Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Verfahren:
Mit dem Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vom
15.09.2025, ist der Plan für den Ersatzneubau der Brücke über den
Main-Donau-Kanal bei Erlangen – Dechsendorf im Zuge der St 2240 „(Gremsdorf) B
470 – Erlangen“ festgestellt worden.
Das Staatliche Bauamt Nürnberg hatte bei der Regierung von Mittelfranken
für den Ersatzneubau der Brücke über den Main-Donau-Kanal die Durchführung des
Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Die festgestellten Unterlagen sowie der Planfeststellungsbeschluss lagen
vom 16.10.2025 bis 29.10.2025 öffentlich bei den betroffenen Gemeinden aus und
wurden auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken öffentlich
zugänglich gemacht - https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/planfeststellung/beschluesse/index.html.
Am 09.10.2025 erschien die Bekanntmachung des
Planfeststellungsbeschlusses in den
amtlichen Seiten der Stadt Erlangen.
Gegenstand des
Vorhabens:
Gegenstand des Vorhabens ist der Ersatzneubau der Brücke über den Main-Donau-Kanal im Zuge der Staatsstraße St 2240 und die Anpassung der Rampe zur Anbindung an die Straße „Am Europakanal“ sowie die Anlage eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges. Der Ersatzneubau wird ca. 25 m südlich der bestehenden Brücke realisiert, so dass die St 2240 auf einer Länge von 1.209 m ebenfalls Richtung Süden verlegt werden muss. Das bestehende Brückenbauwerk über den Main-Donau-Kanal wird abgebrochen und durch eine neue Stabbogenbrücke auf der Südseite ersetzt. Die Lage der neuen Brücke ist durch die neue bzw. angepasste Linienführung der St 2240, den Verlauf des Main-Donau-Kanals und der GVS „Am Europakanal“ weitgehend festgelegt. Der Überbau wird als einfeldrige, stählerne Stabbogenverbundkonstruktion hergestellt. Die Unterbauten inklusive Tiefgründung können neben dem bestehenden Brückenbauwerk ohne größere Verkehrseinschränkungen errichtet werden. Durch die Baumaßnahme werden Anpassungen an der AS „Am Europakanal“ sowie an der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) „Am Europakanal“ und am Anschluss der neuen Straßentrasse an die bestehende Staatsstraße erforderlich.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Dem Planfeststellungsbeschluss kann zugestimmt werden.
Im Rahmen des Verfahrens hat die Stadt Erlangen am 09.12.2022 eine Stellungnahme abgegeben (611/137/2022).
Die Prüfung der festgestellten Unterlagen in den jeweiligen Fachbereichen ergab keine Einwendungsnot.
Ein Widerspruch in den Unterlagen (Grunderwerbsplan sowie Grunderwerbsverzeichnis stimmt nicht mit Aussagen im Planungsbeschluss überein – Thema Flächenübernahme durch den Freistaat Bayern) wurde durch Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken wie folgt geklärt:
Maßnahmen, die im Planfeststellungsverfahren vom Vorhabensträger zugesichert wurden – auch wenn sie nicht in den festgestellten Plan aufgenommen wurden –[sind] durchzuführen […], soweit sie dem öffentlich-rechtlichen Regelungsbereich der Planfeststellung unterliegen.
Die von der Stadt Erlangen eingebrachten Belange haben somit
Berücksichtigung gefunden.
Zusätzlich soll darauf hingewiesen werden, dass ein zeitlicher und räumlich betreffender Zusammenhang (Baustellenverkehr) zwischen dem Planfeststellungsbeschluss des Ersatzneubaus Brücke-Main-Donau-Kanal und dem Planänderungsbeschluss des Ersatzneubaus Schleuse Erlangen (vom 23.07.2025) besteht.
Zum Planänderungsbeschluss für den Ersatzneubau der Schleuse Erlangen hat die Stadt Erlangen nachträglich am 28.08.2025 auf folgendes hingewiesen: „Die Brücke der St 2240 über den Main-Donau-Kanal, die auch maßgeblich für Ihre Baustellenverkehre genutzt werden dürfte, wird in Kürze erneuert. Das StBA N hat bereits die Ausführungsplanung für das Bauwerk beauftragt. Ziel ist es, diesen Herbst die Ausführungsplanung abzuschließen, sodass eine Ausschreibung im Winter 2025/26 möglich ist und der Bau 2026 beginnen kann. Mit einer Fertigstellung kann gegen 2030 gerechnet werden. Wir bitten dies bei der Bauabwicklung zu berücksichtigen.“
Anlagen: Anlage1: Übersichtslageplan
