Austausch Belüfter NIB 1-4
Betr.: Zustimmung zum Entwurf gem. Nr. 5.5.3 DA Bau
Im Vollzug der DA Bau wird
- dem
aufgezeigten Entwurf für die
„Austausch Belüfter NIB 1-4“ im Rahmen des Projekts Klärwerk Erlangen –
Optimierung der Belüftung in der Biologie gem. Nr. 5.5.3 DA Bau zugestimmt
und
2.
der Entwässerungsbetrieb beauftragt, das Vorhaben mit der
Ausführungsplanung fortzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Austausch der
Belüfter in den Nitrifikationsbecken 1-4 für den intermittierenden Betrieb zur
weiteren Optimierung der Biologie.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Für die Umsetzung
einer ganzheitlichen Phosphorstrategie für das Klärwerk Erlangen ist es
notwendig die biologische Phosphorspeicherung (Bio-P) im bestehenden
Belebungsbecken weiter auszubauen.
Die Umstellung
der Betriebsweise der Denitrifikationsbecken auf intermittierenden Betrieb
wurde im Jahr 2024 abgeschlossen.
Die
intermittierende Betriebsweise der Belüftung in den Nitrifikationsbecken wurde
bislang nur in den 1. Kaskaden praktiziert. Der intermittierende Betrieb der
Belüftung soll für alle Kaskaden vorgesehen werden.
Durch die
Umstellung auf intermittierende Betriebsweise einzelner Kaskaden der
Nitrifikationsbecken vergrößert sich der erreichbare Denitrifikationsanteil.
Gleichzeitig kann
durch die Umstellung der Betriebsweise des Nitrifikationsbecken auf
intermittierenden Betrieb die Bio-P-Speicherung gesteigert werden sowie das
Phosphormanagement sinnvoll und wirtschaftlich unterstützt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen hat die Entwurfsplanung zum Austausch der Belüfter in den Nitrifikationsbecken 1-4 für
den intermittierenden Betrieb im Rahmen des Projekts Klärwerk Erlangen,
Optimierung der Belüftung in der Biologie, erarbeiten lassen. Auf eine separate
Beschlussfassung der Vorentwurfsplanung mit Variantenabwägung beim Austausch
der Belüfter kann hier verzichtet werden, da hier gleichzeitig eine Bereinigung
der unterschiedlichen und zum Teil ungeeigneten Belüftersysteme (Keramikkerzen,
Schlauchbelüfter) auf ein dann einheitliches Belüftersystem mit großflächigen
Belüfterplatten erfolgen soll.
Aktuell erfolgt
die biologische Abwasserreinigung im Klärwerk Erlangen nach den Verfahren der
vorgeschalteten Denitrifikation. Dies bedeutet, dass für Nitrifikation und
Denitrifikation fest definierte Volumina zur Verfügung stehen.
Stickstoffoxidation und Stickstoffreduktion erfolgen in baulich getrennten
Becken. Auf Belastungsspitzen kann bei diesem Verfahren über Anpassung der
Fördermengen für Rezirkulation und Rücklaufschlamm reagiert werden. Die
Förderbereiche der zugehörigen pumpentechnischen Einrichtungen stellen in
diesem Zusammenhang die Grenzen der verfahrenstechnischen Flexibilität dar.
In den
zurückliegenden Jahren wurden immer wieder Belastungsspitzen festgestellt, die
deutlich über der bestehenden Ausbaugröße liegen und mit der vorhandenen
Verfahrenstechnik unter Ausnutzung aller Reserven behandelt wurden.
In den
Denitrifikationsbecken wurden zwischenzeitlich die Kaskaden 2 und 3 auf eine
Betriebsweise für intermittierenden Betrieb mit großflächigen Belüfterplatten
ausgerüstet. Ebenso wurde die Kaskade 1 der Nitrifikationsbecken für einen
intermittierenden Betrieb der Belüftung mit Schlauchbelüftern ausgerüstet.
Zur weiteren
Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit wird jetzt auch die Umstellung der Kaskaden 2
und 3 in den Nitrifikationsbecken auf intermittierenden Betrieb geplant. Die
Belüftung erfolgt im intermittierenden Betrieb, so dass über die Zeitachse
durch die Sauerstoffzehrung abwechselnd anaerobe, anoxische und aerobe
Milieubedingungen geschaffen werden.
Beim Verfahren
der intermittierenden Denitrifikation erfolgen die Oxidation des
Ammoniumstickstoffs (NH4-N) zu Nitratstickstoff (NO3-N)
und die Reduktion des Nitratstickstoffs (NO3-N) zu atomarem
Stickstoff (N2) zeitversetzt nacheinander im gleichen Becken.
Während der unbelüfteten Zeiten kann der Belebtschlamm über Impulsbelüftung in
Schwebe gehalten werden.
Die
Sauerstoffversorgung erfolgt über eine über der Beckensohle angeordnete
Flächenbelüftung (feinblasige Druckbelüftung). Die Luftverteilung erfolgt über
eine Erweiterung des bestehenden Rohrleitungssystems (Stahl, feuerverzinkt).
Die Regelung der
Zyklusdauer für Belüftung und Rühren erfolgt dynamisch in Abhängigkeit der
tatsächlich vorliegenden Schmutzfracht über einen PID-Regler. Als Eingangsgröße
wird für die Regelung neben dem Sauerstoffgehalt auch der Nitratgehalt sowie
der Ammoniumgehalt direkt im Belebungsbecken gemessen.
Mit der
vorliegenden Entwurfsplanung zur Optimierung der Belüftung in der Biologie soll
die Betriebsweise für intermittierenden Betrieb der Biologischen
Reinigungsstufe durch Austausch der Belüfter in den Nitrifikationsbecken 1-4
ermöglicht werden.
Vorgesehener weiterer Terminplan:
· Ausführungsplanung, LV-Erstellung Anfang Februar 2026
· Ausschreibung, Submission und Wertung Feb. bis März 2026
· BWA-Vergabe 14.04.2026
· Auftragserteilung und Einweisung Ende April 2026
· Baubeginn und -ausführung ab November 2026
· Fertigstellung und Inbetriebnahme bis April 2027
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Das einheitliche Belüftersystem mit großflächigen Belüfterplatten
ermöglicht die dynamische Regelung der Zyklusdauer für Belüftung und Rühren in
Abhängigkeit der tatsächlich vorliegenden Schmutzfracht und somit eine weitere
Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit der Biologie.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die
voraussichtlichen Investitionskosten für den Austausch der Belüfter in den
Nitrifikationsbecken 1-4 im Klärwerk Erlangen betragen mit der Kostenberechnung
aus diesem Entwurf 768.000 € netto.
Im vorliegenden
Fall wurden die Baunebenkosten mit 15% angesetzt, da hierbei die
Leistungsphasen der Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und
Genehmigungsplanung nicht erbracht werden müssen, sowie die Ausführungsplanung
um 4 % reduziert wurde.
Einschließlich
19% Umsatzsteuer und 15% Baunebenkosten betragen die
Gesamtherstellungskosten somit 1.051.000 €.
Die
Voraussetzungen des Art. 69 GO wurden geprüft.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr./Kst. 7006 0010
bzw. wurden/werden in den EBE-Wirtschaftsplan 2026 und 2027 aufgenommen
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen:
