Betreff
Bayerisches Städtebauförderungsprogramm, Eltersdorf Programmanmeldung für das Jahr 2026
Vorlage
610.3/087/2025
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der vorliegende Jahresantrag für das Bayerische Städtebauförderungsprogramm 2026 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes (Oktober 2025). Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Maßnahmen im Rahmen des „Städtebaulichen Einzelvorhabens Eltersdorf“ werden im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm gefördert. Im Jahr 2020 erfolgte die Programmaufnahme in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm. Städtebauförderungsmittel können gemäß § 164a Abs. 2 BauGB u. a. für die Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen, für die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen und für die Durchführung von Baumaßnahmen gewährt werden.

 

Rückblick auf die Fördersituation im laufenden Programmjahr 2025:

      Die Regierung von Mittelfranken hat im „Bayerischen Städtebauförderungsprogramm“ im laufenden Jahr 2025 bisher keine Mittel bewilligt, da sich der Maßnahmenbeginn möglicher förderfähiger Projekte verschoben hat.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Jahresanmeldung 2026

Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2026 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.

Für die Programmjahre 2026 bis 2029 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen, Bau- und Ordnungsmaßnahmen, sowie sonstige Maßnahmen aufgrund der momentanen Haushaltslage Maßnahmen von insgesamt 0 T€ angemeldet.

      Änderungen bzw. Anpassungen aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom Januar 2026 zum Haushalt (insbesondere bzgl. des Projektes Egidienplatz) werden der Regierung von Mittelfranken weitergeleitet.

Hinweis:

Die Regierung von Mittelfranken fördert ausschließlich Maßnahmen, die als Gesamtkonzept umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass für jede Einzelmaßnahme eine Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten zur Prüfung bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Ergeht ein Bewilligungsbescheid, so umfasst dieser die gesamten förderfähigen Kosten. Die Maßnahme kann zeitlich gestaffelt in sinnvollen Bauabschnitten durchgeführt werden.

      Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und nicht zu Ende geführt (z. B. wird nur die Fassadensanierung durchgeführt, obwohl weitere Maßnahmen lt. Gesamtkonzept vorgesehen sind), so hat dies die Rückzahlung der ausbezahlten Zuschüsse zur Folge.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1: Bedarfsmitteilung 2026 Eltersdorf