Budget und Arbeitsprogramm 2025 - Stand 31.07.2025
Budget und Arbeitsprogramm 2025 – Stand: 31.07.2025 – werden
zur Kenntnis genommen.
Mit der Verschiebung der unter Punkt 4.2 des Zwischenberichts aufgeführten Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr bzw. den nächsten Haushaltsjahren besteht Einverständnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Einhaltung des Budgetrahmens
Abarbeitung des Arbeitsprogrammes
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Maßnahmen einleiten, Wege finden, um mit den bewilligten Budgetmitteln auszukommen bzw. das Arbeitsprogramm im vollen Umfang abzuarbeiten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 2025 – Stand 31.07.2025 – des Amtes 20“
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Anlage: Budget und Arbeitsprogramm 2025 – Stand: 31.07.2025 – des Amtes 20
