(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Der Jahresabschluss des EB77 für das Wirtschaftsjahr 2024 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung) erteilt.
Der von der Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH (in der die Kanzlei Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aufgegangen ist) geprüfte Jahresabschluss 2024 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von – 1.552.619,89 € aus.
Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. 441.791,95 € ergibt sich damit ein Ergebnis i.H.v. - 1.110.827,94 €. Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den EB 77
Der Jahresabschluss 2024 des EB 77 wurde gem. § 25 EBV im Juni 2025 aufgestellt.
Er enthält
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Lagebericht
- Anlage: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2024 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats durch die Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH (in der die Kanzlei Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aufgegangen ist) und wurde im Juli 2025 durchgeführt.
Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2024 vollinhaltlich erteilt (s. Anlage).
Die finanzielle Lage des EB 77 hat sich im Wirtschaftsjahr 2024 weiter verschlechtert. Dies resultiert auch durch die allgemeine schlechte Haushaltssituation der Stadt, was zu pauschalen Kürzungen bei der Erlöspauschale geführt hat. Dies macht sich vor allem im Bereich Stadtgrün bemerkbar. Hinzu kommt weiterhin die Problematik bei Rückstellungen. Die erstmals im Jahr 2023 gebildete Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aus Erlösbeteiligung der Verwertungsgewinne durch die gemeinsame Sammlung und Verwertung von Papier und Kartonagen mit der DSD GmbH ist mangels eines Verhandlungsabschlusses noch einmal auf TEUR 419 erhöht worden. Dies ist auch in 2024 ergebniswirksam. Daneben haben sich die Pensionsrückstellungen und die Rückstellungen für Gebührenüberdeckungen bei den Abfall- und Straßenreinigungsgebühren erhöht.
Diese Faktoren waren die maßgeblichen Umstände für das Jahresergebnis von – 1.552.619,89 €, welches nicht mehr vollständig durch Gewinne aus den Vorjahren abgedeckt werden konnte und somit zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 821 (VJ TEUR 0) im Jahr 2024 führte. § 8 EBV sieht einen Ausgleich durch Haushaltsmittel der Stadt vor, wenn der Verlust 2024 nicht innerhalb von fünf Jahren durch neue Gewinne ausgeglichen werden kann.
Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgt im Revisionsausschuss am 18. November 2025.
Der geprüfte Jahresabschluss 2024 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 27. November 2025 festgestellt und Entlastung erteilt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Erteilung der Entlastung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung
(Werkleitung und Oberbürgermeister)
- Entscheidung über die Ergebnisverwendung
3. Prozesse und Strukturen
- Begutachtung im Werkausschuss für den EB 77 am 14. Oktober 2025
- Behandlung im Revisionsausschuss am 18. November 2025
- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 27. November 2025
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
Siehe Prüfbericht der Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH
Anlagen:
Anlage 1: EB 77
Bilanz 2024
Anlage 2: EB 77
Gewinn- und Verlustrechnung 2024
Anlage 3: EB 77 Jahresabschluss 2024 mit Prüfbericht Wirtschaftsprüfer (für Mitglieder des Werkausschusses EB 77 und des Stadtrates)
