Betreff
Städtebauliche Folgekosten durch den Bau der StUB – Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion, der Stadträte der FDP und der FWG
Vorlage
VI/280/2025
Aktenzeichen
VI
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die veröffentlichte Kostenschätzung zur Vorplanung stammt aus dem Jahr 2023 und spiegelt den dann vorliegenden Planungsstand zum Preisstand 2022 wieder. Der Eigenanteil der Stadt Erlangen betrifft den Anteil an der StUB. Die genannten Zahlen sind soweit zutreffend.

Die bereits verausgabten Mittel reduzieren den Anteil der Stadt Erlangen um ca. 29 Mio. € (Stand August 2025) auf verbleibende 53 Mio. €. Der Eigenanteil der Stadt Erlangen beinhaltet die Planungs- sowie Baukosten und verteilt sich damit auch über die gesamte Projektdauer.

Beim Bau der Stadt-Umland-Bahn müssen im Wesentlichen im bestehenden Straßenraum Gleise verlegt werden. Die Planung des Gesamtprojekts ist seit 2016 weit fortgeschritten, so dass im Vergleich zum Zeitpunkt des Einstiegs in das Projekt deutlich mehr Klarheit über die Kosten und über die Förderung durch Bund und Land herrscht. Finanzielle Risiken sind auf diese Weise im Vergleich zum Beginn der Planung deutlich reduziert worden.

In der Kostenschätzung der StUB ist ein Risikopuffer in Höhe von 20 % der Baukosten eingeplant, wobei die Kosten für Baustelleneinrichtung nicht enthalten sind. Der Risikopuffer beträgt damit 100,5 Mio. Euro (Preisstand 2022).

An der Strecke der StUB gibt es drei komplexere Bauwerke: die Güterhallenunterführung, die Unterführung der A73 und die Wöhrmühlbrücke. Auch hier ist die Planung zwar nicht fertiggestellt, aber schon so weit fortgeschritten, dass Aufwand und Kosten überblickt werden können. Zusammengenommen kosten die Bauwerke 76,6 Millionen Euro (Preisstand 2022).

Der Zweckverband hat das Ziel, planerische Unwägbarkeiten zu minimieren und ein möglichst großes Maß an Kostensicherheit zu erreichen und hat dazu verschiedene Mechanismen in sein Handeln integriert. Unter anderem wurden und werden während der Planungsphase vertiefte Betrachtungen wie bspw. Baugrunduntersuchungen vorgenommen. So wurden 2023 im Bereich der künftigen Pfeiler der Wöhrmühlbrücke umfangreiche Probebohrungen im Regnitzgrund durchgeführt.

Angesichts der vglw. geringen Komplexität, der fortgeschrittenen Planung und der Maßnahmen zur Erhöhung der Kostensicherheit ist der Puffer in Höhe von 20% der Baukosten sehr weitgehend. Auf Ebene der einzelnen Baumaßnahmen liegt es aber in der Natur der Sache, dass es Abweichungen nach oben und unten geben kann, entscheidend ist aber, dass am Ende die Summe der Abweichungen nur einen Wert zwischen 0 und 20% über dem Wert der Kostenschätzung vor Hinzurechnung der Puffer liegen sollte. Im übrigen sind Mehrkosten, selbst wenn sie entstehen, förderfähig, solange der Nutzen-Kosten-Faktor über 1,0 liegt. Der Wert liegt aktuell – mit dem Risikopuffer auf der Kostenseite – bei 2,0.

Daneben verfolgen der Zweckverband und die drei Städte selbstverständlich das Ziel, für korrekt zugeordnete Kostenanteile die bestmöglichen Förderszenarien zu ermitteln und auszuarbeiten. Daher steht der Zweckverband kontinuierlich mit der Regierung von Mittelfranken in Kontakt. Mit Blick auf die Wöhrmühlbrücke und die Güterhallenunterführung hat sie grundsätzlich bestätigt, dass die Busmitnutzung unabhängiger Bahnkörper, wie auf der Wöhrmühlbrücke und bei der Güterhallenunterführung vorhanden, förderunschädlich ist, soweit sich die Nutzung auf Busse des Nahverkehrs beschränkt, und dass bei der Bundesförderung nur spezielle Einbauten für den Bus herausgenommen würden (die dann separat vom Freistaat gefördert werden könnten). Da die Befahrbarkeit für Kraftfahrzeuge auch für den Betriebsdienst und den Havariefall vorgesehen ist, werden aufgrund der Busmitnutzung auch keine wesentlichen zusätzlichen Kosten erwartet.

Der Zweckverband hat alle Leitungen entlang der Strecke erhoben. Ein Abgleich mit den ESTW-Versorgungsleitungen ist erfolgt, so dass abzusehen ist, in welchem ungefähren Umfang Rohrleitungen der ESTW (Wasser-, Gas-, Fernwärmeleitungen) angepasst werden müssen. Aktuell fand das Auftaktgespräch mit dem kürzlich beauftragten Planer auf Basis der Umsetzungsvereinbarung zwischen ZV StUB und ESTW zur Durchführung der Planungsphasen für die Kabel- und Leitungsumverlegungen statt. Die konkreten Planungen stehen noch ganz am Anfang.

Grundsätzlich liegen Leitungen oftmals im Gehweg, sind also von der StUB nicht betroffen. Wenn Leitungen in der Straße liegen, liegen sie in der Regel so tief, dass sie weder durch den Straßenverkehr noch durch die StUB beschädigt werden. Leitungen müssen insbesondere dort angepasst werden, wo sie längs unter der Strecke der StUB verlaufen oder wo oberirdische Schächte/Schieber im Gleisbereich der StUB liegen. Das ist an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet, bspw. in Tennenlohe, im Stadtsüden im Bereich der Friedrich-Bauer-Straße und der Südkreuzung der Fall, aber auch in der Innenstadt wie zum Beispiel im Bereich der Henkestraße und der Bahnunterführung, wo die Verlegungen aus Sicht der ESTW aufwändig sein werden. Insgesamt sind ca. 700 Leitungen und Kabel-Kollisionen in Längsverlegungen und Querungen mit einer Gesamtlänge Rohrleitungen von ca. 6,5 km und Kabel einschließlich Leerrohre ca. 14,5 km betroffen.

Bei Versorgungsleitungen ist zu unterscheiden zwischen Anpassungen, die aufgrund des StUB-Baus erforderlich sind und Maßnahmen, die sinnvollerweise gleichzeitig erledigt werden, aber nicht unmittelbar durch den Bau der StUB bedingt sind.

Wenn Versorgungsleitungen für den Bau der StUB umgebaut werden müssen, dann sind diese Kosten den regelmäßigen Projektkosten des StUB-Projektes zuzurechnen. StUB-bedingte Leitungsmaßnahmen unterliegen der Kostenteilung des Zweckverbands und werden im normalen Umfang gefördert, abzüglich eines Vorteilsausgleichs.

Wenn Versorgungsleitungen erneuert werden und dies aus einem eigenen Interesse des jeweiligen Versorgungsträgers erfolgt, ist der jeweilige Versorgungsträger zuständig. Die Entscheidung über diese Leitungsverlegungen trifft das jeweilige Versorgungsunternehmen. Für Leitungsmaßnahmen sind insgesamt (in allen drei Städten) 52,7 Mio. Euro bereits in den geschätzten Baukosten der StUB enthalten. Nicht enthalten sind die veranschlagten (geschätzten) 1,2 Mio. Euro Planungskosten, die von den ESTW wie bei städtischen Projekten üblich vereinbarungsgemäß (gemäß Konzessionsvertrag) getragen werden sollen.

Eine Platzumgestaltung ist ein eigenes Projekt. An den Arcaden oder am Langemarckplatz beispielsweise wird die StUB-Trasse gebaut und die weiteren Planungen für Plätze und Straßen orientieren sich daran. Es handelt sich bei Platzumgestaltungen nicht um Projekte, die sich verpflichtend aus der Stadt-Umland-Bahn ergeben. Vielmehr handelt es sich um städtebauliche Weiterentwicklungen, die im Bedarfsfall und abhängig von vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen von der Stadt Erlangen initiiert werden können, weil sie sinnvoll sind und der betroffene Bereich im Zuge der Realisierung der StUB ohnehin baulich verändert wird.

Über die Initiierung und Planung von städtebaulichen Maßnahmen entscheidet immer der Stadtrat der Stadt Erlangen. Ein Beispiel aus der Vergangenheit war die Frage der Breite der Rad- und Gehweganteile der Unterführung der A73. In welchem Ausmaß die Neugestaltung im Bereich Arcaden oder auch am Langemarckplatz erfolgt und welche Ressourcen dafür bereitgestellt werden, entscheidet der Stadtrat zu gegebener Zeit. Konkrete Kosten für derartige künftige städtebauliche Umgestaltungen können Stand heute nicht angegeben werden.

Grundsätzlich müssen mit dem Bau der StUB bestehende Verkehrsanlagen im bisherigen Qualitätsstandard im Rahmen und zu Lasten des Projektes StUB wiederhergestellt und angepasst werden. Wenn die Stadt Erlangen darüber hinausgehende Wünsche hat, sind diese durch die Stadt Erlangen zu finanzieren. Einzelne Anpassungen im Straßennetz, u.a. im Bereich Arcaden, stehen an – diese sind dem Stadtrat aber bereits bekannt. Derartige Entscheidungen werden regelmäßig im Rahmen der politischen Beteiligung getroffen.


Anlagen: Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion, der Stadträte der FDP und der FWG