Die Verwaltung beantragt
nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
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insg. 5.600.000 € |
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600.000 €
für |
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Sachmittelbudget |
Kostenstelle 516190 |
Produkt 36522100 |
Sachkonto 530101 |
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11.500 € für |
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Sachmittelbudget |
Kostenstelle 512590 Allg. KST SGB Wirtschaftliche
Jugendhilfe (Abt. 512) |
Produkt 36321010 |
Sachkonto 533101 |
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150.500 € für |
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Sachmittelbudget |
Kostenstelle 512590 Allg. KST SGB Wirtschaftliche
Jugendhilfe (Abt. 512) |
Produkt 36323010 |
Sachkonto 533201 |
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1.770.700 € für |
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Sachmittelbudget |
Kostenstelle 512590 Allg. KST SGB Wirtschaftliche
Jugendhilfe (Abt. 512) |
Produkt 3633* §§ 27 II bis 35 SGB VIII |
Sachkonto 533* |
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979.600 € für |
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Sachmittelbudget |
Kostenstelle 512590 Allg. KST SGB Wirtschaftliche
Jugendhilfe (Abt. 512) |
Produkt 36341* § 41 SGB VIII |
Sachkonto 533* |
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128.600 € für |
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Sachmittelbudget |
Kostenstelle 512590 Allg. KST SGB Wirtschaftliche
Jugendhilfe (Abt. 512) |
Produkt 36342* § 42 SGB VIII |
Sachkonto 533* Sonstige Aufwendungen für
Dienstleistungen |
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1.959.100 € für |
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Sachmittelbudget |
Kostenstelle 512590 Allg. KST SGB Wirtschaftliche
Jugendhilfe (Abt. 512) |
Produkt 36343* § 35a SGB VIII |
Sachkonto 533* Sonstige Aufwendungen für
Dienstleistungen |
Anmerkung: Die Mittelnachbewilligung für die
Wirtschaftliche Hilfe wurde hier auf Hilfearten zusammengefasst. Die
detaillierte Übersicht mit den einzelnen Buchungskoordinaten ist als Anlage
beigefügt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen/Einsparungen
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Allgemeiner Haushalt
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Kostenstelle 202090 Allgem.
KST Abt. Gemeindesteuern
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in
Höhe von |
2.500.000 €
bei |
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Produkt 61110010 Steuern, allgem. Zuweisungen,
Umlagen |
Sachkonto 402101 Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer |
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Allgemeiner Haushalt |
Kostenstelle 202090 Allgem. KST Abt. Gemeindesteuern
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und
in Höhe von
Produkt 61110010 Steuern, allgem. Zuweisungen,
Umlagen
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250.000 € bei
Sachkonto 402201 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
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Allgemeiner Haushalt
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Kostenstelle 202090 Allgem. KST Abt. Gemeindesteuern
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und
in Höhe von
Produkt 11130010 Finanzmanagement
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90.000 €
bei
Sachkonto 456251 Verspätungszuschläge
Gewerbesteuer
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Sonderbudget
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Kostenstelle 175100 ITK Standard
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in
Höhe von
Produkt 11150010 Service-Einrichtungen der Verwaltung
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570.000 € bei
Sachkonto 459901 Andere sonst. Erträge a. lfd.
Verw.-tätigkeit
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Allgemeiner Haushalt |
Kostenstelle 202090 Allgem. KST Abt. Gemeindesteuern
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und
in Höhe von
Produkt 61110010 Steuern, allgem. Zuweisungen,
Umlagen
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790.000 € bei
Sachkonto 534101 Gewerbesteuerumlage
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Allgemeiner Haushalt |
Kostenstelle 202090 Allgem. KST Abt. Gemeindesteuern |
und
in Höhe von Finanzmanagement
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1.400.000 €
bei
Sachkonto 559201 Verzinsung v. Steuernachzahlungen
(Gew.st.-guth.)
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1. Ressourcen
Wie bereits im Zwischenbericht des Amtes 51 zum Budget und Arbeitsprogramm 2025 - Stand 31.07.2025 (Vorlagen-Nr. 510/158/2025) - mitgeteilt, reichen die Mittel im Sachkostenbudget nicht aus. Entsprechend mehrjähriger Praxis wurde der angemeldete Bedarf des Jugendamtes im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 nicht vollständig berücksichtigt. Von dem errechneten Zuschussbudget von 37,6 Mio. € wurden nur 32 Mio. € bewilligt. Über die restlichen Budgetmittel wurde eine Mittelnachbewilligung im laufenden Haushaltsjahr zugesagt.
Zu den im Zwischenbericht aufgezeigten Mehraufwendungen in Höhe von 5,6 Mio. € haben sich keine Änderungen ergeben. Eine Gegenfinanzierung aus dem eigenen Budget ist nicht möglich, da im Rahmen der Haushaltskonsolidierung etwaige Personalkosten-Gutschriften wie z. B. durch verzögerte Stellenwiederbesetzungen, unbesetzte Stunden usw. gestrichen wurden. Des Weiteren wurde die Budgetsonderrücklage mit Rechnungsergebnis 2024 aufgelöst.
Auch amtsinterne Einsparungen aufgrund der Vorgaben im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und der vorläufigen Haushaltsführung haben bei weitem nicht das Volumen, die Kostensteigerungen der beiden großen Finanzbereiche abzudecken.
Die Mittelnachbewilligung betrifft die gesetzlichen Pflichtaufgaben der Betriebskostenförderung / Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen Freier Träger und der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige und Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte oder von einer Behinderung bedrohte junge Menschen) auch deshalb, weil hier in der Haushaltsaufstellung der Mittelbedarf nicht vollständig gedeckt worden war.
Produkt 3652 –
Betriebskostenförderung / Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen freier Träger:
Die Zahlungsströme fallen im Haushaltsjahr 2025 höher aus als zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung gemeldet. Dies hat folgende Gründe:
- Die Kalkulation bzw. Planung insbesondere im Bereich
der Betriebskostenförderung nach BayKiBiG ist nur bedingt exakt möglich.
Die Betriebskostenförderung ist eine kindbezogene Förderung, welche von
mehreren individuellen Faktoren des Kindes abhängig ist (u.a. Alter,
Buchungszeiten, Betreuungsaufwand, eingesetztes Personal). Diese Faktoren
sind variabel und jederzeit änderbar, so dass die tatsächliche Entwicklung
des finanziellen Aufwandes nur sehr schwer zu prognostizieren ist, da
derzeit in Erlangen über 100 förderfähige Kindertageseinrichtungen mit ca.
5.000 Kindern sind.
Die Träger von Kindertageseinrichtungen beantragen die Förderung im onlinegestützten Abrechnungsverfahren der Regierung KiBiG.web für das laufende Jahr (01.01. - 31.12.) im Voraus mittels eigener Auslastungsprognose. Das sogenannte Kita-Jahr beginnt jedoch am 01.09. eines Jahres. Dies ist der Zeitpunkt, zu dem der Großteil der Kinder mit dem Besuch der Einrichtung beginnt oder den Besuch beendet. Die Träger stehen daher vor der großen Schwierigkeit, bereits zu Jahresbeginn abschätzen zu müssen, wie die Auslastung der Einrichtung zum 01.09. des laufenden Jahres sein wird. Erst zum 30.04. des Folgejahres erfolgt durch den Träger die tatsächliche Endabrechnung. Aus dieser Gegenüberstellung erfolgen dann ggf. weitere Zahlungsansprüche des Trägers bzw. Rückzahlungsansprüche der Gemeinde. - Neben den o.g. individuellen Faktoren eines Kindes
ist die kindbezogene Förderung zudem vom Basiswert abhängig. Dieser
Basiswert wird jährlich vom Bayerischen Staatsministerium für Familie,
Arbeit und Soziales festgelegt. Die jährliche Anpassung bildet die
Kostenentwicklungen, insbesondere bei den Personalkosten, ab.
Der Basiswert wird i.d.R. erst im Januar des laufenden Haushaltsjahres veröffentlicht. Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung ist dieser Basiswert nicht bekannt. Die Spannbreite der prozentualen Basiswertsteigerung lag in den letzten Jahren im Bereich von 2 % bis 7 % und ist daher kein exakt kalkulierbarer Multiplikator. Der Basiswert für das Jahr 2025 wurde am 08.01.2025 bekanntgegeben und weist eine Steigerung zum Vorjahr von 4,9 % auf. Diese Erhöhung hat bei 5.000 förderungsfähigen Kindern einen enormen Einfluss auf das rechnerische Ergebnis. - Die Stadt Erlangen reicht die
Förderzahlungen der Regierung an die Träger von Kindertageseinrichtungen
weiter. Dies betrifft auch Förderleistungen, an denen die Gemeinde selbst
keine Beteiligung hat (z.B. Personalbonus, Förderung von
Assistenzkräften).
Neue Förderungen der Regierung und/oder unterjährige Änderungen in den Zuschussrichtlinien führen u. U. dazu, dass sich die Aufwendungen erhöhen, da die Auszahlung durch die Gemeinde erfolgt. Dies führt aber immer zu korrespondierenden Mehrerträgen. So kommt es auch im Jahr 2025 zu Mehraufwendungen im Rahmen der Förderrichtlinie Personalbonus. Hier werden ca. 500.000 € mehr durch die Regierung an die Freien Träger ausgereicht als im ursprünglichen Planansatz vorgesehen. Diese erhöhen zwar das Rechnungsergebnis unserer Erträge, aber auch der Aufwendungen, bleiben aber letztendlich haushaltsneutral.
Der Zuschussmehrbedarf von 600.000 € zum aktuellen Aufwendungsansatz errechnet sich aus der Differenz von den zu erwartenden Mehrerträgen von etwa 3,9 Mio. € und Mehraufwendungen von 4,5 Mio. €.
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
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Für
den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz Aufwendungen) zur
Verfügung |
|
|
Im
Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
€ |
|
Es
stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
€ |
|
Bisherige
Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe
von |
€ |
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|
Summe
der bereits vorhandenen Mittel |
39.717.400€ |
|
Gesamt-Ausgabebedarf
(inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
40.317.400€ |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig für das Haushaltsjahr 2025
Nachrichtlich:
Produkt 3652:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung (Aufwendungen) 9.969.577 €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
Produkte 3632, 3633, 3634 -
Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge
Volljährige, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte oder von einer
Behinderung bedrohte junge Menschen
Anmerkung: Zur leichteren Darstellung wird hier nur auf die Haupthilfen nach §§27 II - 42 SGB VIII (Produkte 3633 und 3634) Bezug genommen.
Gründe für die laufenden Mehraufwendungen im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe:
- Insgesamt stiegen die Aufwendungen der Städte und
Landkreise im Bereich der Pflichtaufgaben bei den Hilfeleistungen zuletzt
von Jahr zu Jahr deutschlandweit erheblich an. Die Situation in Erlangen
ist kein Einzelfall.
- Von 2010 bis 2023 gab es eine deutschlandweite
Steigerung um ca. 130 %. Es sind hier Kostensteigerungen von ca. 15 % laut
aktueller Initiative des Deutschen Städtetags sowie nach den jüngsten
Erhebungen des Informationsdienstes der Arbeitsstelle Kinder- und
Jugendhilfestatistik zu verzeichnen. Allgemeine Preissteigerungen,
Tarifentwicklung sowie eine Ausweitung der Pflichtleistungen im Bereich
der Wirtschaftlichen Jugendhilfe durch den Gesetzgeber sind zentrale
Kostentreiber.
- Hohe Kostensteigerungen zeigen sich z.B. bei den
Tagessätzen der stationären und teilstationären Hilfen. Tagessätze werden
i.d.R. von der Entgeltkommission festgelegt und sind dann zu akzeptieren.
Kostentreiber sind hier die allgemeine Kostenentwicklung sowie die
tariflichen Abschlüsse. Dies bedingt z.B. eine 6 %-ige Lohnsteigerung
allein aufgrund der Tarifbindung über alle Hilfen rückwirkend zum
01.06.2025.
- Laut diverser Studien haben die psychischen
Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen deutlich
zugenommen (insbesondere in Folge von Corona bzw. der teilweise prekären
Lebenssituation junger Menschen). Für diese jungen Menschen ist das
Jugendamt im Rahmen der Eingliederungshilfe zuständig, z.B. in der
Schulbegleitung oder stationären Unterbringung.
- Aufgrund dessen sowie wegen der gestiegenen
erzieherischen Bedarfe ist eine Zunahme an stationären Unterbringungen in
Therapeutischen Wohngruppen, die deutlich kostenintensiver sind als
heilpädagogische Angebote, zu verzeichnen. Auch z.B. die Gewährung von
ambulanten Hilfemaßnahmen (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe oder
Schulbegleitung) steigt von Jahr zu Jahr. Hinsichtlich der deutlichen
Steigerung der Aufwendungen bei der Schulbegleitung gibt es ebenfalls eine
aktuelle Initiative des Städtetags.
- Einzelfallhilfen für junge Menschen, für die aufgrund
ihres hohen Bedarfes trotz aller Bemühungen kein geeigneter Platz in einer
Wohngruppe zur Verfügung gestellt werden kann, und die daher individuelle
Hilfen mit hohem personellem und finanziellem Aufwand benötigen. Diese
Maßnahmen sind auch aufgrund des Schutzes der Kinder vor
Kindeswohlgefährdungen erforderlich.
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/ oder Personalmittel notwendig:
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Für
den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz Aufwendungen) zur
Verfügung |
|
|
Im
Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
|
|
Es
stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
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Bisherige
Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe
von |
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Summe
der bereits vorhandenen Mittel |
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Gesamt-Ausgabebedarf
(inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
29.662.600€ |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig für das Haushaltsjahr 2025
Nachrichtlich:
Produkte 3633, 3634
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung (Aufwendungen) 4.656.755 €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus dem allgemeinen Haushalt
sowie Mehrerträgen im Sonderbudget Kommunal-Bit.
Aufgrund von Hochrechnungen wird davon ausgegangen, dass die Beteiligungsbeträge der Einkommen- und Umsatzsteuer höher ausfallen als angesetzt.
Bei den Verspätungszuschlägen Gewerbesteuer sind Mehrerträge von knapp über 90.000 € vorhanden.
Die Gewerbesteuer wird den ursprünglich geplanten Ansatz von 120 Mio. € im Jahr 2025 voraussichtlich nicht erreichen. Die Gewerbesteuerumlage wird daher nicht in voller Höhe aufwandswirksam.
Aufgrund geringerer Rückerstattungen der Stadt an Gewerbesteuerpflichtige in Kombination mit einem geringeren Erstattungszinssatz nach § 233a AO infolge einer Gesetzesänderung ist lediglich mit Erstattungszinsen von 600 T€ anstelle der ursprünglich geplanten 2 Mio. € zu rechnen.
Aufgrund einer geringeren Inanspruchnahme von KommunalBIT-Leistungen erwartet die Stadt für das Jahr 2024 eine ungeplante Rückerstattung in Höhe von 642 T€ brutto. Diese wird teilweise zur Deckung herangezogen.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sicherstellung
der gesetzlichen Pflichtaufgaben-Erfüllung des Jugendamtes.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlage: Buchungskoordinaten MNB 2025 Wirtschaftliche Jugendhilfe
