Betreff
KommunalBIT AöR: Beitritt zur Bayerischen Kommunalen IT
Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)
Vorlage
BTM/109/2025
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

Die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte des gemeinsamen Kommunalunternehmens „Kommunaler Betrieb für Informationstechnik „KommunalBIT“ AöR“ werden zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat ermächtigt:

Dem Beitritt der KommunalBIT AöR zur „Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)“ wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vorstand und Verwaltungsrat der KommunalBIT AöR empfehlen, der Bayerischen Kommunalen IT Einkaufsgenossenschaft eG (kurz: BayKIT eG) beizutreten. Damit soll, neben der Mitgliedschaft in der Einkaufkaufgenossenschaft Provitako e.G., der KommunalBIT im Jahr 2010 beigetreten ist, ein weiterer Beschaffungskanal für IT-Infrastruktur eröffnet werden, um die Beschaffungsflexibilität zu erhöhen.

Die BayKIT eG wurde im Januar 2024 mit Sitz in München gegründet und steht ausschließlich Organisationen offen, die zu 100% in öffentlicher Trägerschaft sind. Aktuell haben bereits gut 250 bayerische Kommunen und sonstige öffentliche Organisationen eine Mitgliedschaft an der BayKIT eG erworben (s. Anlage).

Wie die deutschlandweit tätige Provitako e.G. verfolgt die BayKIT eG das Ziel, ihren Mitgliedern über Bedarfsbündelung hochwertige und kostengünstige IT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Sie übernimmt stellvertretend für ihre Mitglieder das Ausschreibungsverfahren. Der Abruf durch die Mitglieder erfolgt mittels eines Webshops der BayKIT eG.


2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Mitgliedschaft an der BayKIT eG erfolgt per Beitrittserklärung und dessen Zulassung durch die Genossenschaft. Ein Geschäftsanteil kostet einmalig 1.000 €. Zusätzlich fallen jährliche Beiträge von derzeit 400 € pro Jahr an. Die Mitgliedschaft ist jährlich mit einer Frist von12 Monaten kündbar. Eine Nachschusspflicht besteht nicht, allerdings kann der geleistete Geschäftsanteil durch Verluste aufgezehrt werden. Überschüsse werden zum Teil den Rücklagen zugeführt, zum Teil an die Mitglieder ausgeschüttet.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Entscheidung über eine Mitgliedschaft von KommunalBIT an der BayKIT eG liegt in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats von KommunalBIT. Für diesen Beschluss hat sich der Stadtrat der Stadt Erlangen gemäß § 6 Abs. 3 der Unternehmenssatzung mit Beschluss vom 21.06.2016 ausbedungen, den von ihm entsandten Mitgliedern des Verwaltungsrats Weisung zu erteilen.

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 den Beitritt unter dem Vorbehalt beschlossen, dass die Gremien der Trägerstädte keine anderslautende Weisung an ihre Verwaltungsratsmitglieder erteilen.

Eine Anzeige bei der Regierung von Mittelfranken nach Art. 96 GO ist nicht erforderlich, da die Beteiligung unterhalb der Bagatellgrenze von 5 % liegt.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:        Mitgliederliste der BayKIT eG, Aktueller Stand