruppen im Kinderhaus St. Marien:
Im Kindergartenalter ist die Versorgungsquote bei 106,6 % und prognostisch 2030 bei 117,8 % mit den Kindergartenplätzen für die Stadt Erlangen. Hier ist eine detailliertere Betrachtung notwendig, denn im Kindergartenbezirk Bruck beträgt die Versorgungsquote derzeit 97,6% und 2030 prognostisch 98,7 %. Dementsprechend sind die Betreuungsplätze kleinräumig bedarfsnotwenig. Ohne die 125 Kindergartenplätze des Kinderhaus St. Marien wäre 2030 nur noch eine Versorgungsquote von 72,1 % in Bruck vorhanden.
2 Hortgruppen im Kinderhaus St. Marien:
Die Hortplätze sind im Grundschulsprengel „An der Brucker Lache“
verortet. Hier ist derzeit nur eine Versorgungsquote (inkl. der 52 Hortplätzen)
von 71,7 % und prognostisch bis zum Schuljahr 2029/30 eine Versorgungsquote von
87 % vorhanden.
Die Gesamtheit der Plätze des Kinderhauses kann als bedarfsnotwendig
bestätigt werden.
Die Finanzierung der Baumaßnahme soll nach dem Erlanger Grundsatzbeschluss vom 19.05.2022 (510/074/2022) und vom 15.05.2024 (510/130/2024) erfolgen. Demnach wird dem Träger ein Baukostenzuschuss durch die Stadt Erlangen in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.:
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Zuschuss zu den Baukosten nach Art. 28 BayKiBiG |
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Gesamtkosten lt. Kostenschätzung vom 01.09.2025 |
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1.643.257
€ |
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Grds. förderfähige Kosten |
Berechnung auf Grundlage der Kostenschätzung gerundet: KG 300: 613.707 € KG 700 pauschaliert: 210.347 € |
1.378.941 € |
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./. BAFA Förderung |
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185.820 € |
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Voraussichtlicher Baukostenzuschuss |
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1.193.121 € |
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Anteil Regierung von Mittelfranken (45 %) |
536.000
€ |
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Anteil Stadt Erlangen (55 %) |
657.121 |
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4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Durch die energieeffiziente
Gebäudesanierung sinken die CO2-Emmissionen. Der Energieverbrauch für Heizung
und Belüftung wird durch die gezielten baulichen Maßnahmen minimiert und schont
so die Ressourcen der Umwelt.
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
1.193.121 € |
bei IPNr.: 365D.880 |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
536.000 € |
bei IPNr.: 365D.610ES |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
