Betreff
Mittelbereitstellung für das Stadtjugendamt (Amt 51)
Vorlage
510/160/2025
Aktenzeichen
V/510-1
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen um

insg. 5.600.000
davon

600.000 für

Sachmittelbudget

Kostenstelle 516190
Allg. KST SGB Finanzmanagement, Ausbildungsförderung und Unterhaltsvorschuss (Abt. 510)

Produkt 36522100
Förderung Kindergärten (Freie Träger)

Sachkonto 530101
Zuschüsse f. Soziales/Kultur/Sport (lfd. Zwecke)
     

11.500 € für

Sachmittelbudget

Kostenstelle 512590

Allg. KST SGB Wirtschaftliche Jugendhilfe (Abt. 512)

Produkt 36321010
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Gesundheitsfachkräfte nach § 16 SGB VIII)

Sachkonto 533101
Jugendhilfe an nat. Personen a.v.E.

150.500 € für

Sachmittelbudget

Kostenstelle 512590

Allg. KST SGB Wirtschaftliche Jugendhilfe (Abt. 512)

Produkt 36323010
Förderung v. gem. Wohnformen f. Väter/Mütter - Kinder (§ 19 SGB VIII)

Sachkonto 533201
Jugendhilfe an nat. Personen i.E.
     

1.770.700 € für

Sachmittelbudget

Kostenstelle 512590

Allg. KST SGB Wirtschaftliche Jugendhilfe (Abt. 512)

Produkt 3633*
Hilfen zur Erziehung

§§ 27 II bis 35 SGB VIII

Sachkonto 533*
Jugendhilfe an nat. Personen

979.600 € für

Sachmittelbudget

Kostenstelle 512590

Allg. KST SGB Wirtschaftliche Jugendhilfe (Abt. 512)

Produkt 36341*
Hilfen für junge Volljährige

§ 41 SGB VIII

Sachkonto 533*
Jugendhilfe an nat. Personen

128.600 € für

Sachmittelbudget

Kostenstelle 512590

Allg. KST SGB Wirtschaftliche Jugendhilfe (Abt. 512)

Produkt 36342*
Inobhutnahme, Notaufnahme

§ 42 SGB VIII

Sachkonto 533*
Jugendhilfe an nat. Personen und
Sachkonto 529101 

Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen

1.959.100 € für

Sachmittelbudget

Kostenstelle 512590

Allg. KST SGB Wirtschaftliche Jugendhilfe (Abt. 512)

Produkt 36343*
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer Behinderung bedrohte junge Menschen

§ 35a SGB VIII

Sachkonto 533*
Jugendhilfe an nat. Personen und
Sachkonto 529101

Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen

Anmerkung: Die Mittelnachbewilligung für die Wirtschaftliche Hilfe wurde hier auf Hilfearten zusammengefasst. Die detaillierte Übersicht mit den einzelnen Buchungskoordinaten ist als Anlage beigefügt.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen/Einsparungen

Allgemeiner Haushalt

Kostenstelle 202090

Allgem. KST Abt. Gemeindesteuern

in Höhe von

2.500.000 bei

Produkt 61110010

Steuern, allgem. Zuweisungen, Umlagen

Sachkonto 402101

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Allgemeiner Haushalt

Kostenstelle 202090

Allgem. KST Abt. Gemeindesteuern

und in Höhe von

Produkt 61110010

Steuern, allgem. Zuweisungen, Umlagen

250.000 bei

Sachkonto 402201

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Allgemeiner Haushalt

Kostenstelle 202090

Allgem. KST Abt. Gemeindesteuern

und in Höhe von

Produkt 11130010

Finanzmanagement

90.000 bei

Sachkonto 456251

Verspätungszuschläge Gewerbesteuer

Sonderbudget
KommunalBit

Kostenstelle 175100

ITK Standard

in Höhe von

Produkt 11150010

Service-Einrichtungen der Verwaltung

570.000 € bei

Sachkonto 459901

Andere sonst. Erträge a. lfd. Verw.-tätigkeit

Allgemeiner Haushalt

Kostenstelle 202090

Allgem. KST Abt. Gemeindesteuern

und in Höhe von

Produkt 61110010

Steuern, allgem. Zuweisungen, Umlagen

790.000 bei

Sachkonto 534101

Gewerbesteuerumlage

Allgemeiner Haushalt

Kostenstelle 202090

Allgem. KST Abt.

Gemeindesteuern

und in Höhe von

Produkt 11130010

Finanzmanagement

1.400.000 bei          

Sachkonto 559201

Verzinsung v. Steuernachzahlungen (Gew.st.-guth.)


1. Ressourcen

Wie bereits im Zwischenbericht des Amtes 51 zum Budget und Arbeitsprogramm 2025 - Stand 31.07.2025 (Vorlagen-Nr. 510/158/2025) - mitgeteilt, reichen die Mittel im Sachkostenbudget nicht aus. Entsprechend mehrjähriger Praxis wurde der angemeldete Bedarf des Jugendamtes im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 nicht vollständig berücksichtigt. Von dem errechneten Zuschussbudget von 37,6 Mio. € wurden nur 32 Mio. € bewilligt. Über die restlichen Budgetmittel wurde eine Mittelnachbewilligung im laufenden Haushaltsjahr zugesagt.

Zu den im Zwischenbericht aufgezeigten Mehraufwendungen in Höhe von 5,6 Mio. € haben sich keine Änderungen ergeben. Eine Gegenfinanzierung aus dem eigenen Budget ist nicht möglich, da im Rahmen der Haushaltskonsolidierung etwaige Personalkosten-Gutschriften wie z. B. durch verzögerte Stellenwiederbesetzungen, unbesetzte Stunden usw. gestrichen wurden. Des Weiteren wurde die Budgetsonderrücklage mit Rechnungsergebnis 2024 aufgelöst.

Auch amtsinterne Einsparungen aufgrund der Vorgaben im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und der vorläufigen Haushaltsführung haben bei weitem nicht das Volumen, die Kostensteigerungen der beiden großen Finanzbereiche abzudecken.

Die Mittelnachbewilligung betrifft die gesetzlichen Pflichtaufgaben der Betriebskostenförderung / Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen Freier Träger und der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige und Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte oder von einer Behinderung bedrohte junge Menschen) auch deshalb, weil hier in der Haushaltsaufstellung der Mittelbedarf nicht vollständig gedeckt worden war.

Produkt 3652 – Betriebskostenförderung / Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen freier Träger:

Die Zahlungsströme fallen im Haushaltsjahr 2025 höher aus als zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung gemeldet. Dies hat folgende Gründe:

  • Die Kalkulation bzw. Planung insbesondere im Bereich der Betriebskostenförderung nach BayKiBiG ist nur bedingt exakt möglich. Die Betriebskostenförderung ist eine kindbezogene Förderung, welche von mehreren individuellen Faktoren des Kindes abhängig ist (u.a. Alter, Buchungszeiten, Betreuungsaufwand, eingesetztes Personal). Diese Faktoren sind variabel und jederzeit änderbar, so dass die tatsächliche Entwicklung des finanziellen Aufwandes nur sehr schwer zu prognostizieren ist, da derzeit in Erlangen über 100 förderfähige Kindertageseinrichtungen mit ca. 5.000 Kindern sind.
    Die Träger von Kindertageseinrichtungen beantragen die Förderung im onlinegestützten Abrechnungsverfahren der Regierung KiBiG.web für das laufende Jahr (01.01. - 31.12.) im Voraus mittels eigener Auslastungsprognose. Das sogenannte Kita-Jahr beginnt jedoch am 01.09. eines Jahres. Dies ist der Zeitpunkt, zu dem der Großteil der Kinder mit dem Besuch der Einrichtung beginnt oder den Besuch beendet. Die Träger stehen daher vor der großen Schwierigkeit, bereits zu Jahresbeginn abschätzen zu müssen, wie die Auslastung der Einrichtung zum 01.09. des laufenden Jahres sein wird. Erst zum 30.04. des Folgejahres erfolgt durch den Träger die tatsächliche Endabrechnung. Aus dieser Gegenüberstellung erfolgen dann ggf. weitere Zahlungsansprüche des Trägers bzw. Rückzahlungsansprüche der Gemeinde.
  • Neben den o.g. individuellen Faktoren eines Kindes ist die kindbezogene Förderung zudem vom Basiswert abhängig. Dieser Basiswert wird jährlich vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt. Die jährliche Anpassung bildet die Kostenentwicklungen, insbesondere bei den Personalkosten, ab.
    Der Basiswert wird i.d.R. erst im Januar des laufenden Haushaltsjahres veröffentlicht. Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung ist dieser Basiswert nicht bekannt. Die Spannbreite der prozentualen Basiswertsteigerung lag in den letzten Jahren im Bereich von 2 % bis 7 % und ist daher kein exakt kalkulierbarer Multiplikator. Der Basiswert für das Jahr 2025 wurde am 08.01.2025 bekanntgegeben und weist eine Steigerung zum Vorjahr von 4,9 % auf. Diese Erhöhung hat bei 5.000 förderungsfähigen Kindern einen enormen Einfluss auf das rechnerische Ergebnis.
  • Die Stadt Erlangen reicht die Förderzahlungen der Regierung an die Träger von Kindertageseinrichtungen weiter. Dies betrifft auch Förderleistungen, an denen die Gemeinde selbst keine Beteiligung hat (z.B. Personalbonus, Förderung von Assistenzkräften).
    Neue Förderungen der Regierung und/oder unterjährige Änderungen in den Zuschussrichtlinien führen u. U. dazu, dass sich die Aufwendungen erhöhen, da die Auszahlung durch die Gemeinde erfolgt. Dies führt aber immer zu korrespondierenden Mehrerträgen. So kommt es auch im Jahr 2025 zu Mehraufwendungen im Rahmen der Förderrichtlinie Personalbonus. Hier werden ca. 500.000 € mehr durch die Regierung an die Freien Träger ausgereicht als im ursprünglichen Planansatz vorgesehen. Diese erhöhen zwar das Rechnungsergebnis unserer Erträge, aber auch der Aufwendungen, bleiben aber letztendlich haushaltsneutral.

Der Zuschussmehrbedarf von 600.000 € zum aktuellen Aufwendungsansatz errechnet sich aus der Differenz von den zu erwartenden Mehrerträgen von etwa 3,9 Mio. € und Mehraufwendungen von 4,5 Mio. €.

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz Aufwendungen) zur Verfügung


39.717.400€

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

     

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

     

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

     

Summe der bereits vorhandenen Mittel

39.717.400

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)      

     40.317.400

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig für das Haushaltsjahr 2025

Nachrichtlich:

Produkt 3652:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung (Aufwendungen)      9.969.577 €

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                     

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

Produkte 3632, 3633, 3634 - Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte oder von einer Behinderung bedrohte junge Menschen

Anmerkung: Zur leichteren Darstellung wird hier nur auf die Haupthilfen nach §§27 II - 42 SGB VIII (Produkte 3633 und 3634) Bezug genommen.

Gründe für die laufenden Mehraufwendungen im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe:

  • Insgesamt stiegen die Aufwendungen der Städte und Landkreise im Bereich der Pflichtaufgaben bei den Hilfeleistungen zuletzt von Jahr zu Jahr deutschlandweit erheblich an. Die Situation in Erlangen ist kein Einzelfall.
  • Von 2010 bis 2023 gab es eine deutschlandweite Steigerung um ca. 130 %. Es sind hier Kostensteigerungen von ca. 15 % laut aktueller Initiative des Deutschen Städtetags sowie nach den jüngsten Erhebungen des Informationsdienstes der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik zu verzeichnen. Allgemeine Preissteigerungen, Tarifentwicklung sowie eine Ausweitung der Pflichtleistungen im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe durch den Gesetzgeber sind zentrale Kostentreiber.
  • Hohe Kostensteigerungen zeigen sich z.B. bei den Tagessätzen der stationären und teilstationären Hilfen. Tagessätze werden i.d.R. von der Entgeltkommission festgelegt und sind dann zu akzeptieren. Kostentreiber sind hier die allgemeine Kostenentwicklung sowie die tariflichen Abschlüsse. Dies bedingt z.B. eine 6 %-ige Lohnsteigerung allein aufgrund der Tarifbindung über alle Hilfen rückwirkend zum 01.06.2025. 
  • Laut diverser Studien haben die psychischen Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen deutlich zugenommen (insbesondere in Folge von Corona bzw. der teilweise prekären Lebenssituation junger Menschen). Für diese jungen Menschen ist das Jugendamt im Rahmen der Eingliederungshilfe zuständig, z.B. in der Schulbegleitung oder stationären Unterbringung.
  • Aufgrund dessen sowie wegen der gestiegenen erzieherischen Bedarfe ist eine Zunahme an stationären Unterbringungen in Therapeutischen Wohngruppen, die deutlich kostenintensiver sind als heilpädagogische Angebote, zu verzeichnen. Auch z.B. die Gewährung von ambulanten Hilfemaßnahmen (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe oder Schulbegleitung) steigt von Jahr zu Jahr. Hinsichtlich der deutlichen Steigerung der Aufwendungen bei der Schulbegleitung gibt es ebenfalls eine aktuelle Initiative des Städtetags.
  • Einzelfallhilfen für junge Menschen, für die aufgrund ihres hohen Bedarfes trotz aller Bemühungen kein geeigneter Platz in einer Wohngruppe zur Verfügung gestellt werden kann, und die daher individuelle Hilfen mit hohem personellem und finanziellem Aufwand benötigen. Diese Maßnahmen sind auch aufgrund des Schutzes der Kinder vor Kindeswohlgefährdungen erforderlich.

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/ oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz Aufwendungen) zur Verfügung


24.662.600

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

     

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

     

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

     

Summe der bereits vorhandenen Mittel

     24.662.600

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)      

29.662.600€

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig für das Haushaltsjahr 2025

Nachrichtlich:

Produkte 3633, 3634

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung (Aufwendungen)  4.656.755

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                     

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus dem allgemeinen Haushalt sowie Mehrerträgen im Sonderbudget Kommunal-Bit.

Aufgrund von Hochrechnungen wird davon ausgegangen, dass die Beteiligungsbeträge der Einkommen- und Umsatzsteuer höher ausfallen als angesetzt.

Bei den Verspätungszuschlägen Gewerbesteuer sind Mehrerträge von knapp über 90.000 € vorhanden.

Die Gewerbesteuer wird den ursprünglich geplanten Ansatz von 120 Mio. € im Jahr 2025 voraussichtlich nicht erreichen. Die Gewerbesteuerumlage wird daher nicht in voller Höhe aufwandswirksam.

Aufgrund geringerer Rückerstattungen der Stadt an Gewerbesteuerpflichtige in Kombination mit einem geringeren Erstattungszinssatz nach § 233a AO infolge einer Gesetzesänderung ist lediglich mit Erstattungszinsen von 600 T€ anstelle der ursprünglich geplanten 2 Mio. € zu rechnen.

Aufgrund einer geringeren Inanspruchnahme von KommunalBIT-Leistungen erwartet die Stadt für das Jahr 2024 eine ungeplante Rückerstattung in Höhe von 642 T€ brutto. Diese wird teilweise zur Deckung herangezogen.

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung der gesetzlichen Pflichtaufgaben-Erfüllung des Jugendamtes.

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

5. Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.


Anlage: Buchungskoordinaten MNB 2025 Wirtschaftliche Jugendhilfe