hier: Aktualisierung der Entgelte und Leistungsangebote
Die Änderungen und Anpassungen in der „Entgeltordnung für Leistungen der Geoinformation, Vermessung, Kartografie und Reprografie bei der Stadt Erlangen“ werden zum 01.11.2025 wirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Aktualisierung der aktuell gültigen Entgeltordnung vom 01.12.2018 ist notwendig, weil eine umfassende Neukalkulation (Personalkosten, Gerätekosten und Materialkosten) der Produkte und Dienstleistungen zu erhöhten Entgelten führt. Zudem wird die Produktpalette (Leistungsangebot) angepasst.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Grundsätzliches:
Der „Open Data“ - Gedanke (EU-INSPIRE-Richtlinie und abgeleitete nationale
Geodatenrichtlinien) führt generell dazu, dass Produkte und Dienste der
Geoinformation zunehmend häufiger kostenfrei im Netz bereitgestellt werden.
Dies geschieht auch im Sinne einer modernen bürgerfreundlichen
Kommunalverwaltung. Infolgedessen werden diverse Produkte der Stadt Erlangen
bei eigenständigem Download kostenfrei, hingegen bei analoger, aber auch
digitaler Übermittlung durch die Dienststellen selbst, entgeltpflichtig angeboten.
Neuerungen:
Neukalkulationen und damit erhöhte Entgelte ergeben sich in den Bereichen:
- Zeitentgelte, die sich nun an den aktuellen Personalvollkostensätzen orientieren.
- Zeitentgelte im vermessungstechnischen Außendienst beinhalten zusätzlich Geräte- und Fahrzeugkosten.
- Druckausgaben (Karten und Pläne) und Montageleistungen durch gestiegene Materialkosten.
Die Preise für die analogen Ausgaben der Amtlichen Stadtkarte und des Fahrradstadtplans werden von 3,- € auf 4,50 € angehoben; entsprechend auch die Preise für Wiederverkäufer.
Neu hinzu kommt die Abgabe maschinenlesbarer Fachdaten der Stadt Erlangen (Abschnitt 5.4), die nicht den kostenfreien OpenData-Regelungen in Bayern unterliegen. Hiermit können z.B. Anfragen von Geodatenbrokern nach digitalen Bodenrichtwertdatensätzen zur kommerziellen Weiternutzung bedient werden.
Insgesamt sind alle Anpassungen der synoptischen Darstellung in der Anlage 2 zu entnehmen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Änderungen und Anpassungen in der Entgeltordnung werden zum 01.11.2025 wirksam.
Mit der aktualisierten Entgeltordnung werden für Leistungen der Geoinformation, Vermessung, Kartografie und Reproduktion neu kalkulierte Kosten angesetzt sowie auch Anpassungen an die Preise anderer Städte in der Metropolregion vorgenommen.
Durch die Änderungen und Neukalkulation der Entgelte sind Mehreinnahmen zu erwarten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 Entgeltordnung für Leistungen der Geoinformation,
Vermessung,
Kartografie und Reproduktion bei der Stadt Erlangen
Anlage 2 Synoptische Darstellung der Änderungen
