Betreff
Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen
Vorlage
30/122/2025
Aktenzeichen
III/30; OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen (Entwurf vom 30.09.2025, Anlage 1) wird beschlossen.


1.   In § 4 Abs. 2 der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen wird die Entschädigung von ehrenamtlichen Beiratsmitgliedern (außer den Mitgliedern des Baukunstbeirats; hier ist die Entschädigung gesondert in der Satzung des Baukunstbeirats geregelt), von Mitgliedern im Jugendparlament sowie von vom Stadtrat berufenen Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses geregelt. Diese Mitglieder erhalten pro Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 12,50 Euro. Hinzu kommt ein Pauschalbetrag von 10 Euro monatlich für die Mitgliedschaft. Die Vorsitzenden der jeweiligen Gremien erhalten darüber hinaus eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro jährlich. Hiervon ausgenommen sind Mitglieder, die diesem Gremium aufgrund ihres Amtes als Stadtratsmitglieder angehören.

Mehrere Mitglieder aus verschiedenen Beiräten haben immer wieder geäußert, auf ihre Entschädigung verzichten zu wollen. In der Sitzung am 30.04.2025 hat der Stadtrat sodann auf Vorschlag der Verwaltung im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes beschlossen, dass die Entschädigungen der Beiräte nach § 4 Abs. 2 der Gemeindesatzung nurmehr ausschließlich auf Antrag gezahlt werden soll. Die Höhe der Entschädigung bleibt dabei unverändert.

Dementsprechend ist nunmehr die Gemeindesatzung zu ändern. Es werden Einsparungen erwartet, da die Verwaltung davon ausgeht, dass nicht alle Mitglieder die Entschädigung beantragen werden.

Mittlerweile haben sich auch die steuerrechtlichen Vorschriften geändert. Es müssen Daten der Empfänger, wie Name, Vorname, Höhe der Entschädigung, Steueridentifikationsnummer, an das Finanzamt gemeldet werden. Da die Meldung fristgerecht erfolgen muss, wird auch eine Frist für die Stellung des Antrags, nämlich der 15. Januar des Folgejahres, in der Satzung festgelegt. Wenn der Antrag nicht spätestens bis zum 15. Januar des Folgejahres gestellt wird, wird keine Entschädigung ausgezahlt.

Der Antrag kann auch über ein digitales Formularsystem gestellt werden; dies wird in §4 Abs. 2 Satz 6 neu geregelt.

Die Verwaltung informiert derzeit alle Beiratsmitglieder über das neue Abrechnungsverfahren, sowohl mit Mitteilungen zur Kenntnis im HFPA und im Stadtrat wie auch per E-Mail an die Geschäftsstellen oder Protokollführungen der Beiräte. Es ist geplant, dass ein digitaler Antrag Anfang Dezember vom Bürgermeister- und Presseamt an alle Beiratsmitglieder versandt wird. Falls technische Probleme bei der Benutzung des digitalen Antrags auftreten, ist auch eine schriftliche Beantragung des Sitzungsgeldes möglich.


Die Änderungen sollen zum 01.01.2025, also rückwirkend in Kraft treten, um die entsprechende Einsparung zu generieren. Dies ist rechtlich zulässig, da es sich hier um eine sogenannte unechte Rückwirkung handelt, die einen noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt betrifft: Bereits bisher wurden die Auszahlungen der Entschädigungen jährlich nachträglich berechnet und überwiesen; daher entstehen bei einer fristgemäßen Beantragung keine Nachteile für die Beiratsmitglieder.

2.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


1.       Anlagen:  1. Entwurf der Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen vom
                             30.09.2025
                        2. Synopse