Der vorliegende Jahresantrag für das Bayerische Städtebauförderungsprogramm 2026 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes (Oktober 2025). Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Maßnahmen im Rahmen des „Städtebaulichen Einzelvorhabens Eltersdorf“ werden im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm gefördert. Im Jahr 2020 erfolgte die Programmaufnahme in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm. Städtebauförderungsmittel können gemäß § 164a Abs. 2 BauGB u. a. für die Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen, für die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen und für die Durchführung von Baumaßnahmen gewährt werden.
Rückblick auf die
Fördersituation im laufenden Programmjahr 2025:
Die Regierung von Mittelfranken hat im „Bayerischen Städtebauförderungsprogramm“ im laufenden Jahr 2025 bisher keine Mittel bewilligt, da sich der Maßnahmenbeginn möglicher förderfähiger Projekte verschoben hat.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Jahresanmeldung 2026
Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2026 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.
Für die Programmjahre 2026 bis
2029 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen, Bau- und
Ordnungsmaßnahmen, sowie sonstige Maßnahmen aufgrund der momentanen
Haushaltslage Maßnahmen von insgesamt 0 T€ angemeldet.
Änderungen
bzw. Anpassungen aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom Januar 2026 zum Haushalt
(insbesondere bzgl. des Projektes Egidienplatz) werden der Regierung von
Mittelfranken weitergeleitet.
Hinweis:
Die Regierung von Mittelfranken fördert ausschließlich Maßnahmen, die
als Gesamtkonzept umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass für jede Einzelmaßnahme
eine Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten
zur Prüfung bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Ergeht ein
Bewilligungsbescheid, so umfasst dieser die gesamten förderfähigen Kosten. Die
Maßnahme kann zeitlich gestaffelt in sinnvollen Bauabschnitten durchgeführt
werden.
Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und nicht zu Ende geführt
(z. B. wird nur die Fassadensanierung durchgeführt, obwohl weitere Maßnahmen
lt. Gesamtkonzept vorgesehen sind), so hat dies die Rückzahlung der
ausbezahlten Zuschüsse zur Folge.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Bedarfsmitteilung 2026 Eltersdorf
